Zwischenprüfungs- und Abschlussprämie: 1.000 + 1.500 Euro
Die Zwischenprüfungsprämie von 1.000 Euro und die Abschlussprämie von 1.500 Euro sind Teil des Weiterbildungsgelds nach §87a SGB III. Beide zahlt die Agentur für Arbeit zusätzlich zum laufenden ALG I oder Bürgergeld, sobald du eine abschlussorientierte Weiterbildung mit Bildungsgutschein absolvierst und die jeweilige Prüfung bestanden hast. Die 1.000 Euro gibt es nach der Zwischenprüfung, die 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung.
Das Weiterbildungsgeld ist 2023 gezielt für Menschen geschaffen worden, die sich arbeitslos oder im Bürgergeld-Bezug umschulen lassen. Viele Arbeitssuchende kennen die 150 Euro monatlichen Weiterbildungs-Bonus, übersehen aber die beiden Prüfungsprämien. Das summiert sich über einen typischen zweijährigen Umschulungskurs auf 2.500 Euro zusätzlich, zuschussweise, steuerfrei.
Wer bekommt die Prämien?
Anspruch hast du, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen: Du beziehst ALG I oder Bürgergeld. Du besuchst eine abschlussorientierte Weiterbildung, die durch Bildungsgutschein nach §81 SGB III gefördert ist. Und du absolvierst innerhalb dieser Weiterbildung eine anerkannte Zwischen- oder Abschlussprüfung.
Beschäftigte mit Qualifizierungschancengesetz-Förderung sind ausgeschlossen. Wer selbstständig über KOMPASS fördert, auch. Die Prämie ist bewusst eng geschnitten auf die Gruppe, die aus der Arbeitslosigkeit heraus einen anerkannten Berufsabschluss nachholt.
Für einen kürzeren Anpassungskurs, der keine formale Prüfung vorsieht, gibt es die Prämien nicht. Das betrifft viele kurze KI-Kurse oder reine Zertifikatsmaßnahmen. Zur Einordnung zwischen Umschulung und Anpassungsqualifizierung findest du mehr im Artikel Umschulung als Arbeitssuchender: wann sie sich lohnt.
Wann wird ausgezahlt?
Die Auszahlung ist an die bestandene Prüfung gekoppelt, nicht an die Teilnahme. Besteht du die Prüfung nicht, gibt es keine Prämie. Du kannst die Prüfung wiederholen, und beim zweiten Anlauf zählt derselbe Anspruch.
| Ereignis | Betrag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Monatlicher Weiterbildungs-Zuschlag | 150 Euro | Laufende Teilnahme, §87a Abs. 1 |
| Zwischenprüfung bestanden | 1.000 Euro einmalig | Anerkannte Zwischenprüfung nach §87a Abs. 2 |
| Abschlussprüfung bestanden | 1.500 Euro einmalig | Anerkannte Abschlussprüfung nach §87a Abs. 2 |
| Gesamt bei 24 Monaten | bis zu 6.100 Euro | 150 × 24 + 1.000 + 1.500 |
Die Auszahlung erfolgt automatisch, sobald dein Bildungsträger der Agentur für Arbeit die Prüfungsbescheinigung übermittelt. Du musst selbst keinen separaten Antrag stellen, solange der Bildungsgutschein schon gelaufen ist.
Warum gibt es die Prämien überhaupt?
Das ist eine Frage, die im Vermittlergespräch oft untergeht. Die gesetzgeberische Idee steht in der Begründung zu §87a SGB III: Eine abschlussorientierte Weiterbildung zieht sich oft über zwei Jahre. Viele brachen sie früher ab, weil die finanzielle Belastung zu lang war oder das Ziel zu abstrakt blieb. Die 150 Euro monatlich puffern laufende Kosten, die Prüfungsprämien belohnen das Dranbleiben.
In der Beratungspraxis sehe ich, dass dieser zweite Punkt oft unterschätzt wird. Wer weiß, dass nach einem Jahr 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung kommen, hat an dunklen Lernabenden einen zusätzlichen Ankerpunkt. Das ist psychologisch nicht klein.
Was zählt als Zwischenprüfung?
Hier ist der häufigste Stolperstein. Nicht jede Klausur gilt als Zwischenprüfung im Sinne des §87a SGB III. Zwei Kriterien müssen zusammenkommen.
Die Prüfung muss formal anerkannt sein. Das ist sie in der Regel, wenn sie Teil einer staatlich anerkannten Umschulung ist, etwa im dualen System bei IHK oder Handwerkskammer. Bei rein trägerinternen Tests ohne externe Abnahme ist das nicht automatisch gegeben.
Die Prüfung muss als Zwischenprüfung im Lehrplan ausgewiesen sein. Eine Klausur nach dem ersten Semester zählt nicht automatisch. Im Zweifel fragst du deinen Bildungsträger: “Ist das eine anerkannte Zwischenprüfung nach §87a SGB III?” Wer das nicht schriftlich bestätigen kann, solltest du die Agentur für Arbeit vorher klären lassen.
Was passiert wenn ich durchfalle?
Eine nicht bestandene Prüfung bringt keine Prämie, aber beendet den Anspruch nicht. Du kannst die Prüfung meist einmal, manchmal zweimal wiederholen. Besteht du im zweiten Anlauf, bekommst du die Prämie zum Wiederholungstermin. Die 150 Euro monatlich laufen in der Zwischenzeit weiter, solange die Weiterbildung nicht vorzeitig beendet ist.
In der Realität liegt die Durchfallquote bei anerkannten Umschulungen oft bei 10 bis 20 Prozent, je nach Beruf. Wer beim ersten Mal scheitert, ist nicht aus dem Rennen. Sprich früh mit deinem Bildungsträger, wenn du merkst, dass du in Rückstand kommst.
Wechselwirkung mit anderen Leistungen
Die Prämien gelten als zweckbestimmte Leistung und werden auf ALG I nicht angerechnet. Im Bürgergeld-Bezug ist die Auslegung strenger: Das Jobcenter rechnet Einmalzahlungen grundsätzlich auf den Regelbedarf an, es gibt aber eine Rückausnahme für Leistungen nach SGB III, die an eine bestimmte Förderung geknüpft sind. Die offizielle Handhabung findest du in der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn du im Bürgergeld bist und Zweifel hast, kläre das vor der Prüfung mit deinem Fallmanager. Das spart nachträgliche Rückforderungen.
Die monatlichen 150 Euro werden genauso behandelt. Sie sind kein Zuverdienst aus Arbeit, sondern eine zweckgebundene Förderung, und damit nicht automatisch anrechnungsrelevant.
Praxis-Beispiel: 24-monatige Umschulung
Eine zweijährige Umschulung zum Fachinformatiker, komplett über Bildungsgutschein gefördert. Du beziehst während dieser Zeit ALG I oder später Bürgergeld. Rechnerisch:
- 24 Monate × 150 Euro Weiterbildungsgeld = 3.600 Euro
- Zwischenprüfung nach Monat 12 bestanden = 1.000 Euro
- Abschlussprüfung nach Monat 24 bestanden = 1.500 Euro
- Gesamt zusätzlich zur Grundleistung: 6.100 Euro
Das ist Nettozahlung, steuerfrei, nicht an Rückzahlung gekoppelt. Wenn du im Anschluss sofort einen Job findest, behältst du die Beträge.
Was tun bevor die Weiterbildung startet?
Kurzer Check vor Kursbeginn spart später Ärger.
- Prüfe schriftlich beim Bildungsträger, ob Zwischen- und Abschlussprüfung als “anerkannte Prüfung nach §87a SGB III” gelten.
- Kläre im Vermittlungsgespräch, dass der Bildungsgutschein eine abschlussorientierte Maßnahme trägt, nicht nur eine Anpassungsqualifizierung.
- Lass dir das im Bewilligungsbescheid bestätigen, wenn möglich.
- Frag ob dein Träger die Prüfungsbescheinigung direkt an die Agentur weiterleitet oder du das selbst machen musst.
Zur gesamten Förderlandschaft für Arbeitssuchende siehe die Übersicht Weiterbildung als Arbeitssuchender: die drei Hauptwege. Details zu §87a stehen im Artikel Weiterbildungsgeld §87a SGB III.
FAQ
Bekomme ich die Prämien auch im Bürgergeld-Bezug?
Grundsätzlich ja, sobald der Bildungsgutschein über das Jobcenter läuft und eine abschlussorientierte Maßnahme mit anerkannter Prüfung vorliegt. Kläre die Anrechnung auf den Regelbedarf vor der Auszahlung mit deinem Fallmanager, sonst drohen Rückforderungen.
Wird die Prämie auf mein ALG I angerechnet?
Nein, das Weiterbildungsgeld einschließlich Prüfungsprämien gilt als zweckgebundene Leistung nach SGB III und wird auf ALG I nicht angerechnet. Anders kann es im Bürgergeld aussehen, siehe vorherige Frage.
Was zählt als anerkannte Zwischenprüfung?
Eine Prüfung, die Teil einer staatlich anerkannten Umschulung ist und extern abgenommen wird (IHK, Handwerkskammer oder eine andere Kammer). Reine trägerinterne Klausuren zählen meist nicht. Lass dir das vor Kursbeginn schriftlich bestätigen.
Gibt es die Prämie auch für kurze KI-Kurse?
Nein. Ein vier Monate langer Anpassungskurs ohne formalen Abschluss gibt nicht automatisch die 1.500-Euro-Prämie. Voraussetzung ist eine anerkannte Abschlussprüfung im Sinne des §87a SGB III. Der Bildungsträger muss die Prüfungsmodalität bestätigen.
Muss ich die Prämie separat beantragen?
Normalerweise nicht. Der Bildungsträger übermittelt die Prüfungsbescheinigung an die Agentur für Arbeit, diese zahlt automatisch aus. Falls nach zwei Wochen nichts eingeht, fragst du beim Leistungsteam der Agentur nach.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Arbeitssuchende und Berufstätige zu Förderwegen und unterrichtet in Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsmarkt. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: §87a SGB III beim Bundesgesetzblatt target=“_blank” rel=“noopener” und Weiterbildungsgeld bei der Bundesagentur target=“_blank” rel=“noopener”.
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