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Weiterbildung vom Staat bezahlt

Weiterbildung als Alleinerziehende: Fördertöpfe und Betreuung

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Frau am Küchentisch mit Laptop, Kinderzeichnung am Kühlschrank im Hintergrund

Weiterbildung als Alleinerziehende zu organisieren bedeutet, zwei Fragen gleichzeitig zu beantworten: Wer zahlt die Weiterbildung und wer zahlt die Kinderbetreuung? Beide Fragen haben klare Antworten im Sozialrecht. Die Kursgebühr kann ein Bildungsgutschein oder das Jobcenter komplett übernehmen. Die Kinderbetreuung wird nach § 87 SGB III mit bis zu 160 Euro pro Kind und Monat erstattet. Der Mehrbedarf nach § 21 SGB II erhöht den Regelbedarf um 12 bis 60 Prozent, wenn du Bürgergeld beziehst.

Dieser Artikel sortiert die Fördertöpfe und die praktischen Fragen. Er ist für dich, wenn du ein oder mehrere Kinder allein erziehst und eine Weiterbildung planst.

Die finanzielle Seite: wer zahlt die Weiterbildung?

Der wichtigste Weg für Alleinerziehende ohne feste Stelle ist der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernehmen die kompletten Kursgebühren, wenn der Kurs AZAV-zertifiziert ist und die Weiterbildung arbeitsmarktrelevant. Eine Vermittlung kann nicht garantiert werden, aber die Kostenübernahme läuft standardmäßig.

Wer im Bürgergeld (SGB II) ist, bekommt den Bildungsgutschein über das Jobcenter. Die rechtliche Grundlage ist die gleiche wie bei der Arbeitsagentur, die Zuständigkeit nur anders. Für Beschäftigte gilt das Qualifizierungschancengesetz (QCG) über den Arbeitgeber.

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) nach § 81 SGB III finanziert höherqualifizierende Weiterbildungen (Fachwirt, Meister). 50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent zinsloses Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Das AFBG ist unabhängig vom Beschäftigtenstatus.

Mehrbedarf nach § 21 SGB II

Wenn du Bürgergeld beziehst und mindestens ein Kind allein erziehst, steht dir nach § 21 SGB II{target=“_blank” rel=“noopener”} ein Mehrbedarf zu. Der Zuschlag ist gestaffelt nach Alter und Anzahl der Kinder.

KonstellationMehrbedarf (Prozent des Regelbedarfs)
1 Kind unter 7 Jahren36 %
1 Kind ab 7 Jahren12 %
2 Kinder unter 16 Jahren36 %
3 Kinder48 %
4 Kinder60 %

Der Eckregelsatz 2026 liegt bei 563 Euro. Ein Alleinerziehender mit zwei Kindern unter 16 Jahren bekommt also einen Mehrbedarf von 36 Prozent, das sind rund 202 Euro zusätzlich pro Monat. Die konkrete Berechnung macht dein Jobcenter, du musst den Mehrbedarf aktiv geltend machen.

Der Mehrbedarf wird NICHT auf eine Weiterbildungsförderung angerechnet. Wenn du zusätzlich Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III von 150 Euro pro Monat bekommst, läuft das parallel.

Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III

Die zweite Säule ist die Kinderbetreuung während der Weiterbildung. Nach § 87 SGB III{target=“_blank” rel=“noopener”} übernimmt die Agentur für Arbeit pauschal 160 Euro pro Kind und Monat, solange du an einer geförderten Weiterbildung teilnimmst. Die Regelung gilt seit dem 01.08.2022.

Die 160 Euro sind eine Pauschale, kein Höchstbetrag. Wenn deine tatsächlichen Betreuungskosten niedriger sind, bekommst du trotzdem die 160 Euro. Wenn sie höher sind, prüft das Jobcenter ob zusätzliche Leistungen möglich sind. Bei Teilmonaten gibt es 5,33 Euro pro Kalendertag.

Beispielrechnung für eine Alleinerziehende mit zwei Kindern in der Krippe (Betreuungskosten ca. 400 Euro pro Monat gesamt):

PositionBetrag
Bildungsgutschein für Kurs0 Euro Eigenanteil
Weiterbildungsgeld § 87a SGB III150 Euro pro Monat
Kinderbetreuungskostenzuschuss § 87 SGB III2 × 160 Euro = 320 Euro
Tatsächliche Betreuungskosten400 Euro
Verbleibende Eigenleistung Betreuung80 Euro

Die Förderung deckt also fast alle Betreuungskosten und bringt zusätzlich 150 Euro pro Monat netto.

Online oder Präsenz: was für Alleinerziehende besser passt

Aus meiner Beratungspraxis sehe ich klare Muster. Online-Weiterbildung mit Live-Unterricht funktioniert für Alleinerziehende oft besser als reine Präsenz, aus zwei Gründen:

Erstens: Wegzeit fällt weg. Eine Stunde Fahrt zum Kursort wäre an fünf Tagen pro Woche 10 Stunden, die für andere Dinge fehlen (Kochen, Arzt, Hausaufgaben).

Zweitens: Plan B bei Kinderkrankheit. Wenn das Kind leicht krank ist und zu Hause bleibt, kannst du aus dem Nebenzimmer am Unterricht teilnehmen. Ein Präsenzkurs zwingt dich zum Fehltag.

Reine Selbstlernkurse ohne Live-Unterricht scheitern bei Alleinerziehenden häufiger. Ohne feste Termine kommt die Weiterbildung am Ende der Liste, hinter Kind, Haushalt, Behördengängen. Die Struktur eines Live-Online-Kurses hilft.

Wenn das Kind krank ist

Das Thema überrascht die wenigsten. Nach § 45 SGB V hast du als Alleinerziehende Anspruch auf 30 Kinderkrankentage pro Kalenderjahr, wenn du gesetzlich krankenversichert bist (bei Paaren 15 pro Elternteil). Das Krankengeld für Kinder beträgt 90 Prozent des Nettoeinkommens.

In Weiterbildungen gelten zwei Regeln:

  • Fehlzeiten-Regel des Trägers. AZAV-Weiterbildungen erlauben meist 10 bis 15 Prozent Fehlzeiten, bei längeren Kursen also mehrere Tage pro Monat. Das deckt typische Kinder-Krankheitsphasen ab.
  • Meldung beim Träger. Krankmeldung am Morgen, Kursteilnahme an den anderen Tagen wieder normal. Bei längeren Ausfällen klärt der Träger individuell, ob Nacharbeiten, Pausen oder Wiederholung nötig sind.

Eine Weiterbildung, bei der schon ein einzelner Krankentag zum Ausschluss führt, ist für Alleinerziehende nicht der richtige Weg. Frag beim Träger gezielt nach der Fehlzeitenregelung.

Was im Alltag realistisch ist

Was uns Teilnehmerinnen nach dem ersten Monat erzählen, folgt meist einem Muster. Die ersten zwei Wochen sind anstrengender als gedacht. Danach normalisiert sich der Alltag, wenn drei Dinge stehen:

  1. Verlässliche Betreuung Mo-Fr. Ohne sie geht nichts.
  2. Ein Plan B für kranke Tage. Oma, Tante, beste Freundin, Nachbarin.
  3. Klare Lernzeiten am Abend oder am Wochenende. Nicht “wenn es sich ergibt”, sondern feste Slots.

Eltern, die Vollzeitkurse (45 Wochenstunden) mit Kindern unter 6 Jahren versuchen, berichten oft von Erschöpfung. Ein Kurs in Teilzeit oder ein längerer Kurs mit weniger Wochenstunden ist meist nachhaltiger.

Wie du den Weg startest

Der erste Schritt ist ein Termin bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter. Das Vermittler-Gespräch klärt drei Dinge:

  • Hast du grundsätzlich Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
  • Welche Kursziele sind für deine Situation geeignet?
  • Welche AZAV-zertifizierten Träger kommen infrage?

Bring zum Gespräch vor: Lebenslauf, letzte Tätigkeitsnachweise, Geburtsurkunden der Kinder, aktuelle Bewilligungen (Bürgergeld, Elterngeld) und eine grobe Idee, in welche berufliche Richtung es gehen soll. Je konkreter die Idee, desto einfacher das Gespräch.

Wer schon weiß, in welche Richtung es gehen soll, findet auf unserer Pillar zum Persona-Matching eine Übersicht, welche Förderung zu welcher Lebenssituation passt.

Sensibler Hinweis

Eine Weiterbildung ist eine Option für deinen Neustart, keine Garantie. Wer zusätzlich finanzielle oder gesundheitliche Belastungen trägt, sollte erst die Basis klären: Schuldnerberatung bei hohen Verbindlichkeiten, Hausarzt bei Erschöpfungszeichen, Beratungsstellen für Alleinerziehende. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV{target=“_blank” rel=“noopener”}) bietet kostenlose Beratung in vielen Städten. Weiterbildung macht dann Sinn, wenn du die anderen Baustellen im Griff hast.

FAQ

Bekomme ich als Alleinerziehende automatisch den Mehrbedarf nach § 21 SGB II?

Nur auf Antrag. Das Jobcenter vergibt den Mehrbedarf nicht automatisch. Bei deinem Bürgergeld-Antrag den Abschnitt “Mehrbedarf Alleinerziehende” ausfüllen. Nachweis: Geburtsurkunden und Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder die überwiegende Betreuung.

Kann ich Bildungsgutschein und Aufstiegs-BAföG kombinieren?

Nein, das ist eine Entweder-oder-Entscheidung. Der Bildungsgutschein läuft über die Arbeitsagentur, das AFBG über das BAföG-Amt. Für denselben Kurs kann nur eine Förderung gelten. Welche passt, hängt vom Kursziel ab (Bildungsgutschein bei Umschulung, AFBG bei Aufstieg).

Werden Kinderbetreuungskosten auch in der Schulzeit erstattet?

Ja. § 87 SGB III unterscheidet nicht zwischen Krippe, Kindergarten und Nachmittagsbetreuung. Solange dein Kind unter 15 Jahren ist und du an einer geförderten Weiterbildung teilnimmst, zahlt die Agentur die Pauschale von 160 Euro pro Kind und Monat.

Was wenn ich mehr als 160 Euro Betreuung pro Kind brauche?

Dann trägst du die Differenz selbst. Die 160 Euro sind eine Pauschale. Bei besonderem Betreuungsbedarf (Behinderung, Krankheit) kann das Jobcenter über das persönliche Budget nach § 29 SGB IX zusätzliche Leistungen prüfen.

Gibt es spezielle Kurse für Alleinerziehende?

Explizit “nur für Alleinerziehende” ist selten. Aber viele AZAV-Träger bieten Formate in Teilzeit (20-25 Stunden pro Woche) oder online mit flexiblen Zeiten an. Frag beim Träger gezielt nach der Fehlzeitenregelung und ob Kursmaterial auch nachgeholt werden kann.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige und Wiedereinsteiger zu Förderwegen. Mehr unter Über den Autor.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Eine Vermittlung in einen bestimmten Beruf kann nicht garantiert werden. Jede Weiterbildung ist eine Option, nicht die Lösung. Die individuelle Beratung durch die Arbeitsagentur{target=“_blank” rel=“noopener”} klärt deinen Einzelfall.


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