Weiterbildung in der Elternzeit: welche Wege es gibt
Weiterbildung in der Elternzeit ist rechtlich möglich, finanziell oft förderbar und im Alltag meistens härter als gedacht. Der §15 BEEG erlaubt dir eine Teilzeit-Beschäftigung von bis zu 32 Wochenstunden im Monatsschnitt, und in genau diesem Rahmen lässt sich auch ein Kurs oder eine Qualifizierung unterbringen. Was du bekommst und was du selbst tragen musst, hängt an drei Dingen: deinem Beschäftigtenstatus, der Art der Weiterbildung und der Kinderbetreuung.
Dieser Artikel sortiert die Wege. Er ist für dich, wenn du gerade in Elternzeit bist oder bald gehst und überlegst, ob du die Monate für eine Qualifizierung nutzen willst.
Was §15 BEEG erlaubt
Elternzeit ist kein Ruhezustand. Du kannst während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten oder dich qualifizieren. Die Regelung steht in §15 Abs. 4 BEEG{target=“_blank” rel=“noopener”}. Für einen Rechtsanspruch auf Elternzeit-Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber brauchst du mindestens 15 Wochenstunden und die Firma muss mehr als 15 Mitarbeiter haben.
Eine Weiterbildung zählt nicht automatisch als Erwerbstätigkeit im Sinne des BEEG. Wenn du reinen Lernzeitbedarf hast (Online-Kurs, Selbststudium, Teilnahme an Unterricht), ist das in der Regel frei. Sobald Geld fließt, das wie Arbeitslohn aussieht (Honorar, Ausbildungsvergütung, Gehalt aus Teilzeitbeschäftigung beim neuen Arbeitgeber), gelten die 32-Stunden-Regeln und du meldest die Tätigkeit vorher bei deiner Elterngeldstelle. Bei reiner Weiterbildung ohne Vergütung entfällt die Meldung.
Elterngeld und Nebenverdienst
Wenn du Elterngeld beziehst und während der Bezugsmonate Geld dazuverdienst, wird dieses Einkommen angerechnet. Das Elterngeld reduziert sich anteilig. Eine Weiterbildung, die nur dich kostet (Gebühr, Zeit), ändert dein Elterngeld nicht. Eine Weiterbildung, die mit einem Werkvertrag, einer Praktikumsvergütung oder einer Teilzeitanstellung verknüpft ist, schon.
Prüfe das im Einzelfall bei deiner Elterngeldstelle. Die Berechnung ist eng mit deinen Elterngeldmonaten verknüpft und eine telefonische Auskunft spart dir später Rückforderungen.
Welche Förderung passt
Drei Förderwege kommen in Frage, je nach deinem Status vor der Elternzeit.
Bildungsgutschein, wenn du vor der Elternzeit arbeitslos gemeldet warst oder dein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit gekündigt wurde und du erneut arbeitssuchend wirst. Rechtsgrundlage ist §81 SGB III{target=“_blank” rel=“noopener”}. Die Agentur für Arbeit übernimmt 100 Prozent der Kursgebühren. Voraussetzung ist, dass der Kurs AZAV-zertifiziert ist und der Vermittler die Förderung für sinnvoll hält.
Qualifizierungschancengesetz (QCG), wenn du noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehst (auch wenn du gerade Elternzeit hast). Die Förderung läuft dann über deinen Arbeitgeber, der den Antrag beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit stellt. Die Quote hängt an der Firmengröße: bei unter zehn Mitarbeitern bis zu 100 Prozent, bei KMU bis zu 100 Prozent je nach Alter und Qualifikation, bei großen Firmen weniger. Details stehen in unserem Artikel zum QCG-Gespräch.
Aufstiegs-BAföG, wenn du eine berufliche Aufstiegsfortbildung machst (zum Beispiel Wirtschaftsfachwirt IHK). 50 Prozent der Lehrgangsgebühren kommen als Zuschuss, 50 Prozent als zinsloses Darlehen, davon wird bei bestandener Prüfung die Hälfte erlassen. Elternzeit hindert das Aufstiegs-BAföG nicht. Einkommensgrenzen gibt es nicht.
Welcher dieser drei Wege passt, hängt an deinem Vertrag und deinem Zielkurs. Das Förder-Pfad-Quiz sortiert dich in zwei Minuten in den passenden Weg.
Kinderbetreuungskosten mit abrechnen
Ein Punkt, den viele Eltern in Elternzeit übersehen: Wenn du über einen Bildungsgutschein geförderst bist, übernimmt die Agentur für Arbeit auch Kinderbetreuungskosten. Grundlage ist §87 SGB III{target=“_blank” rel=“noopener”}. Die Pauschale liegt bei 160 Euro pro Kind und Monat, bei Teilmonaten 5,33 Euro pro Tag. Das reicht nicht für eine Vollzeitbetreuung, deckt aber Randzeiten und gelegentliche Betreuungsbedarfe.
Der Antrag läuft zusammen mit dem Bildungsgutschein. Du reichst Belege ein (Kita-Bescheinigung, Tagesmutter-Rechnung, Babysitter-Quittung mit Namen und Unterschrift), die Kosten werden erstattet.
Wer QCG-gefördert ist, hat diese Pauschale nicht automatisch. Hier hilft manchmal der Arbeitgeber mit einem Zuschuss zur Betreuung.
Bildungsurlaub ruht in der Elternzeit
Bildungsurlaub hast du in 14 Bundesländern als gesetzlichen Anspruch. Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis, und damit ruht auch der Bildungsurlaubsanspruch für genau diese Zeit. Er verfällt aber nicht automatisch. Nach Rückkehr aus der Elternzeit kannst du den angesammelten Anspruch meist in voller Höhe nutzen. Details regeln die Bildungsurlaubsgesetze der Länder unterschiedlich.
Wenn du konkret planst nach der Elternzeit weiterzumachen, frag vor dem Start in die Elternzeit bei der Personalabteilung, wie dein Anspruch fortgeschrieben wird.
Wenn du Bürgergeld beziehst
Wenn du vor der Elternzeit oder während der Elternzeit auf Bürgergeld angewiesen bist, übernimmt das Jobcenter die Rolle der Agentur für Arbeit. Alleinerziehende Elternteile haben nach §21 SGB II{target=“_blank” rel=“noopener”} zusätzlich Anspruch auf einen Mehrbedarf zwischen 12 und 60 Prozent des Regelbedarfs, je nach Anzahl und Alter der Kinder. Der Regelbedarf 2026 liegt bei 563 Euro, der maximale Mehrbedarf also bei 337,80 Euro pro Monat.
Eine Weiterbildung über das Jobcenter folgt der gleichen Logik wie die Agentur für Arbeit: Bildungsgutschein, AZAV-Träger, 100 Prozent Kostenübernahme. Die Kinderbetreuungspauschale nach §87 SGB III greift auch hier.
Die Zeit-Realität mit Kind
Das ist der Teil, den Förderanträge nicht beantworten. In meiner Beratungspraxis sehe ich zwei typische Fehlplanungen.
Die eine: Eltern unterschätzen wie viel Schlaf in den ersten zwölf Monaten fehlt. Ein Vollzeit-Kurs parallel zu einem Säugling funktioniert für die meisten nicht. Realistisch sind in dieser Phase Teilzeit-Formate mit 15 bis 20 Lernstunden pro Woche, oder Selbstlern-Module ohne feste Präsenzzeiten.
Die andere: Eltern planen mit ihrer Vor-Eltern-Produktivität. Zwei Stunden Lernen am Abend klingen machbar, sind mit Kleinkind aber oft nur eine echte konzentrierte Stunde. Plane realistisch, nicht idealistisch. Ein Kurs, den du in 4 Monaten mit Kind in 6 Monaten schaffst, ist kein Scheitern, sondern die Norm.
Was für die meisten Eltern am besten funktioniert: feste Blöcke während der Betreuungszeit des Kindes (Kita-Vormittag, Betreuung durch Partner oder Großeltern am Wochenende), nicht verteiltes Lernen zwischendurch. Zwischendurch-Lernen fühlt sich produktiv an, produziert aber kaum Fortschritt.
Wiedereinstieg als eigenes Ziel
Manche Eltern nutzen die Elternzeit zum Update im alten Beruf, nicht für eine neue Qualifikation. Auch das ist ein Förderweg. Kurze Kurse zu fachlichen Entwicklungen (Steuerrecht, Pflegerichtlinien, IT-Tools), die während deiner Abwesenheit passiert sind, können über QCG gefördert werden, wenn der Arbeitgeber dahintersteht.
Wer nach längerer Elternzeit (3 Jahre und mehr) wieder einsteigen will und eine größere Umorientierung plant, findet im Artikel zur Weiterbildung während der Elternzeit eine längere Einordnung. Wer generell prüft, ob Teilzeit neben einem Vollzeitjob machbar ist, liest den Teilzeit-Artikel.
Der erste konkrete Schritt
Wenn du unsicher bist welcher Weg zu dir passt, klär zuerst drei Fragen.
Erstens: Hast du noch einen aktiven Arbeitsvertrag, oder bist du raus aus dem Job? Zweitens: Was willst du machen, einen Wiedereinstieg im alten Beruf oder einen Wechsel? Drittens: Wer betreut dein Kind während der Lernzeiten, und zu welchen Stunden ist das möglich?
Die ersten beiden Fragen entscheiden den Förderweg. Die dritte entscheidet das Format. Erst wenn alle drei beantwortet sind, lohnt es sich konkret einen Kurs zu suchen.
FAQ
Darf ich während der Elternzeit einen Vollzeit-Kurs machen?
Wenn der Kurs dich mehr als 32 Stunden pro Woche bindet und mit Vergütung verknüpft ist, verstößt das gegen §15 BEEG. Reine Weiterbildung ohne Vergütung ist rechtlich anders zu bewerten und meist unproblematisch. Bei Zweifel frag bei deiner Elterngeldstelle nach.
Bekomme ich Kinderbetreuungskosten erstattet, wenn ich QCG-gefördert bin?
Nicht automatisch. Die §87-SGB-III-Pauschale von 160 Euro pro Kind und Monat gilt für Bildungsgutschein-Teilnehmer. Beim QCG hängt es vom Arbeitgeber ab, ob er einen Betreuungszuschuss zahlt. Manche Tarifverträge sehen das vor.
Was passiert mit dem Aufstiegs-BAföG, wenn ich in Elternzeit gehe?
Du kannst eine laufende Aufstiegsfortbildung in der Elternzeit pausieren und später fortsetzen, oder du machst sie in Teilzeit weiter. Das Aufstiegs-BAföG wird an den geänderten Verlauf angepasst. Die Verlängerungsmöglichkeit steht im AFBG und wird großzügig gehandhabt. Wende dich an deine Aufstiegs-BAföG-Stelle.
Zählt die Weiterbildung als Erwerbstätigkeit fürs Elterngeld?
Reine Weiterbildung ohne Vergütung ist keine Erwerbstätigkeit. Eine Weiterbildung mit Praktikumsvergütung oder Teilzeitanstellung schon. In diesem Fall wird das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet und die 32-Stunden-Grenze greift.
Kann ich parallel zur Elternzeit einen neuen Arbeitgeber haben?
Ja, mit Zustimmung des alten Arbeitgebers und innerhalb der 32-Stunden-Grenze. Die Zustimmung ist in der Praxis fast immer Formsache, rechtlich aber nötig. Wenn du eine Weiterbildung als Einstieg beim neuen Arbeitgeber nutzt, klär die Rahmenbedingungen vorher schriftlich.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige und Eltern zu Förderwegen und unterrichtet in Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsmarkt. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: §15 BEEG beim Bundesministerium der Justiz{target=“_blank” rel=“noopener”}, Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”}.
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