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Weiterbildung vom Staat bezahlt

Finanzielle Lücke schließen: welche Leistungen greifen

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Schreibtisch mit Taschenrechner, Rechnungen, Notizbuch und Tasse Kaffee bei gedämpftem Licht

Wenn beide Einkommen wegbrechen oder schrumpfen, reicht das Haushaltsgeld oft nicht. Dieser Artikel zeigt, welche Leistungen in genau dieser Situation greifen können und wie du sie beantragst. Es geht um Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und das Bildungs- und Teilhabepaket, sortiert nach Lebenslagen.

Er ist für Eltern gedacht, die während einer Weiterbildung oder im Wiedereinstieg merken, dass die Einnahmen knapp werden. Bitte versteh die Übersicht als Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Eine Einzelfallprüfung macht am besten die zuständige Stelle oder eine kostenlose Sozialberatung.

Was “Lücke schließen” hier bedeutet

Eine finanzielle Lücke entsteht, wenn das laufende Einkommen (aus ALG I, Elterngeld, Teilzeit, Weiterbildungsgeld, Gehalt des Partners) nicht mehr reicht, um die laufenden Kosten (Miete, Lebensmittel, Kinderkosten, Versicherungen) zu decken. Sie ist nicht dasselbe wie Armut und nicht dasselbe wie Schulden. Sie ist der Moment, in dem du feststellst: Dieses Jahr geht sich nicht aus.

Der Staat hat für diesen Moment mehrere Instrumente. Welches bei dir greift, hängt an deinem Haushalt, deinem Einkommen und deiner Wohnsituation. Die Instrumente sind nicht alle für alle, und nicht alle sind gleich einfach zu beantragen.

Wohngeld: der häufigste Ansatz

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Es hilft, wenn das Einkommen noch da ist, aber die Miete verhältnismäßig hoch. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 sind die Sätze deutlich gestiegen, und es gibt eine Klimakomponente und eine Heizkosten-Pauschale.

Anspruch besteht, wenn dein Einkommen über den Bürgergeld-Grenzen liegt, aber trotzdem nicht reicht. Die Berechnung hängt an drei Faktoren:

FaktorEinfluss
Anzahl Haushaltsmitgliedermehr Personen = höherer Freibetrag
Mietstufe (1 bis 7, je nach Wohnort)höhere Mietstufe = höherer Zuschuss möglich
Gesamteinkommen im Haushaltniedriger = höherer Zuschuss

Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde oder Stadt. Du brauchst Mietvertrag, Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Erwachsenen, Meldebescheinigung. Die Bearbeitungszeit schwankt stark, von vier Wochen bis zu drei Monaten. Wohngeld wird rückwirkend ab Antragsmonat gezahlt, nicht ab Eingang des Bescheids.

Mehr Informationen zum Wohngeld findest du beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen target=“_blank” rel=“noopener”.

Kinderzuschlag: wenn Kinder da sind

Der Kinderzuschlag (KiZ) greift, wenn dein Einkommen für dich und den Partner reicht, aber mit Kindern knapp wird. Er geht bis zu 292 Euro pro Kind und Monat (Stand 2026) und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Voraussetzungen:

  • Mindestens ein unverheiratetes Kind unter 25 im Haushalt
  • Kindergeldbezug für dieses Kind
  • Einkommen oberhalb einer Mindestgrenze (600 Euro bei Paaren, 900 Euro bei Alleinerziehenden, ungefähr)
  • Gesamteinkommen unter einer Höchstgrenze, die am Bedarf hängt

Der Antrag läuft bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Antragsformular und Übersicht findest du direkt bei der Familienkasse target=“_blank” rel=“noopener”. Wer KiZ bekommt, bekommt automatisch auch das Bildungs- und Teilhabepaket.

Was in der Praxis oft schief läuft: Leute stellen den Antrag nicht, weil sie denken “das ist doch Bürgergeld”. Es ist keins. KiZ ist ausdrücklich für Haushalte, die knapp oberhalb der Bürgergeld-Grenze liegen.

Unterhaltsvorschuss: nur bei Alleinerziehenden

Wenn du alleinerziehend bist und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt, springt der Staat mit Unterhaltsvorschuss ein. Die Beträge (Stand 2026):

Alter des KindesBetrag monatlich
0 bis 5 Jahre231 Euro
6 bis 11 Jahre298 Euro
12 bis 17 Jahre395 Euro

Der Antrag läuft beim Jugendamt. Voraussetzung: Das Kind lebt bei dir, der andere Elternteil zahlt nicht oder weniger als den Mindestunterhalt. Du musst nicht zuerst klagen, der Staat tritt in Vorleistung und holt sich das Geld beim zahlungspflichtigen Elternteil zurück.

Wichtig für den Wiedereinstieg: Unterhaltsvorschuss hängt nicht von deinem Einkommen ab. Auch wenn du gut verdienst, steht er dir zu, solange der andere Elternteil nicht zahlt. Nur wenn das zahlende Elternteil den vollen Unterhalt leistet, entfällt der Anspruch.

Bildungs- und Teilhabepaket: für die Kinder

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist kein Geldzuschuss an dich, sondern ein Paket aus konkreten Leistungen für deine Kinder. Enthalten sind:

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort
  • Schulmaterial (Bücher, Hefte, Taschenrechner) pauschal zweimal im Jahr
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Lernförderung, wenn nötig
  • Sportverein, Musikschule, Freizeitaktivitäten (bis 15 Euro pro Monat)
  • Schülerbeförderung

Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vergleichbare Leistungen beziehen. Wenn du also Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommst, kannst du BuT gleich mitbeantragen.

Die Anträge laufen meist über das Jobcenter oder das Sozialamt. In manchen Städten gibt es digitale Portale.

Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III

Wenn du als Arbeitslose oder Bürgergeld-Empfängerin in einer abschlussorientierten Weiterbildung bist, gibt es das Weiterbildungsgeld. Es sind 150 Euro pro Monat zusätzlich zu deinem ALG I oder Bürgergeld, plus 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei bestandenem Abschluss.

Voraussetzungen:

  • Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
  • Weiterbildung führt zu einem anerkannten Berufsabschluss (nicht nur Zertifikat)
  • Dauer mindestens vier Monate
  • Bewilligung über die Agentur für Arbeit

Für Eltern ist das relevant, wenn du während der Weiterbildung arbeitssuchend gemeldet bist. Für Teilnehmer reiner Zertifikatskurse (ohne IHK-Abschluss oder vergleichbar) greift es nicht. Mehr unter § 87a SGB III target=“_blank” rel=“noopener”.

Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 SGB II

Wenn du Bürgergeld beziehst und alleinerziehend bist, steht dir ein Mehrbedarf zu. Der Satz variiert zwischen 12 und 60 Prozent des Regelbedarfs (Eckregelsatz 2026: 563 Euro), je nach Anzahl und Alter der Kinder.

Beispiele (grob gerechnet):

  • Ein Kind unter sieben Jahren: 36 Prozent Mehrbedarf, rund 203 Euro
  • Zwei Kinder unter sechzehn Jahren: 36 Prozent, rund 203 Euro
  • Drei Kinder: 48 Prozent, rund 270 Euro

Der Mehrbedarf wird automatisch bei der Berechnung deines Bürgergelds berücksichtigt, wenn das Jobcenter weiß, dass du alleinerziehend bist. Wenn dein Bescheid das nicht ausweist, sofort einen Überprüfungsantrag stellen.

Eine realistische Reihenfolge beim Antragstellen

Wenn du merkst dass Geld knapp wird, die Reihenfolge die ich empfehle:

  1. Bestandsaufnahme: Einnahmen aller im Haushalt auflisten, Ausgaben in Fix, Variabel und Puffer teilen. Lücke beziffern.
  2. Kindergeld und Unterhalt: Laufen die? Wenn Unterhalt ausfällt, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
  3. Wohngeld prüfen: Online-Rechner der Wohngeldstelle nutzen, grob beziffern ob Anspruch besteht. Wenn ja, Antrag.
  4. Kinderzuschlag prüfen: Online-Rechner der Familienkasse. Wenn Anspruch, Antrag.
  5. Wenn Bürgergeld nötig (Lücke zu groß für obiges): Antrag beim Jobcenter. Vorher mit Schuldnerberatung sprechen, wenn Schulden im Raum stehen.
  6. Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aktivieren, sobald eine der Grundleistungen läuft.

Aus meiner Beratungspraxis höre ich oft, dass Antragsteller die Reihenfolge scheuen, weil “das so viel Papierkram ist”. Das stimmt. Aber die zwei Nachmittage, die du einmal darin investierst, können Hunderte bis Tausende Euro im Jahr bringen.

Was die Agentur für Arbeit während Weiterbildung übernimmt

Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen übernimmt die Arbeitsagentur während einer geförderten Weiterbildung noch Kinderbetreuungskosten (§ 87 SGB III, 160 Euro pro Kind und Monat) und Fahrtkosten zum Kursort. Das sind keine Sozialleistungen, sondern Kostenübernahmen innerhalb der Weiterbildungsförderung. Wird beim gleichen Vermittler beantragt, der auch die Weiterbildung bewilligt.

Wo du Hilfe beim Antrag bekommst

Kostenlose Hilfe beim Ausfüllen gibt es bei:

  • Caritas, Diakonie, AWO (Sozialberatung, kostenfrei)
  • Familienberatungsstellen der Kommunen
  • Verbraucherzentrale (teilweise kostenpflichtig)
  • Kinderschutzbund (für Anträge rund um Kinder)
  • Sozialverbände wie VdK oder SoVD (Mitgliedschaft nötig, lohnt sich bei komplexen Fällen)

Wenn der Antrag abgelehnt wird: Widerspruch ist möglich und oft erfolgreich. Die Frist beträgt meistens einen Monat nach Zustellung des Bescheids. Bei Bürgergeld-Bescheiden lohnt sich fast immer ein zweiter Blick durch eine Beratungsstelle.

Was du heute tun kannst

Die finanzielle Lücke fühlt sich oft größer an, als sie objektiv ist. Wer ohne Struktur in die Zahlen schaut, schätzt die Lage meistens schlimmer ein. Nimm dir einen Abend, mach die Aufstellung ehrlich, schau welche Leistung greifen könnte. Oft entsteht daraus ein Plan, der wenigstens die nächsten sechs Monate beruhigt.

Wenn der Plan nicht von alleine kommt, ist eine kostenlose Sozialberatung der nächste Schritt. Die zwei Stunden dort sind meistens besser investiert als zehn Stunden eigenes Durchkämpfen.

FAQ

Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt die Miete über die Kosten der Unterkunft (KdU) erstattet. Wohngeld und Bürgergeld schließen sich aus. Welche Leistung höher ist, prüft der Rechner der Wohngeldstelle.

Muss ich während Weiterbildung trotzdem Wohngeld beantragen?

Wenn du Wohngeld beziehst und die Weiterbildung dein Einkommen nicht grundlegend ändert, läuft es weiter. Nur wenn sich Einkommen oder Haushalt stark verändern, musst du den Bezug melden (zum Beispiel wenn du zusätzlich Weiterbildungsgeld bekommst).

Wird Unterhaltsvorschuss auf mein Einkommen angerechnet?

Nein. Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung für ausfallenden Unterhalt. Er zählt nicht als dein Einkommen, sondern als Einkommen deines Kindes. Er beeinflusst aber die Höhe deines Kinderzuschlags oder Bürgergelds.

Was passiert mit Wohngeld während Elternzeit?

Elterngeld zählt als Einkommen bei der Wohngeldberechnung. Je nach Höhe kann der Wohngeldanspruch während der Elternzeit steigen (wenn dein Gehalt wegfällt) oder sinken. Die Wohngeldstelle muss informiert werden, wenn sich dein Einkommen ändert.

Bekomme ich als Studentin oder Kursteilnehmerin Sozialleistungen?

Das ist kompliziert. BAföG-Bezieher und in bestimmten geförderten Weiterbildungen bist du vom Bürgergeld ausgeschlossen. Wohngeld und Kinderzuschlag sind aber oft möglich. Die genaue Konstellation hängt stark am Einzelfall. Lass das bei einer Sozialberatungsstelle prüfen, bevor du Anträge mehrfach stellst.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er unterstützt Eltern und Wiedereinsteigende bei der Orientierung zu Fördermöglichkeiten. Mehr unter Über den Autor.

Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Quellen: Familienkasse Kinderzuschlag target=“_blank” rel=“noopener”, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend target=“_blank” rel=“noopener”.


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