Wenn ALG I ausläuft: die letzten drei Monate nutzen
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist zeitlich begrenzt. Nach §147 SGB III bekommst du es zwischen 6 und 24 Monaten, je nach Versicherungszeit und Alter. Die letzten drei Monate sind entscheidend, weil danach der Übergang zum Bürgergeld bevorsteht und neue Regeln greifen. Wer jetzt noch Weiterbildung, Coaching oder Vermittlung starten will, sollte das in diesen drei Monaten anpacken.
Dieser Artikel ist für alle, die absehen, dass ihr ALG I ausläuft, aber noch nicht gesichert einen Anschluss haben. Er zeigt dir, welche Förderungen jetzt noch greifen, was sich beim Wechsel zu Bürgergeld ändert und welche finanziellen Puffer du noch aktivieren kannst.
Wie lange bekommst du ALG I?
Die Bezugsdauer richtet sich nach zwei Faktoren: deiner Versicherungszeit und deinem Alter beim Beginn der Arbeitslosigkeit.
| Versicherungszeit | Alter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | jedes Alter | 6 Monate ALG I |
| 16 Monate | jedes Alter | 8 Monate ALG I |
| 20 Monate | jedes Alter | 10 Monate ALG I |
| 24 Monate | jedes Alter | 12 Monate ALG I |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate ALG I |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate ALG I |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate ALG I |
Die Versicherungszeit sind die Monate, in denen du in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt warst. Wehrdienst, Elternzeit mit Kinderbetreuungsanspruch, Reha-Zeiten werden teilweise angerechnet.
Die genaue Dauer steht in deinem Bewilligungsbescheid. Das Datum “Ende der Anspruchsdauer” ist entscheidend. Rechne drei Monate rückwärts, das ist dein Handlungs-Fenster.
Was passiert nach ALG I?
Nach Ende der ALG-I-Bezugsdauer fällst du ins Bürgergeld (SGB II), wenn du weiterhin arbeitssuchend bist und Bedürftigkeit vorliegt. Der Wechsel bringt mehrere Änderungen:
- Leistung sinkt in vielen Fällen (ALG I war einkommensabhängig, Bürgergeld ist pauschal)
- Vermögen wird geprüft (Schonvermögen 40.000 Euro in den ersten 12 Monaten, danach 15.000 Euro)
- Partner-Einkommen wird teilweise angerechnet
- Wohngröße und Miete werden auf “angemessen” geprüft
- Zuständigkeit wechselt von Agentur zum Jobcenter
Wer vor ALG I einen guten Lohn hatte, erlebt den Übergang oft als finanziellen Einschnitt. Die Pauschale im Bürgergeld ist deutlich niedriger als 60 bis 67 Prozent des Vorher-Lohns. Das ist nicht willkürlich, sondern Sozialsystem-Logik: ALG I ist Versicherungsleistung, Bürgergeld ist Grundsicherung.
Mehr zum Weg über das Jobcenter im Artikel Weiterbildung mit Bürgergeld.
Die letzten drei Monate: was du jetzt anstößt
In dieser Phase ist der Hebel hoch, weil zwei Dinge zusammenkommen: Du bist noch in der stabileren Förderung, und der Druck steigt, eine Lösung zu finden. Vier Optionen sind die wichtigsten.
Option 1: Weiterbildung über Bildungsgutschein starten
Wenn noch Zeit für eine Weiterbildung bleibt, die während des ALG-I-Bezugs beginnt, lohnt das. Die Weiterbildung läuft auch nach dem Wechsel ins Bürgergeld weiter, nur mit dem Jobcenter als Ansprechpartner. Die Weiterbildungsgeld-Prämien nach §87a SGB III (150 Euro monatlich plus 1.000 Euro Zwischenprüfung plus 1.500 Euro Abschluss) bleiben dir erhalten, siehe Zwischenprüfungs- und Abschlussprämie.
Der Bildungsgutschein muss vor Kursstart vorliegen. Zwei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit sind typisch. Wer in Monat 22 von 24 ALG-I-Bezug den Antrag stellt, liegt knapp. In Monat 20 ist der Start einer zwei- bis dreijährigen Umschulung noch entspannt möglich.
Option 2: Aktive Vermittlung beschleunigen
Der Vermittlungsgutschein nach §45 Abs. 4 SGB III steht dir zu. Die Agentur kann sich nicht mehr darauf zurückziehen, die Sechs-Wochen-Frist sei nicht abgelaufen, wenn du schon ein Jahr oder länger arbeitssuchend bist. Mehr zur aktiven Vermittlung im Artikel Vermittlungsgutschein §45 SGB III.
Gleichzeitig lohnt intensives Eigenengagement: Tägliche Bewerbungen, Netzwerk aktivieren, branchenspezifische Jobbörsen. Die letzten drei Monate sind nicht die Zeit für Orientierung, sondern für Abschluss.
Option 3: Coaching für den Übergang
Wenn Bewerbungsunterlagen oder Vorstellungsgespräche die Hürde sind, lohnt ein Bewerbungscoaching über AVGS, siehe Bewerbungscoaching vom Staat bezahlt. Ein 20- bis 30-stündiges Coaching ist oft in sechs bis acht Wochen durch und hinterlässt überarbeitete Unterlagen plus bessere Gesprächstechnik.
Option 4: Finanziellen Puffer aufbauen
Was im Monat 22 noch vom ALG I gespart werden kann, bleibt unter Umständen auch im Bürgergeld als Schonvermögen erhalten. Die Schonvermögen-Grenze liegt im ersten Bürgergeld-Jahr bei 40.000 Euro plus 15.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt. Wer unter der Grenze bleibt, muss nicht erst Geld verbrauchen, bevor Bürgergeld gezahlt wird.
Was beim Übergang formal zu tun ist
Etwa zwei Monate vor Ende des ALG I solltest du aktiv werden. Die Agentur für Arbeit informiert dich in der Regel schriftlich, aber verlass dich nicht allein darauf.
Schritt 1: Termin beim Jobcenter deiner Region für Bürgergeld-Antrag vereinbaren. Die Bearbeitung dauert zwei bis sechs Wochen. Wer zu spät kommt, hat eine Lücke ohne Leistung.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen. Nötig sind in der Regel:
- Personalausweis, Meldebescheinigung
- ALG-I-Bewilligungsbescheid
- Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Depots, Eigentum)
- Einkommen anderer Haushaltsmitglieder
Schritt 3: Wohnung und Miete prüfen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft nur in “angemessener” Höhe. Die Obergrenzen variieren nach Region und Haushaltsgröße. Wer zu teuer wohnt, wird aufgefordert, die Miete zu senken oder umzuziehen (typisch nach sechs Monaten).
Schritt 4: Krankenversicherung klären. Während ALG I bist du pflichtversichert. Im Bürgergeld ebenfalls, aber der formale Wechsel läuft über Krankenkasse und Jobcenter. Unterbrechung vermeiden, sonst droht Verlust des Krankenversicherungsschutzes.
Partner-Einkommen und gemeinsame Haushalte
Beim Übergang vom ALG I zum Bürgergeld ändert sich die Prüfungslogik. ALG I war deine persönliche Versicherungsleistung, unabhängig vom Einkommen des Partners. Bürgergeld ist Bedarfsgemeinschaftsleistung. Einkommen und Vermögen des Partners werden teilweise angerechnet.
Relevante Freibeträge:
- Partner-Einkommen unter 100 Euro: anrechnungsfrei
- 100 bis 520 Euro: 20 Prozent bleiben frei
- Darüber: gestaffelt
Bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft wird das Einkommen als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Ohne Trauschein ist die Einstufung als “eheähnliche Lebensgemeinschaft” eine Abwägung: Zusammen wohnen ein Jahr, gemeinsames Konto, gemeinsame Kinder, gemeinsame Rechnungen sind Indizien. Wer allein den Wohnsitz teilt, ist nicht automatisch Bedarfsgemeinschaft.
In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig, dass dieser Punkt überrascht. Wer ALG I bezog und mit einem gut verdienenden Partner lebt, kann im Bürgergeld deutlich weniger bekommen, als ALG I gezahlt hat. Das ist systembedingt, nicht verhandelbar, aber vorab zu wissen.
Die Sperrzeit-Falle vermeiden
Wer in den letzten drei Monaten des ALG I eine zumutbare Stelle ablehnt oder eine Maßnahme ohne triftigen Grund abbricht, bekommt eine Sperrzeit nach §159 SGB III. Die Sperrzeit reduziert nicht nur die Restmonate, sie gefährdet auch den Anspruch insgesamt.
Zumutbarkeit ist in §140 SGB III geregelt. In den ersten drei Monaten Arbeitslosigkeit sind Lohn und Qualifikationsniveau wichtig, später nicht mehr. In den letzten drei Monaten ALG I ist Zumutbarkeit weit gefasst, fast jede legale Beschäftigung zumutbar.
Das heißt nicht, dass du alles nehmen musst. Aber Ablehnungen brauchen gute Begründung: Gesundheitliche Gründe, familiäre Pflichten, weite Wegstrecken. Pauschale Ablehnung “passt nicht zu meinem Niveau” trägt nicht mehr.
Was die AfA-Hotline klären kann
Unklare Fragen zum Übergang und zur Restanspruchs-Dauer klärst du telefonisch bei der Bundesagentur unter 0800 4 5555 00 (kostenfrei, Mo-Fr 8-18 Uhr). Individuelle Bescheide gibt es dort nicht, aber Auskünfte zum Bezugsende, zu Restansprüchen und zu Nachweiswegen.
Für den Übergang zum Jobcenter ist die lokale Jobcenter-Servicenummer der passende Ansprechpartner. Termine dort früh vereinbaren, besonders in Ballungsräumen.
Praxis: Umschulung begonnen in Monat 18 von 24
Eine 47-jährige Industriekauffrau wird arbeitslos. Sie hat 48 Monate Versicherungszeit, Alter 47, also 12 Monate ALG-I-Bezug. Nach acht Monaten Arbeitssuchend-Sein ohne passenden Job entschließt sie sich zur Umschulung auf Sozialversicherungsfachangestellte.
Timing:
- Monat 8 bis 9: Bildungsgutschein-Antrag und Kursauswahl
- Monat 10: Kursstart, 24-monatige Maßnahme
- Monat 12: ALG-I-Ende, Übergang in Bürgergeld
- Monat 10 bis 33: Weiterbildung läuft durchgehend
- Monat 34: Abschluss, Prämie 1.500 Euro nach §87a SGB III
Während der Weiterbildung läuft bis Monat 12 noch ALG I, ab Monat 13 Bürgergeld mit Weiterbildungsgeld-Zusatz. Die Kurskosten sind vollständig gedeckt. Aus ihrer Sicht war der frühe Start im ALG-I-Bezug entscheidend, weil der BG-Antrag zur Agentur noch greift und nicht erst ans Jobcenter neu gestellt werden muss.
Wenn bei Ende ALG I der Job da ist
Manchmal klappt die Vermittlung im letzten Monat. Dann gibt es drei Regelungen zu beachten.
Wenn der Job noch während des ALG-I-Bezugs startet, wird das ALG I aufgehoben. Anrechnungsregeln gelten wie bei Aufnahme einer Beschäftigung.
Wenn der Job direkt nach Ende des ALG-I-Bezugs startet, läuft ALG I regulär bis zum Ende aus, der Job startet nahtlos.
Wenn der Job nach einer kurzen Unterbrechung startet (mehrere Wochen zwischen ALG-I-Ende und Jobbeginn), kann Bürgergeld für die Lücke beantragt werden. Der Bürgergeld-Antrag ist schnell wieder beendet, sobald der Job beginnt.
FAQ
Kann ich ALG I verlängern lassen?
Nein, die Anspruchsdauer ist nach §147 SGB III festgelegt und nicht verlängerbar. Ausnahme: Wer innerhalb der letzten vier Jahre erneut arbeitslos wird, kann Restansprüche aus früheren Phasen nutzen, wenn sie nicht mehr als vier Jahre alt sind.
Was passiert wenn ich während ALG I krank werde?
Bei Krankheit über sechs Wochen wechselt der Leistungsbezug zu Krankengeld der Krankenkasse. Nach der Krankheit läuft ALG I mit Restanspruch weiter. Die Krankheitsphase unterbricht den ALG-I-Bezug, die Uhr läuft währenddessen nicht weiter.
Muss ich bis zur letzten Minute Bewerbungen schreiben?
Die Mitwirkungspflichten laufen bis zum letzten Tag ALG-I-Bezug. Wer wöchentlich eine bestimmte Zahl Bewerbungen nachweisen muss, muss das bis zum Ende durchhalten. Schlechte Bewerbungsanzahl in den letzten Wochen kann eine Sperrzeit rückwirkend nach sich ziehen.
Kann ich im Bürgergeld eine laufende Weiterbildung fortsetzen?
Ja. Bildungsgutschein-Maßnahmen, die während ALG I begonnen wurden, laufen im Bürgergeld weiter. Das Weiterbildungsgeld nach §87a SGB III bleibt bestehen. Der Ansprechpartner wechselt von der Agentur zum Jobcenter.
Was wenn ich kurz vor Ende noch einen Mini-Job annehme?
Ein Mini-Job während ALG I wird auf die Leistung angerechnet (100 Euro anrechnungsfrei, danach 80 Prozent Anrechnung). Er verlängert den Anspruch nicht. Wer damit durchgängig über das ALG-I-Ende arbeiten will, sollte die Mini-Job-Kombinationen mit dem Arbeitgeber und der Agentur durchrechnen.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät im Übergang von ALG I zum Bürgergeld und zu Weiterbildungsstrategien. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: §147 SGB III beim Bundesgesetzblatt target=“_blank” rel=“noopener” und Bundesagentur zum Arbeitslosengeld target=“_blank” rel=“noopener”.
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