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Weiterbildung vom Staat bezahlt

Mobilität für Bewerbung: was die AfA erstattet

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Mann am Bahnhof mit Handy und Bewerbungsmappe, wartet am Gleis

Die Agentur für Arbeit erstattet Bewerbungskosten und Reisekosten für Vorstellungsgespräche auf Antrag. Der Rechtsrahmen steht in §44 SGB III, es handelt sich um eine Ermessensleistung der Vermittlung. Bewerbungskosten gibt es pauschal oder in nachgewiesener Höhe, Fahrtkosten werden nach Kilometer oder Bahnpreis erstattet. Voraussetzung ist, dass du arbeitssuchend gemeldet bist oder ALG I beziehst.

Der Artikel zeigt dir, was konkret erstattet wird, wie du den Antrag stellst, und welche Fallstricke typisch sind. Stand April 2026.

Was §44 SGB III erstattet

Die Vermittlungsbudget-Leistung aus §44 SGB III ist eine Ermessensleistung, die Vermittler individuell vergeben. Die häufigsten erstattungsfähigen Posten:

  • Bewerbungsmappen und Bewerbungsfotos
  • Porto und Druckkosten
  • Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Übernachtungskosten bei weit entfernten Gesprächen
  • Probearbeits-Fahrten
  • Seminare und Kurs-Materialien zur Bewerbungsvorbereitung

Ein Anspruch im engen Sinn besteht nicht. Der Vermittler entscheidet im Einzelfall, ob die Leistung sinnvoll und notwendig ist. In der Praxis werden die typischen Posten fast immer bewilligt, wenn du sie plausibel begründest.

Höhe der Erstattung

Die Agentur für Arbeit arbeitet mit Standardsätzen, die je nach Region und Leistungsbereich variieren. Die typischen Werte:

PostenTypische Höhe
Bewerbungspauschale pro Bewerbung5 bis 10 Euro
Fahrtkosten Pkw0,20 Euro pro Kilometer
Fahrtkosten BahnPreis der günstigsten Fahrkarte
Übernachtungbis 60 Euro pro Nacht (bei Nachweis)
Verpflegungsmehraufwand14 Euro (über 8 Stunden) oder 28 Euro (24 Stunden)
Bewerbungsmappen und FotosNachweis, Pauschale oft 100 Euro pro Jahr

Die Kilometerpauschale liegt bei 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer (einfache Strecke). Bei einem Bewerbungsgespräch 100 Kilometer entfernt kommst du also auf 40 Euro Fahrtkosten (200 Kilometer hin und zurück mal 0,20 Euro). Bei der Bahn wird die günstigste Verbindung erstattet, in der Regel Sparpreise oder Deutschlandticket-Anteil.

Wie du den Antrag stellst

Der Ablauf ist einfach, lässt sich aber abkürzen, wenn du ihn kennst.

Erster Schritt: Sprich den Vermittler an. Im Termin oder per Nachricht im Job-Portal erwähnst du, dass du ein Vorstellungsgespräch in Stadt X hast und die Fahrtkosten erstattet haben willst. Der Vermittler stellt dir dann meist direkt das Antragsformular zur Verfügung oder verlinkt es im Portal.

Zweiter Schritt: Du füllst den Antrag aus. Pflichtangaben sind: wer lädt dich ein, wann und wo ist das Gespräch, welche Kosten rechnest du ab. Bei Fahrtkosten mit dem Auto die Kilometer, bei der Bahn die voraussichtliche Fahrkarte.

Dritter Schritt: Nachweise einreichen. Nach dem Gespräch schickst du Kopien oder Fotos der Tickets, Tankbelege, Hotelrechnungen. Bei Kilometerpauschale reicht der Nachweis der Einladung und die Strecke.

Vierter Schritt: Die Auszahlung erfolgt auf dein Konto. Das dauert in der Praxis eine bis vier Wochen.

Aus meiner Beratungspraxis sehe ich, dass Antragsteller oft zu spät dran sind. Idealerweise stellst du den Antrag bevor du die Reise antrittst, weil der Vermittler dann die Leistung vorab zusagen kann. Eine nachträgliche Erstattung geht zwar auch, aber du hast kein Signal dass die Kostenübernahme wirklich genehmigt wird.

Was du vorab vom Vermittler erfahren solltest

Vor der ersten Bewerbung sprichst du mit deinem Vermittler zwei Punkte ab:

Welche Pauschalen gelten bei dir vor Ort. Das ist Ländersache innerhalb der Bundesagentur und variiert leicht. In manchen Regionen gibt es eine jährliche Bewerbungspauschale, in anderen eine pro Bewerbung.

Welcher Radius ohne weitere Begründung erstattet wird. Manche Vermittler erstatten Fahrtkosten innerhalb von 100 Kilometern sofort, bei größeren Distanzen fragen sie genauer nach.

Wer diese beiden Punkte geklärt hat, plant seine Bewerbungen entsprechend. Wenn du in drei Städten gleichzeitig Bewerbungsgespräche hast, lohnt es sich, die Termine so zu legen dass du eine Reise mehrere Gespräche abdeckt. Das spart der AfA Geld und dir Zeit.

Bewerbungskosten im Detail

Bewerbungsmappen, Fotos, Porto: das sind die klassischen Posten. In der Praxis ist es heute digital, aber die AfA erstattet nach wie vor eine Pauschale.

Wer viel online bewirbt, rechnet oft mit einer Jahrespauschale von etwa 100 Euro. Dafür brauchst du keine Einzelnachweise, sondern gibst die Anzahl deiner Bewerbungen an. Wer klassisch auf Papier bewirbt (seltener, aber in manchen Branchen üblich), reicht die Belege für Druckkosten, Mappen und Porto ein.

Bewerbungsfotos werden ebenfalls erstattet. Ein professionelles Bewerbungsfoto kostet je nach Fotograf 50 bis 100 Euro, die AfA übernimmt das in der Regel bei Bedarf. Die übliche Grenze liegt bei etwa 60 bis 80 Euro. Manche Vermittler bitten darum, dass du vorher ein Angebot einholst.

Übernachtungen bei Vorstellungsgesprächen

Wenn das Vorstellungsgespräch so weit weg ist, dass Anreise und Rückreise am selben Tag nicht zumutbar sind, wird eine Übernachtung erstattet. Die Regel ist: ab circa 300 Kilometer einfacher Strecke wird eine Hotel-Nacht in der Regel bewilligt.

Der Maximalbetrag liegt meist bei 60 bis 80 Euro pro Nacht, abhängig von der Region. In Großstädten liegt das Limit meist etwas höher. Wer in einem günstigen Hostel oder Pension schläft und unter dem Limit bleibt, bekommt die volle Summe.

Wichtig: die Übernachtung muss vorher besprochen sein. Wer spontan ein Hotel bucht und erst hinterher einen Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung.

Was nicht erstattet wird

Einige typische Kostenarten sind ausgeschlossen. Wer sie trotzdem einreicht, bekommt eine Ablehnung:

  • Bewerbungs-Coachings ohne Zustimmung des Vermittlers. Coaching kann über den AVGS laufen, aber nicht über §44.
  • Private Auslagen während der Reise (Getränke, Souvenirs, Zeitungskauf).
  • Ausbildungs- oder Studienkosten.
  • Verdienstausfall während der Fahrt.
  • Bewerbungskosten für bereits abgelaufene Bewerbungen, wenn du den Antrag deutlich verspätet stellst.

Die Grenze zwischen erstattbar und nicht erstattbar ist oft die Frage, ob die Ausgabe direkt mit einer konkreten Bewerbung verknüpft ist.

Besonderheit Umzug wegen Jobangebot

Wer nach einer erfolgreichen Bewerbung umziehen muss, hat ein separates Erstattungsrecht. Das ist eine andere Vorschrift (§§ 84-87 SGB III, Mobilitätshilfen) und verdient einen eigenen Artikel. Kurz: Umzugskosten bis zu einer gewissen Höhe werden bezuschusst, wenn die Aufnahme der neuen Stelle den Umzug erfordert. Details im Artikel Umzug wegen Jobangebot nach Weiterbildung.

Kombination mit dem Weiterbildungsgeld

Wenn du aktuell eine abschlussbezogene Weiterbildung machst, bekommst du zusätzlich 150 Euro pro Monat Weiterbildungsgeld nach §87a SGB III. Diese Leistung deckt Lernmaterialien und allgemeine Mehrkosten ab, nicht aber Bewerbungskosten. Die Mobilitätshilfe nach §44 bleibt davon unberührt und kann parallel beantragt werden. Details zum Weiterbildungsgeld stehen im Artikel Weiterbildungsgeld §87a SGB III.

Bürgergeld-Empfänger: die Parallele

Wer Bürgergeld bezieht (SGB II), hat über das Jobcenter eine analoge Regelung. Die Kostenübernahme heißt dort “Leistungen zur Eingliederung” und deckt ähnliche Posten. Die Höhen sind vergleichbar, die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter statt bei der AfA. Wer parallel Bürgergeld und arbeitssuchend gemeldet ist, läuft über das Jobcenter.

Was in der Praxis schiefgeht

Drei Muster sind typisch und vermeidbar:

Erstens: Antragsteller stellen den Antrag erst nach der Reise. Das ist spät. Die Genehmigung sollte vorher stehen, damit du weißt ob und wie viel erstattet wird.

Zweitens: Nachweise fehlen. Eine Bahnkarte, die du nicht aufbewahrt hast, wird nicht erstattet. Nimm dir zur Angewohnheit, jeden Beleg zu fotografieren, bevor du ihn wegwirfst.

Drittens: Der Vermittler hat andere Erwartungen an die Jobsuche als du. Wenn der Vermittler mehr regionale Bewerbungen erwartet und du gefühlt Fahrten nach Berlin einplanst, kann das zum Konflikt werden. Abklärung vorab erspart Ärger.

Was Teilnehmer mir nach dem Kurs erzählen

Wer nach einer Weiterbildung in die Bewerbungsphase geht, erzählt mir häufig, dass die Mobilitätshilfe unterschätzt wurde. Ein Teilnehmer rechnete nach drei Monaten zusammen: fünf Bewerbungsgespräche in verschiedenen Städten, insgesamt 380 Euro Fahrtkosten erstattet, plus eine Übernachtung in Hamburg. Ohne die Erstattung wäre dieser Bewerbungsradius nicht drin gewesen. Wer die Leistung nicht beantragt, verschenkt unnötig Spielraum.

FAQ

Brauche ich eine schriftliche Einladung vom Arbeitgeber?

Ja, eine E-Mail mit Datum, Uhrzeit, Ort und Ansprechpartner reicht. Manche Vermittler fragen explizit danach, andere akzeptieren auch einen Screenshot aus dem Job-Portal. Im Zweifel beim Arbeitgeber um eine einfache schriftliche Bestätigung bitten, damit du bei der AfA nichts nachreichen musst.

Was, wenn der Arbeitgeber ankündigt, die Fahrtkosten selbst zu übernehmen?

Dann kannst du die AfA-Erstattung nicht zusätzlich beantragen. Doppelerstattung ist ausgeschlossen. Wenn der Arbeitgeber nur einen Teil erstattet (etwa nur die Bahnfahrt, nicht aber die Übernachtung), kannst du für den ungedeckten Rest die AfA einschalten. Halte die Zusage des Arbeitgebers schriftlich fest.

Wie viele Bewerbungen werden pro Monat maximal erstattet?

Eine harte Obergrenze gibt es nicht, aber die Pauschalen greifen pro Bewerbung oder pro Jahr. In der Praxis werden 10 bis 20 Bewerbungen pro Monat anstandslos erstattet. Wer deutlich mehr einreicht, bekommt manchmal eine Rückfrage, ob die Bewerbungen plausibel zum Profil passen. Quantität allein ist kein Argument.

Kann ich die Leistung auch als Selbstständiger oder Aufstocker in Anspruch nehmen?

Selbstständige ohne AfA-Meldung grundsätzlich nicht. Aufstocker (Bürgergeld plus geringes Einkommen) laufen über das Jobcenter und haben dort eine analoge Regelung. Wer offiziell arbeitssuchend ist, unabhängig vom Leistungsbezug, kann die Mobilitätshilfe beantragen.

Wie lange dauert die Auszahlung nach Antragstellung?

Meist ein bis vier Wochen nach vollständiger Einreichung der Nachweise. Bei größeren Beträgen oder komplizierten Konstellationen (mehrere Reisen auf einem Antrag) kann es länger dauern. Wenn nach sechs Wochen nichts da ist, fragst du beim Vermittler nach. Rückfragen sind selbstverständlich und kein Grund zur Sorge.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Arbeitssuchende auf dem Weg aus der Weiterbildung in den Job. Mehr unter Über den Autor.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Quellen: §44 SGB III beim Bundesgesetzblatt target=“_blank” rel=“noopener”, Arbeitsagentur zum Vermittlungsbudget target=“_blank” rel=“noopener”.

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