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Weiterbildung vom Staat bezahlt

Weiterbildung mit Bürgergeld: der Weg über das Jobcenter

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Frau sitzt am Schreibtisch gegenüber einer Jobcenter-Mitarbeiterin und bespricht einen Plan

Beim Bürgergeld läuft Weiterbildung über das Jobcenter, nicht über die Arbeitsagentur. Der Bildungsgutschein ist trotzdem möglich, die Rechtsgrundlage heißt aber §16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit §81 SGB III. Zusätzlich gibt es im Bürgergeld-Bezug Leistungen, die es im ALG I nicht gibt: den Mehrbedarf für Alleinerziehende, die Übernahme von Kinderbetreuungskosten und den Kooperationsplan als zentrales Steuerungsinstrument.

Wer im Bürgergeld ist, hat grundsätzlich die gleiche Förderlandschaft wie ein ALG-I-Bezieher, aber andere Ansprechpartner und strengere Prüfung der Anrechnung. Dieser Artikel zeigt dir, wie du beim Jobcenter den Bildungsgutschein bekommst, welche Zusatzleistungen greifen und wo die Stolperfallen sind.

Wer ist dein Ansprechpartner?

Beim Bürgergeld-Bezug betreut dich ein persönlicher Ansprechpartner (PAP) im Jobcenter. Bei Menschen unter 25 heißt er Fallmanager, bei älteren oft nur “Vermittler”. Die Rolle ist anders als bei der Arbeitsagentur: Der PAP hat nicht nur Arbeitsvermittlung im Blick, sondern auch Lebenslage, Gesundheit, Wohnen, Familie. Wer Weiterbildung thematisieren will, muss das im Gesamtbild plausibel machen.

Im ersten Gespräch geht es um den Kooperationsplan (früher Eingliederungsvereinbarung). Seit der Bürgergeld-Reform 2023 ist der Kooperationsplan rechtlich unverbindlich, aber in der Praxis bleibt er die zentrale Leitlinie. Wer dort nicht die Weiterbildung mitdenkt, muss sie später separat beantragen.

Der Kooperationsplan: hier entscheidet sich viel

Der Kooperationsplan ist ein Dokument, das du gemeinsam mit dem Jobcenter erstellst. Er beschreibt dein Ziel (Integration in Arbeit), die Schritte dorthin und die Leistungen, die dich dabei unterstützen. Hier ist der richtige Ort, um Weiterbildung zu verankern.

Wenn du direkt beim ersten Gespräch sagst: “Ich brauche eine Qualifizierung, um in einen bestimmten Bereich zu kommen”, ist das klarer als später im Prozess nachzuschieben. Konkrete Formulierungen helfen:

  • Zielberuf benennen
  • Warum aktueller Ausbildungsstand nicht ausreicht
  • Welche Art Kurs in Frage kommt (Umschulung, Anpassungsqualifizierung, spezifischer Abschluss)
  • Welche Dauer realistisch ist

In meiner Beratungspraxis sehe ich, dass der Kooperationsplan oft wie ein Formular behandelt wird, statt als Verhandlungsgrundlage. Wer sich vor dem Gespräch überlegt hat, was er will, bekommt es häufiger. Wer reagiert statt agiert, bekommt meist Standardmaßnahmen.

Bildungsgutschein im Bürgergeld: so läuft der Antrag

Der Bildungsgutschein ist im Bürgergeld dasselbe Instrument wie im ALG I, nur beantragt über das Jobcenter. Voraussetzungen:

  • Die Weiterbildung muss der Integration in Arbeit dienen
  • Du hast entweder keinen Berufsabschluss, oder der bestehende Abschluss passt nicht zur Arbeitsmarktlage
  • Der gewählte Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert
  • Der Kurs ist abschlussorientiert oder führt zu einer übertragbaren Qualifikation

Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach §81 SGB III. Das Jobcenter hat Ermessen, muss das aber fair begründen. Eine pauschale Ablehnung “Sie finden auch ohne Weiterbildung einen Job” muss konkret am Arbeitsmarkt begründet sein.

Zur Grundstruktur siehe den Überblick Bildungsgutschein kurz erklärt.

Weiterbildungsgeld auch im Bürgergeld

Ja, das Weiterbildungsgeld nach §87a SGB III gibt es auch im Bürgergeld-Bezug. Das sind 150 Euro pro Monat während einer laufenden abschlussorientierten Weiterbildung, plus 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung.

Wichtig ist die Anrechnungsfrage. Einmalzahlungen werden im Bürgergeld grundsätzlich auf den Regelbedarf angerechnet. Für das Weiterbildungsgeld und die Prüfungsprämien gibt es eine Sonderregel, weil sie zweckgebunden sind. Die offizielle Handhabung findest du in der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit.

Vor der Auszahlung mit dem Fallmanager sprechen, sonst gibt es Rückforderungen. Mehr dazu im Artikel Weiterbildungsgeld §87a SGB III und zur Zusammensetzung der Prüfungsprämien im Detail im Artikel Zwischenprüfungs- und Abschlussprämie.

Mehrbedarf für Alleinerziehende nach §21 SGB II

Wer alleinerziehend ist und Bürgergeld bezieht, bekommt zusätzlich einen Mehrbedarf nach §21 Abs. 3 SGB II. Die Höhe hängt von Kinderzahl und Alter ab und liegt zwischen 12 und 60 Prozent des Regelbedarfs.

KonstellationMehrbedarf
Ein Kind unter 7 oder zwei Kinder unter 1636 Prozent
Zwei Kinder, eins unter 7 oder mehrere unter 1636 Prozent
Drei oder mehr Kinder oder besondere Belastungbis 60 Prozent
Pro Kind allein12 Prozent (deckelt gemeinsam auf 60%)

Dieser Mehrbedarf läuft unabhängig von einer Weiterbildung und bleibt während der Teilnahme erhalten. Er greift ergänzend zu allen anderen Leistungen.

Kinderbetreuungskosten nach §87 SGB III

Eine der wichtigsten, aber am wenigsten bekannten Leistungen: Die Agentur für Arbeit übernimmt Kinderbetreuungskosten bis zu 160 Euro pro Kind und Monat während einer Weiterbildungsmaßnahme. Das gilt für Betreuung durch Kita, Hort, Tagesmutter oder vergleichbare Einrichtungen.

Anspruch hast du, solange das Kind unter 15 ist und die Betreuung wegen der Weiterbildung erforderlich ist. Bei Alleinerziehenden ist die Voraussetzung meist leicht zu erfüllen. Bei Paaren muss begründet werden, warum der andere Elternteil die Betreuung nicht übernehmen kann.

Die Beantragung läuft über das Jobcenter parallel zum Bildungsgutschein. Typischer Stolperstein: Die Quittungen müssen gesammelt und monatlich eingereicht werden, sonst gibt es keine rückwirkende Erstattung.

Was passiert mit dem Bürgergeld während der Weiterbildung?

Dein regulärer Bürgergeld-Anspruch läuft weiter. Die Weiterbildung gilt nicht als Arbeitsaufnahme. Du bist formal weiter Bürgergeld-Bezieher, nur eben in einer Maßnahme.

Praktisch heißt das:

  • Regelbedarf wird monatlich weitergezahlt
  • Kosten der Unterkunft werden weiter übernommen
  • Krankenversicherung läuft über die Agentur
  • Mehrbedarf (Alleinerziehende, Schwangerschaft, chronische Krankheit) läuft weiter
  • Kinderbetreuungskosten kommen zusätzlich dazu
  • Weiterbildungsgeld kommt zusätzlich dazu

Für viele ist der Bürgergeld-Zeitraum finanziell stabiler als unterwartet, solange die Weiterbildung durchgehalten wird.

Nebenverdienst während der Weiterbildung

Auch im Bürgergeld-Bezug darfst du zuverdienen. Die Freibeträge:

  • Die ersten 100 Euro: komplett anrechnungsfrei
  • 100 bis 520 Euro: 20 Prozent bleiben frei, 80 Prozent werden angerechnet
  • 520 bis 1.000 Euro: 30 Prozent bleiben frei
  • Über 1.000 Euro: 10 Prozent bleiben frei, bis zur Obergrenze

Ein Minijob von 520 Euro bringt dir netto etwa 184 Euro zusätzlich, wenn der Rest angerechnet wird. Das Jobcenter muss über die Nebenbeschäftigung informiert werden. Während einer intensiven Weiterbildung ist Nebenverdienst oft schwer leistbar, aber rechtlich zulässig.

Mehr zur Nebenverdienst-Regelung im Artikel Bürgergeld und Nebenverdienst während Weiterbildung.

Was wenn das Jobcenter ablehnt?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Das Jobcenter muss die Ablehnung schriftlich begründen. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss nicht perfekt formuliert sein, der Zugang reicht.

Typische Ablehnungsgründe und wie du damit umgehst:

  • “Keine arbeitsmarktliche Notwendigkeit”: Du lieferst Stellenanzeigen nach, die deine Zielqualifikation erfordern.
  • “Kosten unangemessen”: Du vergleichst andere Träger mit gleicher Qualität.
  • “Bildungsträger nicht AZAV-zertifiziert”: Du wählst einen zertifizierten Träger.
  • “Zu langer Kurs”: Du zeigst warum die Dauer nötig ist für den Abschluss.

Wenn der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, bleibt die Klage beim Sozialgericht. Das ist kostenfrei und ohne Anwaltszwang. Die Schuldnerberatung oder der Sozialverband (SoVD, VdK) hilft dabei oft kostenlos.

Praxis: was Teilnehmer im Bürgergeld berichten

Aus der Beratungspraxis sehe ich zwei typische Muster. Der erste Typ ist vorbereitet und weiß im Gespräch was er will. Der bekommt meist seinen Kurs. Der zweite Typ hat Angst vor dem Jobcenter, redet lieber möglichst wenig, hofft dass sich das Thema von selbst regelt. Der bekommt meist nichts.

Wer sich unsicher fühlt, kann vor dem Gespräch mit dem Sozialverband VdK oder der unabhängigen Sozialberatung der Kommune sprechen. Die Stunden dort sind kostenlos und helfen beim Formulieren. Manche bringen eine Begleitperson mit, das ist erlaubt und kann Druck nehmen.

Die AfA-Hotline und andere Anlaufstellen

Wenn du allgemeine Fragen hast, bevor du einen Termin im Jobcenter vereinbarst, erreichst du die Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 5555 00 (kostenfrei). Die Hotline ist für Arbeitssuchende zuständig, verweist aber bei SGB-II-Fragen ans zuständige Jobcenter weiter. Für Bürgergeld-spezifische Fragen ist die lokale Jobcenter-Servicenummer besser.

FAQ

Muss ich im Bürgergeld eine Weiterbildung annehmen, wenn das Jobcenter sie vorschlägt?

Ja, das Jobcenter kann Weiterbildung als Teil des Kooperationsplans festlegen. Wenn du ohne triftigen Grund ablehnst, drohen Leistungsminderungen. Aus meiner Sicht lohnt das Gespräch: Wenn die vorgeschlagene Maßnahme nicht passt, kannst du Alternativen vorschlagen, statt pauschal abzulehnen.

Bekomme ich die 100 Euro anrechnungsfrei auch als Weiterbildungsteilnehmer?

Ja. Die Freibetragsregelung gilt unabhängig von der Weiterbildung. Wenn du nebenbei einen Minijob machst oder eine Aufwandsentschädigung bekommst, greift die normale Staffelung.

Kann ich während der Weiterbildung den Wohnort wechseln?

Formal ja, aber es erfordert Zustimmung des Jobcenters, besonders wenn damit andere Kosten der Unterkunft verbunden sind. Bei einem Umzug wegen Weiterbildung (anderer Kursort) werden oft Umzugskosten übernommen. Das läuft über §44 SGB III.

Gibt es eine Altersgrenze für den Bildungsgutschein im Bürgergeld?

Nein, es gibt keine formale Altersgrenze. Praktisch prüft das Jobcenter, ob die Weiterbildung noch zu messbarer Arbeitsmarktintegration führt. Bei Menschen über 58 wird das oft kritischer gesehen, aber nicht pauschal abgelehnt.

Was passiert wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Du verlierst den Anspruch auf Weiterbildungsgeld und bereits ausgezahlte Prämien können zurückgefordert werden, wenn der Abbruch selbstverschuldet ist. Bei Krankheit, Familienkrise oder nicht-eigenem Verschulden gibt es normalerweise keine Rückforderung. Wichtig: frühzeitig mit dem Jobcenter sprechen, nicht ohne Absprache abbrechen.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Bürgergeld-Bezieher und Arbeitssuchende zu Förderwegen. Mehr unter Über den Autor.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Quellen: §16 SGB II beim Bundesgesetzblatt target=“_blank” rel=“noopener” und Informationen der Bundesagentur zum Bürgergeld target=“_blank” rel=“noopener”.


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