Zum Inhalt springen
Weiterbildung vom Staat bezahlt

Wann KOMPASS aktuell nicht geht: Aufnahmestopp

· 6 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Mann vor Fenster mit Kaffeetasse, überlegt, Laptop aufgeklappt auf Stehtisch

KOMPASS nimmt zwischen März und Mai 2026 keine neuen Anträge an. Grund ist die Mittelbindung im Haushaltsjahr: der Topf für die laufende Tranche ist leer, die nächste Freigabe erfolgt zum 1. Juni 2026. In der Übergangszeit kannst du die Erstberatung vorbereiten, alternative Fördertöpfe prüfen oder den Kurs über steuerliche Absetzung voll selbst finanzieren.

Dieser Artikel erklärt die Logik hinter dem Aufnahmestopp, zeigt dir drei Alternativen und hilft dir, die Zeit sinnvoll zu überbrücken. Stand April 2026.

Warum es Aufnahmestopps gibt

KOMPASS ist ein Projekt mit fester Projektlaufzeit und festem Gesamtbudget. Das Bundesministerium für Arbeit finanziert es aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und aus Bundesmitteln. Die Gesamtsumme wird auf die Laufzeit bis Ende 2027 verteilt, und innerhalb jedes Haushaltsjahres gibt es Teilbudgets.

Wenn ein Teilbudget ausgeschöpft ist, können die Anlaufstellen keine weiteren Bewilligungen aussprechen, bis neue Mittel freigegeben sind. Das ist kein Zeichen dass das Programm endet oder gescheitert ist, sondern Normalbetrieb eines geförderten Projekts.

Die aktuelle Phase: der Haushalt 2025/2026 ist administrativ so aufgeteilt, dass zwischen März und Mai 2026 eine Lücke entsteht, bevor der nächste Mitteltopf aktiviert wird. Regionale Unterschiede gibt es: manche Anlaufstellen haben ihr Regional-Budget schon früher verbraucht, andere machen länger weiter.

Das Bundesministerium kommuniziert den Aufnahmestopp offiziell auf der KOMPASS-Seite der Bundesagentur.

Was das konkret bedeutet

In der Aufnahmestopp-Phase gilt:

  • Keine neuen Anträge. Du kannst keinen Antrag einreichen, der zu einer Bewilligung führt.
  • Laufende Anträge werden bearbeitet. Wer vor März einen Antrag gestellt hat, bekommt seinen Bescheid auch während der Stopp-Phase.
  • Bewilligte Förderungen laufen weiter. Wer im Januar einen Kurs bewilligt bekommen hat, absolviert den Kurs ganz normal und rechnet ihn auch ab.
  • Erstberatung in reduziertem Umfang. Manche Anlaufstellen bieten weiter Beratung an, aber ohne Antragstellung. Andere pausieren die Erstberatung komplett. Das hängt von der Region ab.

Wer die Erstberatung schon hinter sich hat, kann die Zeit für die Kurs-Auswahl und die Angebots-Einholung nutzen. So bist du am 1. Juni einsatzbereit.

Aus meiner Beratungspraxis sehe ich, dass viele Solo-Selbstständige den Aufnahmestopp als Frustmoment erleben und dann einen Schritt zurückgehen. Das ist schade, weil die drei Monate Wartezeit produktiv genutzt werden können.

Was du in der Aufnahmestopp-Phase tun kannst

Die Zeit ist gut genug, um die Hälfte der Vorbereitung zu schaffen:

Kurs recherchieren. Welche AZAV-zertifizierten Träger bieten Kurse an, die zu deiner Selbstständigkeit passen? Welche Module haben sie? Was kosten sie? Diese Recherche dauert gut drei bis fünf Tage, wenn du es gründlich machst.

Träger kontaktieren und Angebote einholen. Frag nach dem schriftlichen Angebot (inklusive AZAV-Nummer, Kursdauer, Inhalten). Wer im April Angebote holt, hat im Juni drei oder vier Optionen zur Auswahl.

Begründung schreiben. Warum genau dieser Kurs? Warum jetzt? Wie passt er zu deinem Geschäftsmodell? Der Antragstext ist der Teil, den viele unterschätzen. Wer drei Wochen Zeit hat, kann eine präzise Begründung formulieren, die im Antrag den Unterschied macht.

Wirtschaftliche Unterlagen sortieren. Umsatzsteuer-Voranmeldungen der letzten Quartale, Einnahmen-Übersicht, Gewerbeschein oder Freiberufler-Nachweis bereitlegen. Wer die Papiere nicht zusammenhat, verliert im Juni unnötig Zeit.

Wenn du diese vier Blöcke im April und Mai erledigst, kannst du am 1. Juni direkt die Anlaufstelle kontaktieren und den Antrag einreichen.

Alternative 1: Den Kurs privat finanzieren und steuerlich absetzen

Wer nicht warten will, kann den Kurs selbst zahlen. Steuerlich ist das als Betriebsausgabe voll absetzbar, wenn die Weiterbildung beruflich veranlasst ist.

Ein Rechenbeispiel:

PostenBetrag
Kurs brutto4.500 EUR
Vorsteuerabzug (wenn USt-pflichtig)718 EUR
Kurs netto (als Betriebsausgabe)3.782 EUR
Steuerersparnis bei 30 Prozent Steuersatz1.135 EUR
Netto-Eigenaufwand2.647 EUR

Das ist natürlich mehr als die 450 Euro Eigenanteil, die du bei einem KOMPASS-geförderten 4.500-Euro-Kurs zahlen würdest. Aber wer die Weiterbildung jetzt braucht (um einen konkreten Auftrag zu erfüllen, eine Zertifizierung zu bekommen, eine Marktlücke zu nutzen), kommt mit dem privaten Weg trotzdem auf einen tragbaren Netto-Aufwand.

Kleinunternehmer nach §19 UStG können keine Vorsteuer ziehen, aber den Betriebsausgaben-Abzug bleibt.

Alternative 2: Landesförderungen prüfen

Einige Bundesländer haben eigene Weiterbildungs-Schecks, die auch Selbstständige erreichen können. Die bekanntesten:

  • Bildungsscheck NRW: bis 500 Euro, 50 Prozent der Kosten
  • Bremen Weiterbildungsscheck: bis 500 Euro bei geringem Einkommen
  • Rheinland-Pfalz QualiScheck: bis 1.500 Euro, 60 Prozent der Kosten
  • Hamburg Weiterbildungsbonus: für Beschäftigte und Selbstständige

Die Länder-Programme sind kleiner als KOMPASS, aber schnell bewilligt und unabhängig vom KOMPASS-Aufnahmestopp verfügbar. Die Förderdatenbank des Bundes listet alle Länder-Programme konsolidiert.

Wichtig: jedes Land hat eigene Einkommens- oder Zielgruppen-Kriterien. Wer einen Landes-Scheck in Anspruch nimmt, darf für denselben Kurs später nicht auch KOMPASS beantragen (Doppelförderungsverbot).

Alternative 3: ESF-Plus-Programme

Neben KOMPASS gibt es weitere ESF-Plus-finanzierte Programme, die auch Solo-Selbstständige erreichen. Diese laufen oft über regionale Weiterbildungszentren oder Branchenverbände.

Beispielhaft:

  • unternehmensWert:Mensch plus (Zuschuss für Prozessberatung, indirekt für Weiterbildung)
  • Branchenspezifische Förderprogramme für Kreativwirtschaft, Handwerk, IT
  • Regionale Weiterbildungs-Initiativen in strukturstarken Regionen

Diese Programme haben meist engere Zielgruppen und niedrigere Fördersummen als KOMPASS, sind aber unabhängig vom KOMPASS-Aufnahmestopp zugänglich.

Was sich nicht als Alternative eignet

Drei Wege, die trotz Suchtreffern meist nicht passen:

Bildungsgutschein: Den gibt es nur für Arbeitssuchende oder akut von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Als laufend Selbstständige erfüllst du das Kriterium nicht, ohne deine Selbstständigkeit aufzugeben.

Aufstiegs-BAföG: Das fördert anerkannte Aufstiegsfortbildungen nach BBiG (Meister, Fachwirt, Betriebswirt). Deine typische berufliche Weiterbildung als Solo-Selbstständige (ein KI-Kurs, ein Marketing-Modul, eine Softwareschulung) ist meist keine Aufstiegsfortbildung im Sinne des Gesetzes.

Bildungsprämie des Bundes: Die ist Ende 2021 ausgelaufen und hat keinen direkten Nachfolger. Wer sie in Suchergebnissen findet, findet veraltete Informationen.

Wann der Aufnahmestopp aller Voraussicht nach endet

Das Bundesministerium und die Bundesagentur kommunizieren: ab 1. Juni 2026 sollen die Anlaufstellen wieder neue Anträge bearbeiten. Das setzt voraus, dass der Haushalt wie geplant freigegeben wird. Politische oder administrative Verzögerungen sind möglich, werden aber aktuell nicht erwartet.

Wer am 1. Juni den Antrag stellt, hat realistische Bewilligungschancen für den Sommer oder Herbst 2026. Rechne mit den üblichen vier bis acht Wochen Bearbeitung nach Antragstellung.

Was zu beachten ist nach Wiederaufnahme

Nach dem Aufnahmestopp erwarten die Anlaufstellen einen Antragsstau. In den ersten Wochen nach 1. Juni wird die Bearbeitungszeit wahrscheinlich länger sein als in Normalphasen. Wer nicht in der ersten Juni-Woche seinen Antrag einreicht, sondern im Juli oder August, hat eventuell schnellere Bearbeitung.

Die Erstberatungs-Termine sollten im Juni schnell ausgebucht sein. Wer im April oder Mai die Erstberatung führt (wo Anlaufstellen das anbieten) und nur auf die Antragsfreigabe wartet, ist im Vorteil.

Was in der Praxis hilft

Drei Punkte, die den Unterschied machen:

Erstens: Informationen direkt bei der regionalen Anlaufstelle einholen, nicht pauschal im Netz. Die Phase-Daten variieren regional, und die lokalen Berater kennen den aktuellen Stand ihrer Budgetauslastung.

Zweitens: Die Wartezeit nicht als Stillstand begreifen, sondern als Vorbereitungsphase. Wer mit vorbereitetem Kurs und vollständigen Unterlagen kommt, wird schneller bewilligt als derjenige, der im Juni erst anfängt zu recherchieren.

Drittens: Nicht auf KOMPASS-Ersatz hoffen, der genauso 90 Prozent bezahlt. Es gibt ihn nicht. Die Landesschecks und ESF-Programme sind real, aber kleiner. Wer einen teureren Kurs braucht, wartet besser.

FAQ

Ist der KOMPASS-Aufnahmestopp eine Programm-Kürzung?

Nein. Das Gesamtbudget bleibt. Der Stopp ist eine administrative Phase zwischen zwei Haushaltsschnitten. Nach dem 1. Juni 2026 geht das Programm bis Ende 2027 weiter.

Kann ich einen Antrag im Mai stellen, der dann im Juni bearbeitet wird?

In der Regel nicht. Die Anlaufstellen nehmen während des Aufnahmestopps keine Anträge auf. Wer im Mai einreicht, bekommt ihn zurück oder zur späteren Einreichung aufbewahrt. Besser im Juni frisch stellen.

Läuft mein schon bewilligter Kurs trotzdem weiter?

Ja. Ein Bewilligungsbescheid ist ein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt und gilt unabhängig vom Aufnahmestopp neuer Anträge. Dein Kurs läuft, die Abrechnung am Ende funktioniert normal.

Sollte ich den Kurs vorstrecken und später über KOMPASS abrechnen?

Nein. KOMPASS fördert nur Kurse, die nach der Bewilligung beginnen. Rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Wer im April einen Kurs startet, kann ihn nicht im Juli über KOMPASS refinanzieren.

Was, wenn ich unbedingt jetzt einen Kurs machen muss?

Dann privat finanzieren und steuerlich absetzen, oder ein Landes-Programm nutzen. Die Rechnung oben zeigt, dass bei Umsatzsteuer-Pflicht und 30 Prozent Steuersatz der Netto-Eigenanteil auf etwa 60 Prozent der Bruttokosten sinkt. Das ist machbar, wenn der Kurs wirklich nötig ist. Für den nächsten Kurs KOMPASS nutzen.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Solo-Selbstständige zur Fördertoptimierung rund um Weiterbildung. Mehr unter Über den Autor.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Quellen: KOMPASS bei der Bundesagentur target=“_blank” rel=“noopener”, Förderdatenbank des Bundes target=“_blank” rel=“noopener”.

Verwandte Artikel: KOMPASS für Solo-Selbstständige: was das Programm leistet, KOMPASS beantragen: der Ablauf, Steuerliche Absetzung bei Selbstständigen, Weiterbildung als Selbstständiger: welche Fördertöpfe.


Dein persönlicher Förder-Pfad in 2 Minuten Das Förder-Pfad-Quiz zeigt dir, welche Förderung zu deiner Situation passt. Zum Förder-Pfad

Wenn du lieber direkt sprechen willst: 10 Minuten mit Jens

Weiterlesen