Kinderbetreuung Weiterbildung: 160 Euro nach §87 SGB III
Die Kinderbetreuungskosten-Pauschale nach § 87 SGB III beträgt 160 Euro pro Kind und Monat. Sie wird an Eltern gezahlt, die an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen und für diese Zeit eine Betreuung organisieren müssen. Die Regelung gilt seit dem 01.08.2022. Bei Teilmonaten wird tageweise abgerechnet mit 5,33 Euro pro Kalendertag. Der Zuschuss läuft parallel zum Bildungsgutschein und zum Weiterbildungsgeld, ohne Anrechnung.
Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch hat, wie du beantragst, und wie sich die Pauschale zu deinen tatsächlichen Betreuungskosten verhält.
Wer hat Anspruch auf die Pauschale?
Anspruch haben alle Teilnehmer an einer Weiterbildung, die über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III oder vergleichbare Förderungen der Agentur für Arbeit läuft. Voraussetzung ist, dass du während der Weiterbildung für die Betreuung des Kindes einen Dritten brauchst, weil du anders nicht am Unterricht teilnehmen kannst.
Die Agentur fordert keinen Nachweis über tatsächlich entstandene Kosten. Die Pauschale ist, wie der Name sagt, pauschal. Du bekommst sie auch, wenn deine tatsächlichen Kosten niedriger sind. Wenn sie höher sind, trägst du die Differenz selbst oder prüfst über das Jobcenter, ob zusätzliche Leistungen greifen (bei Bürgergeld-Bezug).
Kinder, die unter die Regelung fallen:
- Unter 15 Jahren am Ende des Kalendermonats
- In deinem Haushalt gemeldet
- Für die du sorgeberechtigt bist
Bei getrennt lebenden Eltern mit Wechselmodell wird individuell geprüft. In der Regel bekommt der Elternteil die Pauschale, bei dem das Kind überwiegend lebt.
Wie beantragst du die Pauschale?
Der Antrag läuft zusammen mit dem Bildungsgutschein bei deiner Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Ein separates Formular gibt es meistens nicht, der Mehrbedarf wird im Bildungsgutschein-Antrag als Zusatzfeld abgefragt.
Nachweise die du brauchst:
- Geburtsurkunde(n) der Kinder
- Bei Kindergartenkindern: Betreuungsvertrag oder Anmeldebestätigung
- Bei Schulkindern: Schulbescheinigung plus gegebenenfalls Nachweis Hort/Nachmittagsbetreuung
- Gesetzliche Betreuungsvollmacht, falls Betreuung privat organisiert wird (Oma, Tante)
Die Agentur prüft plausibel. Wenn dein Kind drei Jahre alt ist und du keinen Betreuungsvertrag vorlegen kannst, wird nachgefragt. Eine private Betreuung durch Großeltern oder Freunde wird in der Regel akzeptiert, wenn du nachweisen kannst, dass sie während der Unterrichtszeit stattfindet.
Die Pauschale im Detail
| Fall | Förderung |
|---|---|
| Vollmonat, 1 Kind | 160 Euro |
| Vollmonat, 2 Kinder | 320 Euro |
| Vollmonat, 3 Kinder | 480 Euro |
| Teilmonat, 15 Tage | 15 × 5,33 = 79,95 Euro |
| Weiterbildung startet Mitte Monat | Anteilige Berechnung |
Die Pauschale wird monatlich mit der Weiterbildung ausgezahlt. Sie ist nicht Teil des Arbeitslosengeldes, sondern eine separate Leistung.
Verhältnis zu anderen Leistungen
Der Kinderbetreuungskostenzuschuss nach § 87 SGB III wird NICHT auf andere Leistungen angerechnet. Das bedeutet konkret:
- Er reduziert NICHT dein Arbeitslosengeld I
- Er reduziert NICHT dein Bürgergeld (SGB II)
- Er reduziert NICHT das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III (150 Euro pro Monat)
- Er reduziert NICHT den Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 SGB II
Das ist bewusst so geregelt. Die Pauschale soll einen tatsächlichen Mehrbedarf durch die Weiterbildung abdecken. Wer Bürgergeld und Weiterbildungsgeld bekommt und zwei Kinder hat, bekommt die 320 Euro zusätzlich.
Was deckt die Pauschale realistisch ab?
Aus der Beratungspraxis sehe ich oft denselben Rechenfehler. Eltern gehen davon aus, dass 160 Euro die komplette Betreuung abdecken. Das hängt stark vom Alter des Kindes und der Betreuungsform ab.
Krippe (0-3 Jahre): Die Elternbeiträge variieren stark nach Bundesland. In Berlin, Hamburg und Teilen Bayerns sind Krippen beitragsfrei, in anderen Bundesländern kosten sie 200 bis 500 Euro pro Monat. Die Pauschale deckt also entweder alles oder einen Teil.
Kita (3-6 Jahre): In den meisten Bundesländern ist das letzte Kita-Jahr beitragsfrei. Die Pauschale deckt damit fast alles ab, außer Essensgeld und Ausflüge.
Hort/Nachmittagsbetreuung (Schulkinder): Liegt meist zwischen 80 und 200 Euro pro Monat, je nach Kommune. Die Pauschale deckt in den meisten Fällen.
Tagesmutter: Kostet oft mehr als 160 Euro, je nach Stundenzahl. Die Pauschale deckt meist einen Teil. Bei Bürgergeld-Bezug prüft das Jobcenter den Rest.
Private Betreuung (Oma, Freunde): Wenn du keine tatsächlichen Kosten hast, steht dir die Pauschale trotzdem zu.
Wenn du mehr als 160 Euro brauchst
Die Pauschale ist bewusst niedrig gehalten. Wer höhere Betreuungskosten hat, hat drei Optionen:
- Differenz selbst tragen. Bei mittleren Einkommen oft die einfachste Lösung.
- Steuerliche Absetzung. Kinderbetreuungskosten kannst du zu zwei Drittel (max. 4.000 Euro pro Kind) als Sonderausgaben absetzen. Nicht vergessen am Jahresende.
- Bei Bürgergeld-Bezug: Härtefallantrag. Wenn du mit Bürgergeld keine ausreichende Betreuung organisieren kannst, prüft das Jobcenter nach § 29 SGB IX zusätzliche Leistungen.
Einige Kommunen bieten zusätzlich einen Kita-Zuschuss für Geringverdiener an. Ein Anruf beim Jugendamt klärt das.
Was passiert bei Fehltagen oder Krankheit?
Die Pauschale wird monatlich gezahlt, nicht pro besuchtem Tag. Wenn dein Kind krank ist und für zwei Wochen zu Hause bleibt, änderst sich an der Pauschale nichts. Genauso bei Fehltagen durch eigene Krankheit oder Urlaub.
Bei längeren Unterbrechungen (Elternkrankheit über mehrere Wochen, Kursunterbrechung) prüft die Agentur. Wenn du mehr als 14 aufeinanderfolgende Tage nicht am Unterricht teilnimmst, kann die Zahlung angepasst werden. Bei kurzen Ausfällen passiert in der Regel nichts.
Beispiel aus der Praxis
Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern (3 und 6 Jahre alt) beginnt im Mai eine viermonatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager{target=“_blank” rel=“noopener”}. Die Kosten:
| Position | Monatsbetrag |
|---|---|
| Kita für 3-jähriges Kind | 280 EUR |
| Hort für 6-jähriges Kind | 140 EUR |
| Tatsächliche Betreuungskosten | 420 EUR |
| Kinderbetreuungskostenzuschuss (2 × 160) | 320 EUR |
| Eigenleistung | 100 EUR |
| Plus Weiterbildungsgeld § 87a | +150 EUR (Plus) |
Die Eltern zahlt also unterm Strich 100 Euro weniger als ohne Weiterbildung, weil das Weiterbildungsgeld höher ist als die ungedeckten Betreuungskosten. Steuerlich kann sie die verbleibenden 100 Euro pro Monat am Jahresende zu zwei Drittel absetzen.
Der erste Schritt
Wenn du eine Weiterbildung planst und Kinder hast, klärst du drei Dinge:
- Bildungsgutschein bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragen (Details im Bildungsgutschein kurz erklärt)
- Betreuung organisieren für die Unterrichtszeit
- Pauschale beantragen über das gleiche Formular oder einen formlosen Zusatzantrag
Der Artikel Weiterbildung als Alleinerziehende zeigt die Gesamtkalkulation, in der die 160 Euro pro Kind eingebettet sind. Für die Zeitplanung mit Kind hilft der Artikel zu flexiblen Kurszeiten für Eltern.
FAQ
Bekomme ich die Pauschale auch, wenn das Kind bei den Großeltern ist?
Ja. Es zählt, dass du während der Weiterbildungszeit eine Betreuung brauchst, nicht wer sie leistet. Eine private Betreuung durch Großeltern wird akzeptiert, solange plausibel ist dass sie tatsächlich stattfindet.
Gilt die Pauschale auch bei Online-Weiterbildungen?
Ja, wenn du nachweislich während der Unterrichtszeit eine Betreuung brauchst. Das ist bei Kindern unter 6 Jahren meist der Fall. Bei älteren Schulkindern prüft die Agentur im Einzelfall.
Was wenn mein Kind während der Weiterbildung 15 wird?
Ab dem Monat, in dem das Kind 15 wird, entfällt die Pauschale für dieses Kind. Pauschalen für jüngere Geschwister laufen weiter.
Kann ich die Pauschale zusätzlich zur steuerlichen Absetzung nutzen?
Ja, aber im Steuerbescheid wird die Pauschale gegengerechnet. Du kannst dann nur die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und Pauschale als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt verrechnet automatisch.
Zahlt die Agentur die Pauschale auch rückwirkend?
Nur begrenzt. Grundsätzlich läuft die Pauschale ab Antragstellung. Wenn du den Antrag vergessen hast, kannst du bis zu sechs Monate rückwirkend nachbeantragen, aber nur für den laufenden Bewilligungsabschnitt.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige und Wiedereinsteiger zu Förderwegen. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Die genannten Beträge entsprechen dem Stand April 2026. Für die konkrete Antragstellung klärt deine Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} oder dein Jobcenter deinen Einzelfall.
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