Reha-Maßnahmen nach Krankheit: Leistungen zur Teilhabe
Nach einer längeren Krankheit stehen dir zwei Arten von Reha-Leistungen offen: medizinische Reha zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zur beruflichen Reintegration oder Umschulung. Beide können nacheinander oder kombiniert greifen. Zuständig ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung (DRV), bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit die gesetzliche Unfallversicherung, bei Menschen mit Behinderung teilweise die Agentur für Arbeit.
Dieser Artikel ist für Menschen, die nach Krankheit wieder in den Beruf zurückwollen. Er erklärt die Unterscheidung zwischen den Reha-Formen, die Antragswege und die finanzielle Absicherung während der Maßnahme. Wer gesundheitlich noch nicht stabil ist, findet am Ende Verweise auf primäre Anlaufstellen. Weiterbildung ersetzt keine Therapie, und Reha ersetzt keine fachärztliche Behandlung.
Medizinische Reha oder berufliche Reha?
Die beiden Formen haben unterschiedliche Ziele und Prozeduren.
Medizinische Reha (§15 SGB VI) dient der Wiederherstellung oder Stabilisierung der Gesundheit. Klassische Beispiele: Reha nach Herzinfarkt, Reha nach Schlaganfall, orthopädische Reha nach Bandscheiben-OP, psychosomatische Reha nach Burnout. Die Maßnahme dauert typisch drei Wochen, kann bei Bedarf verlängert werden. Sie findet in einer Reha-Klinik statt, Lebensunterhalt ist durch Krankengeld oder Übergangsgeld gesichert.
Berufliche Reha (§49 SGB IX) dient der Wiedereingliederung in den Beruf, wenn die Gesundheitssituation die Berufsausübung einschränkt. Umfasst Umschulung, Anpassungsqualifizierung, Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, Mobilitätshilfen, begleitendes Coaching. Dauert typisch sechs Monate bis zwei Jahre. Lebensunterhalt durch Übergangsgeld.
Die beiden Formen können nacheinander greifen: Erst medizinische Reha zur Stabilisierung, dann berufliche Reha zur Umschulung. In der Praxis sehen das viele DRV-Berater auch so, weil nach einer medizinischen Reha oft klarer ist, was im Beruf noch möglich ist.
Wer zahlt die Reha?
| Konstellation | Zahlende Stelle | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Allgemeine medizinische Reha | DRV oder Krankenkasse | §15 SGB VI oder §40 SGB V |
| Reha nach Arbeitsunfall | Berufsgenossenschaft | §26 SGB VII |
| Berufliche Reha mit Wartezeit | DRV | §49 SGB IX, §10 SGB VI |
| Berufliche Reha ohne Wartezeit | Agentur für Arbeit | §49 SGB IX, §112 SGB III |
| Reha bei Schwerbehinderung | Integrationsamt + Reha-Träger | §185 SGB IX |
Die DRV ist in den meisten Fällen zuständig, wenn du 15 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllst oder bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehst. Wer diese Wartezeit nicht erfüllt (meist Jüngere mit kurzer Erwerbsbiografie), kommt über die Agentur für Arbeit in die berufliche Reha.
Bei Unsicherheit: Der DRV-Reha-Antrag prüft alle in Frage kommenden Kostenträger automatisch mit. Die DRV leitet den Antrag an die Agentur oder Krankenkasse weiter, wenn sie selbst nicht zuständig ist. Das spart dir Doppel-Antrags-Wege.
Medizinische Reha: der klassische Weg
Die medizinische Reha beantragst du meist über den behandelnden Arzt. Der Hausarzt oder Facharzt erstellt ein Reha-Gutachten, das die Notwendigkeit begründet. Mit diesem Gutachten stellst du den Antrag bei der DRV oder der Krankenkasse.
Ablauf:
- Ärztliche Einschätzung: Ist Reha angezeigt?
- Reha-Antrag bei der DRV oder Krankenkasse
- Ggf. Begutachtung durch Medizinischen Dienst
- Bewilligungsbescheid mit Klinik und Terminvorschlag
- Reha-Aufenthalt, typisch drei Wochen, bei Bedarf bis sechs Wochen
- Entlassungsbericht, Empfehlung für Anschluss-Maßnahmen
Während der Reha erhältst du Krankengeld, wenn du vor der Reha krankgeschrieben warst, oder Übergangsgeld über die DRV. Der Reha-Aufenthalt zählt nicht zur Krankenkassen-Krankengeldbezug-Dauer.
Berufliche Reha: der längere Weg
Die berufliche Reha setzt oft nach einer medizinischen Reha an, wenn klar wird, dass der bisherige Beruf nicht mehr leistbar ist. Der Antrag kommt von dir, meist mit Unterstützung des Reha-Beraters bei der DRV oder im Jobcenter.
Ablauf:
- Antrag auf LTA über §49 SGB IX
- Umfangreiche Begutachtung (medizinisch, psychologisch, beruflich)
- Assessment der beruflichen Eignung und Neigung
- Beratung zu möglichen Zielberufen
- Auswahl eines Bildungsträgers oder Reha-Einrichtung
- Maßnahmenstart mit Übergangsgeld
Der Prozess dauert oft sechs bis zwölf Monate. Mehr zur DRV-Umschulung im Artikel Umschulung über die Rentenversicherung.
Übergangsgeld: die finanzielle Absicherung
Während der beruflichen Reha wird Übergangsgeld gezahlt. Es beträgt 68 Prozent des letzten Nettoentgelts (75 Prozent mit Kindern). Bei einem Nettolohn von 2.200 Euro sind das rund 1.500 Euro monatlich, mit Kind rund 1.650 Euro.
Wer direkt vor der Reha ALG I bezog, bekommt Übergangsgeld in Höhe des ALG-I-Satzes, maximal aber 68 Prozent des letzten Nettoentgelts aus der Beschäftigung vor der Arbeitslosigkeit. Das ist oft höher als ALG I allein, weil ALG I nur 60 bis 67 Prozent beträgt.
Das Übergangsgeld ist steuerfrei, aber progressionsvorbehaltspflichtig. Das heißt: Im Steuerbescheid des Folgejahres kann es den Durchschnittssteuersatz auf andere Einkünfte erhöhen. Wer nebenbei Einkünfte hat (Mieteinnahmen, Kapitalerträge), sollte das im Blick haben.
Psychische Erkrankungen und Reha
Psychische Erkrankungen (Depression, Angststörung, Burnout, Suchterkrankung) sind inzwischen Hauptdiagnose in vielen beruflichen Reha-Verfahren. Die DRV prüft hier besonders genau, weil die Verläufe schwerer vorhersagbar sind als bei orthopädischen Diagnosen.
Voraussetzungen in der Regel:
- Fachärztliche oder psychotherapeutische Behandlung über mindestens sechs Monate
- Klare Diagnose nach ICD-10 (F-Diagnose)
- Stabilisierung erreicht, aber Rückkehr in den bisherigen Beruf problematisch
- Realistisches Zweitberuf-Szenario
Bei akuter psychischer Krise ist Reha nicht der erste Schritt. Hausarzt, Psychotherapeut oder Krankenkasse sind zuerst da. Wer akut psychisch belastet ist, findet bei der Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (rund um die Uhr, kostenfrei) Gesprächspartner. Das ist kein Ersatz für Therapie, aber eine erste Anlaufstelle.
In der Beratungspraxis sehe ich, dass viele Betroffene mit psychischen Erkrankungen sich selbst unter Druck setzen, schnell wieder arbeiten zu müssen. Die Reha-Systeme sind bewusst so angelegt, dass Zeit für Stabilisierung möglich ist. Wer das Tempo zu hoch zieht, riskiert Rückfälle und längere Ausfälle.
BEM: das betriebliche Eingliederungsmanagement
Nach §167 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn du innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig warst. Das BEM ist ein strukturiertes Gespräch, in dem du, der Arbeitgeber und ggf. Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung oder Integrationsfachdienst nach Lösungen suchen, wie dein Arbeitsplatz angepasst werden kann.
Das BEM ist freiwillig für dich. Du musst nicht teilnehmen, aber es kann helfen:
- Umgestaltung deines Arbeitsplatzes
- Wechsel der Position innerhalb des Unternehmens
- Stufenweise Wiedereingliederung nach §74 SGB V
- Weiterbildung mit Arbeitgeber-Unterstützung
Das BEM schließt eine spätere Reha über die DRV nicht aus. Im Gegenteil: Ein gut dokumentiertes BEM hilft oft bei der Reha-Antragstellung, weil es zeigt, dass die arbeitsplatznahe Lösung versucht wurde.
Stufenweise Wiedereingliederung
Wer nach Krankheit zurück in den Job will, aber nicht sofort Vollzeit kann, nutzt die stufenweise Wiedereingliederung (§74 SGB V, “Hamburger Modell”). Arzt und Arbeitgeber vereinbaren einen Plan: Erst zwei Stunden pro Tag, dann vier, dann sechs, dann acht. Die Krankenkasse zahlt während dieser Phase weiter Krankengeld, du nimmst Zahlung weder vom Arbeitgeber noch Lohn.
Dauert typisch sechs bis zwölf Wochen. Nach erfolgreichem Abschluss bist du voll arbeitsfähig und zurück im Lohnbezug. Die Wiedereingliederung ist ein sanfter Übergang und wird oft mit einer medizinischen Reha kombiniert.
Wenn nach der Reha der Job nicht mehr geht
Manchmal zeigt die medizinische Reha, dass der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr leistbar ist. Dann gibt es drei Wege:
- Arbeitsplatzanpassung über BEM und Integrationsamt
- Berufliche Reha mit Umschulung über DRV oder Agentur
- Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
Der Rentenweg ist der letzte. Wer noch in der Lage ist, einen anderen Beruf zu lernen und auszuüben, wird von der DRV in die berufliche Reha geschickt, nicht in die Rente. Erwerbsminderungsrente ist nur, wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung mehr leistbar ist.
Für die Entscheidung zwischen beruflicher Reha und Rente ist die Beratung durch die DRV entscheidend. Sozialverband VdK oder SoVD helfen kostenlos beim Gang durch das System.
Anlaufstellen nach Krankheit
- Hausarzt / Facharzt: erster Ansprechpartner für medizinische Fragen und Reha-Empfehlung
- DRV-Servicetelefon: 0800 1000 4800, Montag bis Freitag
- Kostenfreie Reha-Beratung der DRV: Termine über Servicezentrum
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): für alle Reha-Fragen, bundesweit
- Sozialverband VdK oder SoVD: juristische Unterstützung
- Integrationsfachdienst: bei Schwerbehinderung oder schweren Einschränkungen
- Krankenkasse: für medizinische Reha und Krankengeld-Fragen
- Telefonseelsorge 0800 111 0 111: bei akuter psychischer Belastung
FAQ
Kann ich Reha beantragen während ich krankgeschrieben bin?
Ja. Während der Krankschreibung ist oft der beste Moment, weil dein Arbeitgeber die Situation kennt und du Zeit für Begutachtungen hast. Krankengeld läuft weiter, bis die Reha startet und Übergangsgeld übernimmt.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Übergangsgeld?
Krankengeld zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit (70 Prozent des Bruttolohns, maximal 90 Prozent des Nettolohns, 78 Wochen je Krankheit). Übergangsgeld zahlt die DRV während einer Reha-Maßnahme (68 bis 75 Prozent des Nettoentgelts). Bei Reha wird meist Übergangsgeld bezogen, während Krankengeld pausiert.
Muss ich den Arbeitgeber informieren wenn ich Reha beantrage?
Die Reha ist eine medizinische Maßnahme, die Arzt-Patient-Vertraulichkeit unterliegt. Der Arbeitgeber muss nicht wissen, was konkret behandelt wird. Er muss aber informiert werden, dass du in Reha bist (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Bei beruflicher Reha mit Umschulung ist die Information an den Arbeitgeber meist unvermeidbar, wenn du den Job nicht fortsetzt.
Kann ich die Reha-Klinik selbst wählen?
Du hast ein Wunsch- und Wahlrecht nach §8 SGB IX. In der Praxis schlägt die DRV eine oder mehrere geeignete Kliniken vor, du kannst begründet eine andere wünschen, besonders bei speziellen Diagnosen oder regionaler Nähe.
Was passiert nach der beruflichen Reha wenn ich keinen Job finde?
Du meldest dich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit. Mit abgeschlossener Umschulung sind die Vermittlungschancen besser als zuvor. Zusätzliche Unterstützung (Coaching, Vermittlungsgutschein) ist möglich, siehe Vermittlungsgutschein §45 SGB III.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät zum Wiedereinstieg nach Krankheit und zur Wahl des passenden Förderwegs. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: §49 SGB IX beim Bundesgesetzblatt target=“_blank” rel=“noopener” und Deutsche Rentenversicherung: Medizinische Reha target=“_blank” rel=“noopener”.
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