KOMPASS beantragen: der Ablauf in sechs Schritten
Der KOMPASS-Antrag läuft in sechs klaren Schritten: Erstberatung vereinbaren, Kurs auswählen, Angebot einholen, Antragsformular ausfüllen, Bewilligung abwarten, Kurs absolvieren und abrechnen. Vom ersten Termin bis zur Auszahlung vergehen typischerweise acht bis zwölf Wochen. Der Weg ist bürokratisch, aber geradlinig, wenn du die Reihenfolge einhältst.
Dieser Artikel zeigt den konkreten Ablauf, die Fristen und die Formulare. Für die grundsätzlichen Programm-Infos (Förderhöhe, Zielgruppe, Höchstbetrag) siehe den Artikel zum KOMPASS-Programm. Stand April 2026.
Schritt 1: Erstberatung vereinbaren
Der Einstieg läuft über eine regionale KOMPASS-Anlaufstelle. Die Anlaufstellen sitzen meist in größeren Städten und decken regionale Zuständigkeitsbereiche ab. Eine vollständige Liste findest du auf kompass.arbeitsagentur.de.
Der Termin ist kostenfrei und unverbindlich. Du rufst an oder schreibst eine Mail, nennst dein Anliegen (KOMPASS-Beratung als Solo-Selbstständige) und bekommst einen Terminvorschlag. Die Wartezeit liegt je nach Region bei ein bis drei Wochen, in Phasen hoher Nachfrage auch länger.
Für das Gespräch bringst du mit:
- Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Nachweis (Schreiben vom Finanzamt)
- Nachweis laufender Tätigkeit (Rechnung aus den letzten Monaten, Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Einnahmen-Übersicht)
- Kurs-Idee (muss noch nicht fest sein, aber ein konkreter Gedanke hilft)
- Personalausweis
Das Gespräch dauert meist 45 bis 60 Minuten. Der Berater prüft grundsätzliche Förderfähigkeit, klärt deine Ausgangslage und gibt dir ein erstes Feedback, ob die Kurs-Idee ins Programm passt.
Schritt 2: Kurs und Träger auswählen
Nach dem Erstgespräch suchst du dir aktiv den konkreten Kurs aus. Die Anlaufstelle darf dir keinen bestimmten Anbieter empfehlen (Neutralitätsgebot), prüft aber deine Wahl.
Die Pflicht-Checkliste für den Träger:
- AZAV-Zertifizierung nach §§176 ff SGB III. Zertifikatsnummer muss vorhanden sein.
- Kursinhalt passt zu deiner Selbstständigkeit. Ein Coach, der KI-Tools lernt, passt. Ein Friseur, der Finanzbuchhaltung lernt, braucht eine klare Begründung.
- Mindestdauer. Einzelne Webinare unter einem Tag sind meist nicht förderfähig. Mehrere Tage, Wochen oder Monate sind Standardfall.
- Abschluss-Nachweis. Teilnahmezertifikat oder Prüfungsnachweis des Trägers.
Aus meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig, dass Antragsteller sich für einen Kurs begeistern, der dann nicht AZAV-zertifiziert ist. Das ist der häufigste Stolperstein. Vor jeder Entscheidung die Zertifikatsnummer beim Anbieter abfragen, idealerweise die AZAV-Urkunde als PDF.
Schritt 3: Schriftliches Angebot einholen
Der Kursanbieter stellt dir ein konkretes schriftliches Angebot aus. Pflichtinhalte:
- Kurstitel
- Ziel und Inhalt (nicht nur Werbetext, sondern strukturiertes Curriculum)
- Dauer in Unterrichtseinheiten oder Tagen
- Starttermin und Endtermin
- Kosten inklusive Umsatzsteuer
- AZAV-Zertifizierungsnummer des Trägers
- Anschrift und Kontaktdaten des Anbieters
Ein Angebot, das nur den Preis und den Kurstitel nennt, reicht nicht. Die Anlaufstelle verlangt das volle Informationspaket. Viele Anbieter haben für KOMPASS-Anträge eine eigene Angebotsvorlage und kennen den Prozess.
Schritt 4: Antragsformular ausfüllen
Der KOMPASS-Antrag besteht aus mehreren Seiten mit Angaben zu dir, deiner Tätigkeit und dem geplanten Kurs. Die Anlaufstelle händigt dir das Formular aus oder verlinkt es online. Der zweite Beratungstermin dient dem gemeinsamen Ausfüllen.
Die wichtigsten Abschnitte:
| Abschnitt | Inhalt |
|---|---|
| Persönliche Daten | Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten |
| Selbstständigkeit | Art der Tätigkeit, Beginn, Gewerbeschein oder Finanzamt-Nachweis |
| Wirtschaftliche Situation | grobe Umsatz-Größenordnung, keine detaillierte BWA |
| Kurs | Träger, Titel, Dauer, Kosten, AZAV-Nummer |
| Begründung | Warum genau dieser Kurs, welche Erweiterung deiner Tätigkeit |
| Finanzierung | Gesamtkosten, beantragter KOMPASS-Anteil, Eigenanteil |
Die Begründung ist der Teil, an dem die meisten hängen. Ein Satz wie “Ich möchte meine Fähigkeiten erweitern” reicht nicht. Konkreter: “Mein Geschäftsmodell als Online-Coach basiert zunehmend auf Video-Produktion. Der Kurs zur professionellen Videoschnitt-Software vermittelt mir Fähigkeiten, die ich aktuell extern einkaufen muss. Mittelfristig erschließt sich damit ein Leistungsangebot, das ich selbst anbieten kann.”
Wer das schriftlich klar macht, bekommt die Bewilligung schneller. Wer schwammig bleibt, bekommt Nachfragen und verliert Wochen.
Schritt 5: Bewilligung abwarten
Nach Antragstellung prüft die Anlaufstelle deinen Antrag intern. Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei vier bis acht Wochen, in Phasen hoher Nachfrage auch zehn Wochen.
Was in der Zeit passiert:
- Formelle Prüfung der Pflichtangaben und Nachweise
- Plausibilitätsprüfung der Kurswahl in Bezug auf deine Tätigkeit
- Prüfung des Trägers auf AZAV-Zertifizierung und Kurskonditionen
- Entscheidung durch die zuständige Stelle
Am Ende bekommst du einen Bewilligungsbescheid. Der enthält die genaue Fördersumme, den zulässigen Kurs, den Zeitrahmen und die Auflagen (Teilnahmenachweis, Abrechnungsmodus).
Wenn der Antrag abgelehnt wird, steht der Grund im Bescheid. Häufige Ablehnungsgründe: Kurs nicht förderfähig, Selbstständigkeit nicht nachweisbar, unklare Begründung. Du hast das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats.
Schritt 6: Kurs absolvieren und abrechnen
Mit dem Bewilligungsbescheid in der Hand kannst du den Kurs antreten. Drei Szenarien sind üblich:
Variante A (klassisch): Du zahlst die Rechnung selbst, reichst nach Kursende Rechnung und Teilnahmezertifikat ein, und bekommst die 90 Prozent zurückerstattet. Dauer bis zur Rückzahlung: zwei bis vier Wochen.
Variante B (Vorschuss an den Träger): Die Anlaufstelle zahlt die 90 Prozent direkt an den Kursanbieter, du überweist nur den Eigenanteil. Das funktioniert nur bei bestimmten Anlaufstellen und erfordert Absprache vorab.
Variante C (Abschlagszahlung): Bei längeren Kursen (mehrere Monate) gibt es Teilauszahlungen nach Modulen oder Quartalen. Auch das läuft nach Absprache.
Welche Variante in deiner Region gilt, klärt die Anlaufstelle im Bewilligungsgespräch.
Nach dem Kurs: die Schlussabrechnung
Am Ende reichst du ein:
- Teilnahmezertifikat des Trägers
- Rechnung des Trägers mit vollem Betrag
- Zahlungsnachweis (wenn du selbst gezahlt hast)
- Abschlussbericht (oft eine Seite: was hast du gelernt, wie nutzt du es)
Nach Prüfung erfolgt die finale Auszahlung. Wenn im laufenden Kurs alles glatt lief, ist das eine Formsache. Wer den Kurs abgebrochen hat, muss die Gründe darlegen; in Härtefällen bleibt die Förderung erhalten, in Normalfällen wird anteilig abgerechnet.
Typische Fehler beim Antrag
Vier Muster, die sich vermeiden lassen:
Zu frühzeitiger Kursbeginn. Wer vor der Bewilligung schon im Kurs sitzt oder gezahlt hat, bekommt keine Förderung mehr. Der Antrag muss durch sein, bevor die erste Unterrichtseinheit stattfindet. Wer im Mai einen Kurs beginnen will, muss im Februar oder spätestens März den Antrag stellen.
Unklare Begründung. Ein Satz mit “Weiterentwicklung meiner Person” ist zu wenig. Konkret wird es mit “Erweiterung des Leistungsangebots um Leistung X” oder “Notwendige Qualifikation für Auftrag Y”.
Falsche Selbstständigkeits-Nachweise. Eine Gewerbeanmeldung ist der Nachweis der Tätigkeit, nicht automatisch der laufenden Aktivität. Aktuelle Rechnungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Einnahmen-Übersichten ergänzen das.
Zu später Start der Abrechnung. Nach Kursende solltest du innerhalb von zwei Wochen die Unterlagen einreichen. Wer Monate später kommt, riskiert in Einzelfällen Ablehnungen. Der Bewilligungsbescheid nennt die konkrete Frist.
Was der Aufnahmestopp bedeutet
Zwischen März und Mai 2026 nimmt KOMPASS keine neuen Anträge an. Das heißt konkret: in dieser Phase kannst du keine Erstberatung zur Antragstellung vereinbaren. Die Erstberatung zur allgemeinen Information läuft in manchen Regionen weiter, kann aber keinen Antrag auslösen.
Wer in dieser Übergangszeit dringend einen Kurs starten möchte, prüft alternative Fördertöpfe: Landesschecks, steuerliche Absetzung, ESF-Programme. Details im Artikel Wann KOMPASS aktuell nicht geht.
Ab Juni 2026 läuft das Antragssystem wieder an. Wer im April oder Mai die Erstberatung durchzieht und sich den Kurs sucht, kann im Juni direkt den Antrag stellen und hat Kursbeginn realistisch ab August.
Was Teilnehmer mir nach der Weiterbildung erzählen
Ein Beispiel aus meiner Beratungspraxis: eine Solo-Selbstständige aus dem Coaching-Bereich wollte eine KI-Weiterbildung machen, Gesamtkosten 4.800 Euro. Sie hat im Februar die Erstberatung geführt, im März den Antrag gestellt, im Mai den Bewilligungsbescheid erhalten und im Juni den Kurs begonnen. Insgesamt vier Monate vom ersten Termin bis zum Kursstart. KOMPASS hat 4.320 Euro übernommen, sie hat 480 Euro selbst gezahlt.
Die Zeitlogik ist also: rechne mit drei bis vier Monaten Vorlauf. Wer glaubt, in zwei Wochen alles durch zu haben, wird enttäuscht. Wer die Zeit aber strategisch nutzt (Kurs auswählen, Angebote einholen, Begründung schreiben), hat am Kursbeginn alles bereit.
FAQ
Kann ich den Antrag auch online komplett einreichen?
Teilweise. Die Anlaufstellen arbeiten unterschiedlich. Manche akzeptieren digitale Unterschriften und PDF-Uploads, andere verlangen weiterhin Papier. Das Erstgespräch ist in einigen Regionen per Videokonferenz möglich, in anderen Präsenz-Pflicht. Klär das bei der Terminvereinbarung.
Muss ich die Zertifizierung des Trägers selbst prüfen?
Nein, die Anlaufstelle prüft das. Du musst aber die Zertifikatsnummer im Antrag angeben, die du vom Anbieter bekommst. Wer einen Kurs ohne Zertifizierung wählt, merkt das spätestens bei der Antragsprüfung. Besser vorher beim Anbieter klären.
Was, wenn der Kurs während der Bearbeitung teurer wird?
Eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist schwierig. Wenn der Anbieter seine Preise nach Antragstellung anhebt, musst du den Differenzbetrag selbst tragen. Klar ist: der Bewilligungsbescheid bezieht sich auf die Kosten im Angebot. Wenn du den Kurs günstiger bekommst, erstattet KOMPASS auch entsprechend weniger.
Kann ich einen bereits begonnenen Kurs noch über KOMPASS fördern lassen?
Nein. KOMPASS fördert nur Kurse, die nach der Bewilligung starten. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Wer den Kurs schon begonnen hat, zahlt privat und prüft für die nächste Weiterbildung KOMPASS.
Was, wenn ich die Selbstständigkeit während des Kurses aufgebe?
Dann informierst du die Anlaufstelle unverzüglich. Ob eine Rückzahlung fällig wird, entscheidet der Einzelfall. Bei unverschuldeter Aufgabe (Krankheit, Marktlage) läuft oft eine Kulanzregelung. Bei freiwilliger Aufgabe und Wechsel in ein Angestelltenverhältnis wird der anteilige Betrag zurückgefordert.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er begleitet Solo-Selbstständige bei der Antragstellung für KOMPASS und andere Fördertöpfe. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: KOMPASS bei der Bundesagentur target=“_blank” rel=“noopener”, Förderdatenbank des Bundes target=“_blank” rel=“noopener”.
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