Das Vermittler-Gespräch: was dich erwartet
Das Vermittler-Gespräch bei der Agentur für Arbeit dauert typisch 30 bis 60 Minuten und dreht sich um drei Kernthemen: deine bisherige Berufsbiografie, dein Vermittlungsziel und mögliche Weiterbildungen. Wer vorbereitet kommt, verlässt das Gespräch mit konkreten nächsten Schritten. Wer unvorbereitet kommt, bekommt oft Standardvorschläge, die nicht passen.
Dieser Artikel zeigt dir den typischen Ablauf, die Fragen, die der Vermittler stellt, und wie du dich so vorbereitest, dass du das Gespräch aktiv führst statt es über dich ergehen zu lassen. Er ist für Menschen, die bald ihr Erstgespräch haben oder nach einem schleppenden Termin einen zweiten Anlauf machen wollen.
Wer sitzt dir gegenüber?
Vermittler (offiziell “Arbeitsvermittler” oder “Integrationsfachkraft”) arbeiten in Teams an ihrer Agentur für Arbeit. Sie haben in der Regel einen kaufmännischen oder verwaltungsbezogenen Hintergrund plus eine fachliche Qualifizierung bei der AfA. Typisch betreut ein Vermittler 150 bis 250 Kunden gleichzeitig.
Was bedeutet das für dich?
- Er hat wenig Zeit pro Kunde, also wenig Zeit, deine Situation selbst zu entwirren
- Er arbeitet nach Leitlinien und Routinen, nicht nach Einzelkreativität
- Er wird daran gemessen, wie viele seiner Kunden wieder in Arbeit kommen
- Er darf keinen Bildungsträger empfehlen (Neutralitätspflicht), aber er darf den Bildungsgutschein ausstellen oder verweigern
Das ist kein Therapeut, kein Karriereberater, kein Freund. Es ist ein Fachmann mit klaren Werkzeugen. Wenn du das verstehst, wirst du das Gespräch besser nutzen.
Der typische Ablauf
Ein Erstgespräch läuft etwa in diesen Etappen:
- Begrüßung und Datenabgleich (5 Minuten). Name, Adresse, letzter Arbeitgeber, Kündigungsgrund. Formal.
- Profilaufnahme (15 bis 20 Minuten). Berufsbiografie, Ausbildungen, Qualifikationen, gesundheitliche Einschränkungen, Sprachkenntnisse, Zusatzqualifikationen. Hier sitzt der Vermittler am Computer und füllt eine Datenbank aus.
- Zielklärung (10 bis 15 Minuten). Was willst du beruflich machen? Welche Branchen kommen in Frage? Gibt es regionale Einschränkungen?
- Vermittlungsoptionen (10 Minuten). Gibt es passende offene Stellen? Wie sieht der Arbeitsmarkt in deinem Feld aus?
- Weiterbildung besprechen (5 bis 10 Minuten). Ist Weiterbildung sinnvoll? Welche Kurse kommen in Frage? Wird ein Bildungsgutschein ausgestellt?
- Eingliederungsvereinbarung (5 Minuten). Dokument, das festhält, wer was bis wann macht. Du unterschreibst.
60 Minuten sind das maximale Format. Viele Erstgespräche laufen in 30 bis 40 Minuten ab.
Typische Fragen, auf die du dich vorbereiten solltest
Der Vermittler wird dir wahrscheinlich diese Fragen stellen:
Zu deiner Berufsbiografie:
- Was hast du in den letzten 5 Jahren beruflich gemacht?
- Welche Qualifikationen hast du (Ausbildung, Studium, Zertifikate)?
- Hast du besondere Kenntnisse oder Erfahrungen, die nicht im Lebenslauf stehen?
Zur Kündigung:
- Warum endete dein letztes Arbeitsverhältnis?
- Gab es einen Aufhebungsvertrag? Eine Abfindung?
- Wurde dir ein Angebot gemacht, dort weiterzuarbeiten?
Zu deinem Ziel:
- In welchem Beruf willst du arbeiten?
- Wo willst du arbeiten (Wohnortnähe, Umzug möglich)?
- Welches Mindestgehalt brauchst du?
- Welche Arbeitszeiten kommen in Frage (Vollzeit, Teilzeit, Schicht)?
Zu deinem Umfeld:
- Gibt es familiäre Einschränkungen (Kinder, Pflege)?
- Hast du gesundheitliche Einschränkungen?
- Bist du mobil (Führerschein, Auto)?
- Wie steht es um deine finanzielle Situation?
Zur Weiterbildung:
- Hast du schon über Weiterbildung nachgedacht?
- Welche Kurse kommen in Frage?
- Wie siehst du deine Chancen nach einer Qualifizierung?
Wer auf jede Frage einen klaren Satz sagen kann, verkürzt das Gespräch um 20 Minuten und macht es produktiver.
Wie du dich vorbereitest
Drei Dinge vor dem Termin:
Tabellarischer Lebenslauf mitbringen. Nicht als Bewerbung, sondern als Arbeitsgrundlage. Der Vermittler muss die Daten ohnehin eingeben. Wer einen sauberen Lebenslauf vorliegt, macht das Gespräch effizienter.
Zwei bis drei Zielberufe im Kopf haben. Idealerweise: einen Haupttreffer (genau das, was du willst) und ein bis zwei realistische Backups. Ohne Zielberuf tappst du im Gespräch herum.
Konkrete Weiterbildungsideen. Nicht “irgendwas mit KI”, sondern “Kurs zum Digitalisierungsmanager beim Anbieter X, 4 Monate, AZAV-zertifiziert”. Wenn du einen konkreten Kurs bringst, kann der Vermittler zielgerichtet prüfen.
In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig, dass Arbeitslose mit einer Mischung aus Ängsten und Erwartungen ins Gespräch gehen, ohne konkret vorbereitet zu sein. Der Vermittler wird dann zum Entscheidungsträger, weil du keine Optionen einbringst. Das ist selten die beste Ausgangslage.
Was der Vermittler wirklich sehen will
Aus Sicht des Vermittlers zählt: Bist du vermittelbar? Konkret heißt das:
- Hast du klare Ziele und realistische Erwartungen?
- Bist du bereit, aktiv zu werden (Bewerbungen, Weiterbildung, Umzug wenn nötig)?
- Gibt es Hürden, die zu überwinden sind (Sprache, Gesundheit, Qualifikation)?
- Wie wahrscheinlich ist es, dass ich dich in den nächsten Monaten vermitteln kann?
Wer im Gespräch als “aktiv, motiviert, klar in den Zielen” rüberkommt, bekommt leichter Förderzusagen. Wer als “unsicher, überfordert, ohne Plan” rüberkommt, bekommt eher Standardvorschläge und wenig Priorität.
Das bedeutet nicht, dass du etwas vortäuschen sollst. Wenn du unsicher bist, sag das ehrlich. Aber formuliere auch, was du brauchst: “Ich weiß noch nicht genau, in welches Feld ich will, deshalb möchte ich erst eine Berufsberatung, bevor wir über Weiterbildung sprechen.”
Was hilfreich ist, was nicht
Hilfreich:
- Ruhig bleiben, selbst wenn du nervös bist
- Klare Sätze statt lange Begründungen
- Fragen stellen, wenn du etwas nicht verstehst
- Konkrete Unterlagen mitbringen
- Die Eingliederungsvereinbarung lesen, bevor du unterschreibst
Nicht hilfreich:
- Ausführliche Klagen über den alten Arbeitgeber
- Pauschale Absagen (“Das würde ich nie machen”)
- Formale Argumente wie “Ich habe Anspruch auf…”
- Die Rolle des Opfers (“Keiner hilft mir”)
- Passivität (“Sagen Sie mir, was ich machen soll”)
Zwischen diesen Polen liegt die gesunde Mitte: aktiv, informiert, offen für Vorschläge, aber mit eigener Stimme.
Wenn du Weiterbildung willst: was du konkret ansprichst
Wenn Weiterbildung dein Ziel ist, bring das Thema aktiv ein. Der Vermittler wird es nicht automatisch vorschlagen, wenn er nicht sieht, dass du es willst.
Ein Formulierungsvorschlag:
“Ich habe mir überlegt, dass mir eine Weiterbildung helfen könnte, wieder schnell in Arbeit zu kommen. Konkret denke ich an einen Kurs zum Digitalisierungsmanager, weil mein bisheriger Beruf weniger gefragt ist und ich sehe, dass im IT-Bereich viele Stellen frei sind. Ich habe einen konkreten Anbieter gefunden, AZAV-zertifiziert, 4 Monate, 0 Euro mit Bildungsgutschein. Könnten Sie mir einen Bildungsgutschein dafür ausstellen?”
Das ist klar, strukturiert und gibt dem Vermittler alles, was er braucht. Die Wahrscheinlichkeit einer positiven Antwort steigt deutlich.
Details zum Bildungsgutschein-Verfahren im Artikel Bildungsgutschein kurz erklärt und zu den drei Hauptwegen der Weiterbildung.
Wenn der Vermittler ablehnt
Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Frag nach:
- “Warum halten Sie den Kurs für nicht geeignet?”
- “Welche Weiterbildung wäre aus Ihrer Sicht sinnvoller?”
- “Was müsste anders sein, damit Sie einen Bildungsgutschein ausstellen?”
Die Antworten helfen dir, entweder einen anderen Kurs zu finden oder einen Widerspruch zu formulieren. Der Vermittler hat die Pflicht, seine Entscheidung zu begründen.
Wenn du das Gespräch mit einem Nein verlässt und weiterhin überzeugt bist, dass die Weiterbildung die richtige Wahl ist, hast du drei Möglichkeiten:
- Zweites Gespräch mit konkreteren Argumenten. Nach einigen Wochen.
- Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid. Innerhalb eines Monats schriftlich.
- Eigenfinanzierung und steuerliche Absetzung. Wenn es dir wichtig ist.
Die Eingliederungsvereinbarung
Am Ende des Gesprächs bekommst du eine Eingliederungsvereinbarung (EV), die du unterschreibst. Sie hält fest:
- Wie viele Bewerbungen du pro Monat schreibst
- Wie oft du dich bei der AfA meldest
- Welche konkreten Schritte (Weiterbildung, Coaching) du unternimmst
- Was passiert bei Nichteinhaltung (typisch: Sperrzeiten, Leistungskürzung)
Wichtig: Du musst die EV nicht sofort unterschreiben. Wenn dir Details unklar sind oder du Bedenken hast, sag das. Du kannst sie mit nach Hause nehmen, lesen, im Zweifel beraten lassen und später unterschreiben.
Die EV ist nicht beliebig. Sie muss verhältnismäßig sein. Eine Verpflichtung zu zwölf Bewerbungen pro Monat wäre unangemessen, fünf bis zehn sind typisch.
Was im zweiten Gespräch anders ist
Folgegespräche dauern meist kürzer, 15 bis 30 Minuten. Themen sind:
- Fortschritt der vereinbarten Schritte (Bewerbungen, Kurs)
- Neue Entwicklungen (Jobangebote, Ablehnungen)
- Anpassung der Strategie, wenn nötig
Wer aktiv war, hat leichter Gespräche. Wer wenig getan hat, wird nachdrücklicher angesprochen.
Was du über deinen Vermittler wissen solltest
Dein Vermittler hat feste Ansprechzeiten und oft E-Mail-Kontakt. Nutze beides:
- Bei Fragen zwischen Terminen: E-Mail an seinen Postkasten
- Bei Absprachen: Termin über die Hotline oder online
- Bei Unzufriedenheit: Du kannst einen anderen Vermittler anfordern, in größeren Agenturen geht das
Ein guter Vermittler ist aktiv, antwortet zeitnah und hat Ideen. Ein weniger guter ist reaktiv, beantwortet nur das, was du fragst. Beides gibt es, und du musst dich anpassen.
Ein Praxisfall
Ein Arbeitsloser, 45, ehemaliger Außendienstmitarbeiter im Maschinenbau, kommt ins Erstgespräch. Er hat sich vorbereitet: Lebenslauf mit Stationen, Zielberuf “Vertriebsingenieur mit Digitalisierungsfokus”, konkreter Weiterbildungsvorschlag “Digitalisierungsmanager bei AZAV-Träger X, 4 Monate online”.
Der Vermittler prüft: Zielberuf ist plausibel, der Arbeitsmarkt fragt solche Profile nach, der Kurs ist zertifiziert, die Zeitplanung passt. Nach 35 Minuten ist das Gespräch durch. Der Bildungsgutschein wird in der Woche darauf ausgestellt.
Ein anderer Arbeitsloser, 42, ehemaliger Einzelhandelskaufmann, kommt unvorbereitet. “Ich weiß nicht recht, was ich machen soll. Vielleicht was Neues.” Der Vermittler macht ein paar allgemeine Vorschläge, schickt ihn zur Berufsberatung. Zweites Gespräch in vier Wochen mit dem Auftrag, bis dahin Klarheit zu schaffen. In der Zwischenzeit passiert wenig.
Beide Fälle sind real. Der Unterschied liegt nicht an den Vermittlern, sondern an der Vorbereitung.
FAQ
Muss ich jeden Vermittlungsvorschlag annehmen?
Nein, aber die Ablehnung muss begründet sein. Unpassende Vorschläge (falsche Branche, zu niedriges Gehalt, unzumutbare Distanz) kannst du ablehnen. Offensichtlich unqualifizierte Ablehnungen können zu Sperrzeiten führen. Details mit dem Vermittler besprechen.
Wie oft muss ich den Vermittler sehen?
Das ist individuell. Typisch alle vier bis acht Wochen. Bei erkennbarem Vermittlungsbedarf häufiger, bei stabiler Suche weniger häufig. Während einer Weiterbildung gibt es meist weniger Termine, weil der Kurs läuft.
Darf der Vermittler mir persönliche Fragen stellen?
Er darf Fragen stellen, die für die Vermittlung relevant sind. Fragen zu Familienplanung, politischer Einstellung oder Religion sind nicht zulässig. Gesundheitliche Fragen sind grenzwertig: Sie dürfen nicht diskriminierend sein, aber der Vermittler hat ein berechtigtes Interesse an groben Einschränkungen, die Vermittlung beeinflussen.
Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?
Bei nachgewiesenem Grund (Krankheit mit Attest, höhere Gewalt) keine Konsequenz. Unentschuldigtes Fehlen kann zu einer Sperrzeit von einer Woche ALG führen. Bei mehrfachem Fehlen werden die Sanktionen härter.
Kann ich eine Person meines Vertrauens mitnehmen?
Ja, das ist erlaubt (§13 SGB X). Du kannst einen Freund, Familienmitglied oder Anwalt als Beistand mitnehmen. Die Person darf aber nicht für dich antworten, sondern nur dabei sein und dich unterstützen.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige zu Förderwegen und unterrichtet in Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsmarkt. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: §37 SGB III Dienste der Vermittlung target=“_blank” rel=“noopener”, AfA-Informationen für Arbeitssuchende target=“_blank” rel=“noopener”.
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