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Weiterbildung vom Staat bezahlt

Weiterbildungsgeld §87a SGB III: 150 Euro extra pro Monat

· 7 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Frau mit Taschenrechner und Notizblock rechnet Weiterbildungsgeld und Zuschüsse durch

Das Weiterbildungsgeld nach §87a SGB III zahlt 150 Euro pro Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, wenn du in einer abschlussorientierten Weiterbildung bist. Hinzu kommen zwei Boni: 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei bestandener Abschlussprüfung. Summiert über eine zweijährige Umschulung sind das bis zu 6.100 Euro zusätzlich, steuerfrei.

Die Leistung gibt es seit Mitte 2023. Sie gilt nur für Arbeitslose oder Bürgergeld-Empfänger, nicht für Beschäftigte. Und sie gibt es nur bei Kursen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Reine Zertifikatskurse oder kurze Trainings sind ausgeschlossen. Dieser Artikel klärt die Details.

Was das Weiterbildungsgeld ist

Das Weiterbildungsgeld ist eine Zusatzleistung, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um qualifizierende Weiterbildungen für Arbeitslose attraktiver zu machen. Die Idee: Wer eine Umschulung macht, gibt Einkommen auf (vom Arbeitsleben zur Umschulungsphase) und soll belohnt werden, wenn er durchhält.

Die drei Bausteine:

  1. Monatliches Weiterbildungsgeld: 150 Euro pro Monat, solange die Weiterbildung läuft
  2. Zwischenprüfungsprämie: 1.000 Euro einmalig, wenn du die Zwischenprüfung bestehst
  3. Abschlussprüfungsprämie: 1.500 Euro einmalig, wenn du die Abschlussprüfung bestehst

Alles drei ist steuerfrei und wird nicht auf anderes Einkommen angerechnet.

Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?

Die Voraussetzungen sind eng gefasst:

  1. Du bist arbeitslos gemeldet oder beziehst Bürgergeld. Beschäftigte bekommen das Weiterbildungsgeld nicht.
  2. Deine Weiterbildung führt zu einem anerkannten Abschluss. Anerkannt heißt: Berufsabschluss nach BBiG, HwO oder entsprechendem Bundes-/Landesrecht (IHK, HWK, staatliche Prüfung). Kammerabschlüsse und entsprechend gestaltete Umschulungen sind erfasst. Reine Trägerzertifikate (auch wenn DEKRA-zertifiziert nach AZAV) fallen in der Regel nicht darunter.
  3. Die Weiterbildung dauert mindestens vier Monate. Kurze Module sind ausgeschlossen.
  4. Du erhältst einen Bildungsgutschein nach §81 SGB III. Die Weiterbildung muss gefördert sein.

Punkt 2 ist der kritische. Viele Arbeitssuchende machen Zertifikatskurse, die nicht unter den §87a fallen. Der DigiMan-Kurs als reiner DEKRA-Trägerabschluss ist typisch nicht mit dem Weiterbildungsgeld kombinierbar. Eine zweijährige Umschulung zum Kaufmann für E-Commerce mit IHK-Abschluss schon.

Rechenbeispiel: Umschulung zum Fachinformatiker

Ein Arbeitsloser macht eine 24-monatige Umschulung zum Fachinformatiker (IHK-anerkannt). Sein ALG-I-Anspruch beträgt 12 Monate, dann wechselt er ins Bürgergeld. Die Rechnung:

LeistungBetragZeitraum
ALG Ica. 1.400 EUR/Monat12 Monate
Bürgergeld inklusive Wohnenca. 1.100 EUR/Monat12 Monate
Weiterbildungsgeld150 EUR/Monat24 Monate
Bonus Zwischenprüfung1.000 EUReinmalig
Bonus Abschlussprüfung1.500 EUReinmalig

Summe Weiterbildungsgeld plus Boni: 3.600 + 2.500 = 6.100 Euro über die zwei Jahre.

Das klingt erst einmal nicht viel, aber es ist der Unterschied zwischen “gerade so über die Runden kommen” und “etwas Luft im Monatsbudget haben”.

Was ist ein anerkannter Abschluss?

Die genaue Definition entscheidet über den Anspruch. Anerkannte Abschlüsse sind:

Anerkannte Ausbildungsberufe nach BBiG:

  • Alle IHK-Kammerberufe (Industriekaufmann, Kaufmann im E-Commerce, Fachinformatiker, usw.)
  • Alle HWK-Kammerberufe (Zimmerer, Elektroniker, Tischler, usw.)
  • Kammerberufe anderer Kammern (Landwirtschaftskammer, Steuerberaterkammer)

Staatliche Prüfungen:

  • Erzieher (staatlich anerkannt)
  • Pflegefachkraft (generalistisch, staatlich)
  • Altenpfleger
  • Physiotherapeut, Ergotherapeut
  • Staatlich geprüfter Techniker

Aufstiegsfortbildungen (im Weiterbildungsgeld-Kontext relevant):

  • Wirtschaftsfachwirt (IHK-Prüfung)
  • Meister
  • Bilanzbuchhalter

Nicht erfasst:

  • Reine Zertifikatskurse ohne Kammerprüfung
  • Teilqualifikationen
  • Trägerabschlüsse ohne staatliche Anerkennung
  • Sprachkurse, Softskill-Kurse

In der Unsicherheit: Der Vermittler bei der Agentur für Arbeit kann dir konkret sagen, ob dein Kurs unter §87a fällt. Das sollte vor Kursstart geklärt sein, sonst rechnest du mit Geld, das nicht kommt.

Der Antrag

Gute Nachricht: Wenn du einen Bildungsgutschein für eine qualifizierende Maßnahme hast, wird das Weiterbildungsgeld in der Regel automatisch mit gewährt. Der Antrag läuft zusammen mit dem Bildungsgutschein.

Was du machen musst:

  1. Beim Vermittlergespräch nach dem Weiterbildungsgeld fragen (“Fällt meine Maßnahme unter §87a?”)
  2. Schriftliche Bestätigung vom Vermittler einholen
  3. Bei Bewilligung: Auszahlung parallel zum ALG I / Bürgergeld
  4. Zwischenprüfungsbestätigung nach der Prüfung einreichen
  5. Abschlussprüfungsbestätigung nach der Prüfung einreichen

Die Boni müssen aktiv beantragt werden. Die 1.000 Euro und 1.500 Euro kommen nicht automatisch. Wer sie vergisst, verliert sie.

Was bei Nichtbestehen passiert

Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat wird unabhängig vom Prüfungserfolg gezahlt. Solange du die Maßnahme durchläufst (also nicht abbrichst), bekommst du die 150 Euro.

Die Boni hingegen sind an das Bestehen gekoppelt:

  • Keine Zwischenprüfung bestanden = keine 1.000 Euro
  • Keine Abschlussprüfung bestanden = keine 1.500 Euro

Bei einer Wiederholungsprüfung, die bestanden wird, wird der Bonus rückwirkend gezahlt. Das motiviert, auch im zweiten Anlauf durchzuziehen.

Was das Weiterbildungsgeld finanziell bedeutet

150 Euro zusätzlich pro Monat sind kein Reichtum, aber sie machen einen Unterschied in spezifischen Situationen:

  • Für Alleinstehende mit ALG I: Von “gerade so” zu “etwas Spielraum”.
  • Für Familien mit ALG I: Etwas Luft für Kinder, Bildung, Freizeit.
  • Für Bürgergeld-Empfänger: Oft der Unterschied zwischen monatlichem Defizit und Nullnummer.
  • Für Umschüler in teuren Großstädten: Fahrtkosten können davon gedeckt werden.

Die Boni 1.000 und 1.500 Euro sind psychologisch wichtig: Sie belohnen das Durchhalten und geben konkrete Meilensteine.

Was das Weiterbildungsgeld NICHT ist

Ein paar Klarstellungen, weil im Netz viel Falsches kursiert:

Nein, es ist nicht die alte Bildungsprämie. Die Bildungsprämie des Bundes ist Ende 2021 ausgelaufen, siehe Artikel zur Bildungsprämie 2026.

Nein, Beschäftigte bekommen es nicht. Wer einen normalen Job hat und nebenher eine Weiterbildung macht, hat keinen Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Dafür gibt es QCG und Aufstiegs-BAföG.

Nein, es gilt nicht für kurze Zertifikatskurse. Wer einen dreimonatigen Digitalisierungskurs macht, fällt nicht darunter. Die Maßnahme muss mindestens vier Monate dauern UND zu einem anerkannten Abschluss führen.

Nein, es wird nicht rückwirkend gezahlt. Für abgeschlossene Weiterbildungen vor Einführung 2023 gibt es nichts.

Nein, es ist kein Ersatz für die Weiterbildungsprämie. Die alte Weiterbildungsprämie (500 Euro bei Bestehen) gab es früher bei §131a SGB III. Sie ist aufgegangen in die heute gültigen Boni von 1.000 und 1.500 Euro.

Häufige Fallen

Falschen Kurs gewählt. Der Kurs ist inhaltlich interessant, aber führt nicht zu einem anerkannten Abschluss. Vermittler fragt: “Steht auf deinem Zertifikat später ein Kammerabschluss oder ein staatlicher Abschluss?” Wenn nicht, keine Leistung.

Zu kurze Maßnahme. Die Weiterbildung dauert drei Monate, nicht vier. Kein Weiterbildungsgeld.

Boni vergessen zu beantragen. Die Prüfung ist bestanden, aber niemand weist die Agentur darauf hin. Ein kurzes Schreiben an den Vermittler genügt.

Abbruch der Maßnahme. Bei Abbruch endet das Weiterbildungsgeld sofort. Bei selbstverschuldetem Abbruch können nachträgliche Konsequenzen folgen.

Steuerrechtliche Unsicherheit. Das Weiterbildungsgeld ist nach §3 EStG steuerfrei und wird nicht auf ALG oder Bürgergeld angerechnet. Manchmal erscheint es in der Lohnsteuerbescheinigung trotzdem als Info, muss aber nicht versteuert werden.

Was Teilnehmer mir erzählen

Umschüler, die das Weiterbildungsgeld bezogen haben, berichten überwiegend positiv:

  • “Die 150 Euro haben die Monatsrechnung gerettet.”
  • “Der Bonus bei Zwischenprüfung war ein echter Motivationsschub.”
  • “Ohne das Weiterbildungsgeld hätte ich die Umschulung finanziell nicht durchgestanden.”

Die Kritikpunkte sind technisch:

  • “Ich wusste nicht, dass ich den Bonus selbst beantragen muss. Hat zwei Monate gedauert, bis er kam.”
  • “Ich hätte bei Kursauswahl darauf achten sollen, ob mein Kurs qualifizierend ist. Er war es nicht.”
  • “Das Antragsverfahren für den zweiten Bonus war umständlicher als erwartet.”

Insgesamt ist das Weiterbildungsgeld eine gute Leistung. Wer darauf achtet, dass seine Maßnahme unter §87a fällt, bekommt es ohne viel Aufwand.

Kombination mit anderen Leistungen

Das Weiterbildungsgeld ist zusätzlich zu:

  • ALG I oder Bürgergeld
  • Fahrtkostenpauschale
  • Kinderbetreuungskostenübernahme

Es wird nicht angerechnet auf:

  • Arbeitslosengeld
  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Das macht es besonders wertvoll für Alleinerziehende und Familien, die mehrere Leistungen kombinieren müssen.

Der Zusammenhang mit dem Bildungsgutschein

Weiterbildungsgeld und Bildungsgutschein sind zwei separate Leistungen, aber sie hängen zusammen. Du brauchst den Bildungsgutschein, um in die geförderte Maßnahme zu kommen. Wenn die Maßnahme unter §87a fällt, bekommst du zusätzlich das Weiterbildungsgeld.

Kein Bildungsgutschein = kein Weiterbildungsgeld. Ein Bildungsgutschein für eine nicht-qualifizierende Maßnahme = kein Weiterbildungsgeld.

Details zum Bildungsgutschein im Artikel Bildungsgutschein kurz erklärt.

Zusammenfassende Entscheidungsmatrix

Wer darüber nachdenkt, ob das Weiterbildungsgeld in seiner Situation relevant ist:

SituationAnspruch auf Weiterbildungsgeld?
Arbeitslos, zweijährige IHK-UmschulungJa
Bürgergeld, PflegeausbildungJa
Arbeitslos, 4-monatiger Zertifikatskurs ohne AbschlussNein
Arbeitslos, Fachwirt-AufstiegsfortbildungJa, wenn Kammerprüfung
Beschäftigt, berufsbegleitende WeiterbildungNein
Arbeitslos, 3-monatiger KursNein (zu kurz)
Arbeitslos, DigiMan-Kurs (DEKRA, kein Kammerabschluss)Meist nein
Selbstständig in Krise, WeiterbildungNein

Wer unsicher ist: Frag den Vermittler konkret. Der Unterschied zwischen 0 Euro und 6.100 Euro über zwei Jahre rechtfertigt zehn Minuten Klärung.

FAQ

Wird das Weiterbildungsgeld auf das Einkommen angerechnet?

Nein. Das Weiterbildungsgeld ist nach §3 EStG steuerfrei und wird nicht auf ALG, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen angerechnet. Es ist eine echte Zusatzzahlung.

Muss ich das Weiterbildungsgeld versteuern?

Nein. Es ist nach §3 Nr. 2c EStG steuerfrei. In der Steuererklärung wird es trotzdem manchmal informativ angegeben, aber nicht besteuert.

Was passiert, wenn ich die Umschulung verlängere?

Das Weiterbildungsgeld wird solange gezahlt, wie die Maßnahme läuft. Bei anerkannter Verlängerung (z.B. wegen Krankheit oder Wiederholungsprüfung) wird es entsprechend verlängert. Bei selbstverschuldeter Verzögerung kann es enden.

Kann ich beide Boni bekommen, auch wenn ich die Zwischenprüfung erst im zweiten Anlauf bestehe?

Ja, grundsätzlich. Die Boni sind an das Bestehen gekoppelt, nicht an den ersten Anlauf. Wer die Zwischenprüfung in der Wiederholung besteht, bekommt die 1.000 Euro trotzdem.

Was ist, wenn meine Weiterbildung gar keine Zwischenprüfung hat?

Dann entfällt der Zwischenprüfungsbonus, der Abschlussbonus bleibt. Das ist typisch bei schulischen Umschulungen ohne Zwischenprüfung. Nicht jede Maßnahme hat alle drei Bausteine.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige zu Förderwegen und unterrichtet in Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsmarkt. Mehr unter Über den Autor.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Quellen: §87a SGB III Weiterbildungsgeld target=“_blank” rel=“noopener”, Informationen der Bundesagentur zum Weiterbildungsgeld target=“_blank” rel=“noopener”.


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