Umzug wegen Jobangebot: was die AfA erstattet
Die Agentur für Arbeit übernimmt Umzugskosten, wenn ein Arbeitsplatz in ausreichender Entfernung nur durch den Umzug erreichbar ist. Rechtsgrundlage sind die Mobilitätshilfen nach §§84 bis 87 SGB III. Erstattet werden Umzugsgut-Transport, Reisekosten, zweite Wohnungs-Einrichtung, Trennungsgeld, Fahrkosten zum Wochenendheim. Alle Leistungen sind Ermessensleistungen, das heißt der Vermittler entscheidet im Einzelfall.
Dieser Artikel zeigt dir, welche Posten realistisch erstattet werden, wie du den Antrag stellst und was du bei der Zusage beachten musst. Stand April 2026.
Die sechs Mobilitätshilfen im Überblick
§§84 bis 87 SGB III bündeln mehrere Einzelleistungen, die du je nach Situation kombinieren kannst:
| Leistung | Zweck | Typische Höhe |
|---|---|---|
| Übergangsbeihilfe (§84) | Anfangskosten am neuen Ort | bis 1.000 Euro pauschal, selten höher |
| Fahrkostenbeihilfe (§85) | Pendelfahrten zum neuen Arbeitsplatz | bis 6 Monate, Kilometer- oder Bahnkosten |
| Trennungskostenbeihilfe (§86) | Zweithaushalt am Arbeitsort | bis 6 Monate, monatliche Pauschale |
| Umzugskostenbeihilfe (§86) | Umzugstransport und Nebenkosten | tatsächliche Umzugskosten bis Höchstgrenze |
| Reisekostenbeihilfe (§87) | Anreise zum neuen Arbeitsplatz | Einmalzahlung, öffentliche Verkehrsmittel oder Pauschale |
| Pendelbeihilfe (§87) | längere Pendelstrecke | Zuschuss zu Mehrkosten |
Die Leistungen sind so aufgebaut, dass der Vermittler den für deine Situation passenden Mix auswählt. Oft genug läuft es auf zwei oder drei parallele Leistungen hinaus.
Voraussetzungen
Damit Mobilitätshilfen bewilligt werden, müssen drei Kriterien erfüllt sein:
Erstens: Du musst arbeitssuchend gemeldet sein oder Arbeitslosengeld beziehen. Reine Berufstätige mit Jobwechsel bekommen diese Leistungen nicht.
Zweitens: Der neue Arbeitsplatz muss außerhalb deines zumutbaren Pendelradius liegen. Die Bundesagentur rechnet typischerweise mit einer täglichen Pendelzeit von bis zu zweieinhalb Stunden als zumutbar. Wer täglich mehr als das Doppelte unterwegs wäre, bekommt grünes Licht für den Umzug.
Drittens: Ohne den Umzug würde das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen oder langfristig nicht haltbar sein. Das ist meist klar, wenn die Firma den Arbeitsantritt in der neuen Stadt verlangt.
Wer diese drei Kriterien erfüllt, hat gute Chancen. Wer sie nicht erfüllt (etwa beim Umzug innerhalb derselben Stadt), bekommt die Hilfe nicht.
Umzugskostenbeihilfe im Detail
Der Klassiker: du ziehst um, und die AfA zahlt einen Großteil der Kosten. Erstattet werden typischerweise:
- Umzugsunternehmen-Rechnung (inklusive Transport, Auf- und Abbau)
- Mietwagen bei Selbstumzug
- Kartons, Verpackungsmaterial
- Doppelmiete für einen Übergangsmonat (in Sonderfällen)
- Kaution für die neue Wohnung (als zurückzahlbares Darlehen in manchen Regionen)
Die Höchstgrenze hängt von der Region und der Entfernung ab. Realistisch sind 1.500 bis 3.000 Euro Umzugskosten, die erstattet werden. Wer ein aufwendiges Umzugsunternehmen beauftragt, holt sich vorher mehrere Angebote ein und legt die dem Vermittler vor. Die AfA wählt das günstigste wirtschaftliche Angebot.
Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass sich viele mit der Umzugsfirma übernehmen. Wer drei Angebote einholt und das mittlere dem Vermittler vorlegt, fährt am besten. Wer nur das teuerste einreicht, bekommt es nicht voll bezahlt.
Trennungskostenbeihilfe: die zweite Wohnung
Wenn du während der ersten Monate noch mit deiner Familie am alten Wohnort lebst und am neuen Arbeitsort ein Zimmer oder eine kleine Wohnung hast, gilt die Trennungskostenbeihilfe. Sie wird bis zu sechs Monate lang gezahlt und deckt Unterkunft, Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten zum Wochenendheim.
Typische Höhe:
- Unterkunftskosten bis zu einer regionalen Höchstgrenze (meist 400 bis 600 Euro/Monat)
- Verpflegungsmehraufwand pauschal, etwa 350 Euro/Monat
- Familienheimfahrten ein Mal pro Woche, Bahn oder Kilometerpauschale
Das lohnt sich, wenn die Familie (Partner, Kinder) am alten Wohnort gebunden ist und du übergangsweise allein in die neue Stadt ziehst. In der Praxis wird die Trennungskostenbeihilfe oft als Übergangslösung genutzt, bis die Familie nachzieht oder die Job-Stabilität sich zeigt.
Fahrkostenbeihilfe statt Umzug
Manche Konstellationen sind so, dass sich der Umzug nicht lohnt. Etwa wenn das Jobangebot ein befristeter Vertrag ist oder die Entfernung nur knapp über der Pendel-Grenze liegt. Dann kann die Fahrkostenbeihilfe nach §85 greifen. Sie übernimmt bis zu sechs Monate lang Mehrkosten für das Pendeln zum neuen Arbeitsplatz.
Die Höhe orientiert sich an der realen Pendelstrecke. Kilometerpauschale (0,20 Euro pro Kilometer einfach) oder Bahnfahrkarten-Erstattung sind die zwei Hauptwege. Wer täglich 80 Kilometer pendelt, kommt auf etwa 16 Euro pro Tag oder knapp 350 Euro pro Monat Erstattung.
Nach sechs Monaten endet die Leistung. Wer bis dahin nicht umgezogen ist, trägt die Pendelkosten selbst oder meldet sich für eine Anschlussprüfung bei der AfA.
Antrag: der sauberste Ablauf
Der Antrag läuft über deinen AfA-Vermittler. Der zeitliche Ablauf, der in der Praxis funktioniert:
Du bekommst ein Jobangebot in einer anderen Stadt. Bevor du unterschreibst, informierst du deinen Vermittler per Nachricht oder Termin. Der Vermittler prüft, welche Mobilitätshilfen in deinem Fall in Frage kommen, und lädt dich zu einem Beratungsgespräch.
Im Gespräch besprichst du Umzugsumfang, Wohnungssuche, Entfernung, Jobvertrag. Der Vermittler gibt dir die Antragsformulare mit.
Du reichst Angebote ein: Umzugsunternehmen, Wohnungsmietvertrag neu, Bestätigung des neuen Arbeitgebers. Der Vermittler erstellt einen Bewilligungsbescheid mit konkreten Summen.
Der Umzug findet statt. Nach dem Umzug reichst du die Rechnungen ein, die Auszahlung erfolgt in zwei bis vier Wochen.
Wichtig: du solltest den Antrag stellen bevor du die Verträge (Mietvertrag, Umzugsfirma) unterschreibst. Eine nachträgliche Erstattung ist möglich, aber schwieriger. Wer erst handelt und dann fragt, riskiert Ablehnung.
Was oft vergessen wird
Drei Punkte, die Antragsteller häufig übersehen:
Erstens: Die Kaution für die neue Wohnung kann als Darlehen erstattet werden. Das ist nicht bei allen Regionen Standard, aber in vielen. Wer weiß, dass Kaution drei Netto-Kaltmieten sind und das Geld in der Umzugsphase fehlt, fragt aktiv danach.
Zweitens: Wenn der Partner weiter am alten Wohnort bleibt, kann der Partner parallel Bürgergeld oder ALG I weiterbeziehen. Die Familie wird als getrennte Bedarfsgemeinschaft gerechnet, solange beide Wohnsitze aktiv sind. Das beeinflusst die Leistungsberechnung.
Drittens: Kinder und ihre Betreuung. Wenn Kinder vor Ort eingeschult sind und mitziehen, ergibt sich Aufwand für Umschulung und neue Betreuung. Die AfA erstattet keine Kita-Beiträge am neuen Ort, aber in manchen Fällen den Umzugs-Mehraufwand für Kindertransporte.
Typische Fehler
Vier Muster, die in der Praxis immer wieder zu Problemen führen:
Antrag zu spät stellen. Wer den Mietvertrag schon unterschrieben hat, bevor der Vermittler die Zusage erteilt, bekommt meist nur einen Teil erstattet.
Zu hohe Umzugskosten einreichen. Ein 7.000-Euro-Umzug für eine Zwei-Zimmer-Wohnung weckt Rückfragen. Wer hohe Summen plant, begründet das im Antrag (viel Möbel, große Entfernung, Klavier).
Jobvertrag zu kurz. Wenn die Probezeit nur drei Monate läuft und der Umzug danach erfolgt, wird manchmal abgelehnt. Der Vermittler will Stabilität des Arbeitsverhältnisses sehen. Ein unbefristeter Vertrag oder wenigstens ein 12-Monats-Vertrag liegt da günstiger.
Altes ALG nicht mitnehmen. Wer noch ALG I bezieht und in die neue Stadt zieht, meldet sich bei der AfA am alten Ort ab und am neuen Ort an. Die Leistung läuft weiter, muss aber umgeschrieben werden.
Kombination mit Bewerbungskosten
Die Mobilitätshilfen nach §§84-87 sind etwas anderes als die Vermittlungsbudget-Leistung nach §44 SGB III. Letztere deckt die Kosten vor dem Jobzuschlag (Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Fahrten zu Gesprächen). Beide laufen unabhängig voneinander und können nacheinander beantragt werden. Erst beantragst du Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, nach Jobzusage beantragst du den Umzug. Details zur Vermittlungsbudget-Leistung im Artikel zu Mobilität für Bewerbung.
Bürgergeld-Empfänger: die SGB-II-Parallele
Wer Bürgergeld bezieht, läuft die Umzugskostenerstattung über das Jobcenter nach SGB II. Die Regeln sind ähnlich, die Zuständigkeit liegt woanders. Der Antrag wird beim Jobcenter gestellt, die Höhen sind vergleichbar. Wer ALG I und Bürgergeld parallel bekommt (Aufstocker), läuft über die SGB-II-Seite.
Was in der Praxis durchschlägt
Ein Teilnehmer aus meiner Beratung ist nach der Weiterbildung von Leipzig nach München gezogen, weil sich dort die Job-Chance ergab. Die AfA hat den Umzug in folgenden Posten erstattet: 1.800 Euro Umzugsunternehmen, 450 Euro Reisekosten der Familie zur Wohnungsbesichtigung, 1.200 Euro Trennungskostenbeihilfe für zwei Monate Übergang. Insgesamt knapp 3.500 Euro. Das hat den Umzug finanziell erst tragbar gemacht.
Wer den Weg sauber durchläuft, kommt meist auf ein vergleichbares Ergebnis. Die Leistung ist kein Luxus, sondern kalkuliert als Anreiz, damit Arbeitssuchende auch räumlich flexibel bleiben.
FAQ
Ab welcher Entfernung zahlt die AfA einen Umzug?
Eine feste Kilometer-Grenze gibt es nicht. Maßstab ist die zumutbare tägliche Pendelzeit. Bei circa zweieinhalb Stunden einfacher Strecke pro Tag wird die Grenze typischerweise überschritten. Das entspricht je nach Verkehrsanbindung 80 bis 120 Kilometern. Wer kürzer pendelt, bekommt den Umzug in der Regel nicht erstattet.
Muss ich vorher drei Angebote einholen?
Für Umzugsunternehmen und Mietwagen verlangt die AfA in der Regel drei Angebote oder zumindest den Nachweis, dass du das wirtschaftlichste gewählt hast. Das gilt auch für die neue Wohnung: bei überdurchschnittlich teurer Miete am neuen Ort wird nachgefragt, ob keine günstigere Alternative verfügbar war.
Kann ich mit Bekannten selbst umziehen und trotzdem Geld bekommen?
Ja. Ein Selbstumzug mit Mietwagen und Helfern ist erstattungsfähig. Du bekommst die Kosten für Mietwagen und Benzin erstattet, dazu eine Pauschale für Kartons. Die Helferlohn-Kosten (Freunde, Familie) werden nicht erstattet, eine kleine Helferpauschale ist in manchen Regionen vorgesehen.
Was passiert, wenn die Probezeit im neuen Job nicht überstanden wird?
Die bereits ausgezahlten Mobilitätshilfen musst du grundsätzlich nicht zurückzahlen, wenn du unverschuldet innerhalb der Probezeit ausscheidest. Wer allerdings den Job freiwillig aufgibt, kann zu einer anteiligen Rückzahlung verpflichtet werden. Der Vermittler informiert dich vorher klar darüber.
Bekomme ich die Kaution der neuen Wohnung?
Die Kaution kann als rückzahlbares Darlehen übernommen werden, nicht als Zuschuss. Das heißt: du bekommst das Geld für die Kaution vorgestreckt, zahlst es aber in monatlichen Raten (oft über 24 Monate) zurück. Wenn die Kaution nach dem Auszug vom Vermieter zurückkommt, gleichst du sie direkt mit dem Darlehen aus. Nicht jede Region bietet diese Variante, fragen lohnt sich.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er begleitet Arbeitssuchende von der Weiterbildung in den Job, auch wenn der Umzug nötig wird. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: §84 SGB III (Mobilitätshilfen) target=“_blank” rel=“noopener”, Arbeitsagentur zum Jobverzicht und Umzug target=“_blank” rel=“noopener”.
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