Weiterbildung ohne Arbeitgeber-Zustimmung: die Wege
Du willst dich weiterbilden, aber dein Arbeitgeber ist nicht beteiligt, weiß vielleicht gar nichts davon, oder hat abgelehnt. Die gute Nachricht: Für die allermeisten Weiterbildungen brauchst du seine Zustimmung nicht. Rechtlich hast du in deiner Freizeit weitreichende Freiheit, und einige Förderwege laufen komplett am Arbeitgeber vorbei.
Dieser Artikel zeigt dir, welche Weiterbildungen ohne Arbeitgeber-Zustimmung funktionieren, welche Förderung du trotzdem bekommen kannst, und wo die Grenzen liegen.
Was du ohne Zustimmung machen kannst
Solange du deinen Arbeitsvertrag nicht verletzt, ist deine Freizeit deine Sache. Das betrifft:
- Abendkurse nach Feierabend. Lernen zwischen 18 und 22 Uhr oder am späten Abend.
- Wochenendkurse. Zwei bis drei Tage am Stück, gelegentlich oder regelmäßig.
- Online-Selbstlernkurse. Zeitlich flexibel, oft komplett asynchron.
- Fernlehrgänge mit flexiblen Einsendearbeiten. Laufzeit meist ein bis zwei Jahre, Tempo selbst bestimmt.
- Bildungsurlaub. In 14 Bundesländern gesetzlich geregelt.
Nicht ohne Zustimmung geht:
- Vollzeit-Freistellung während der Arbeitszeit.
- Teilzeit-Reduktion ohne vertragliche Anpassung.
- Weiterbildungen, die deine Arbeitspflicht verletzen würden (Terminkollisionen, Konkurrenztätigkeit).
- Weiterbildungen, die unter ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot fallen.
Was rechtlich relevant ist
Dein Arbeitsvertrag regelt, was du in deiner Freizeit darfst. Die meisten Verträge haben eine Klausel zu Nebentätigkeiten. Die greift aber nur, wenn die Nebentätigkeit die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder in direkter Konkurrenz steht. Eine Weiterbildung fällt in der Regel nicht darunter, selbst wenn sie ausgeprägt ist.
Entscheidend sind drei Punkte:
- Du verletzt keine Arbeitszeiten. Die Weiterbildung findet außerhalb deiner vertraglichen Arbeitszeit statt.
- Du schuldest keine Ruhezeit. Das Arbeitszeitgesetz verlangt elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Wenn du nach einem Acht-Stunden-Tag noch einen Abendkurs machst, prüf, ob das noch passt.
- Du schuldest keine Arbeitskraft zu Bedingungen, die der Kurs beeinträchtigt. Wenn du am nächsten Morgen übermüdet bist und Fehler machst, kann das arbeitsrechtlich relevant werden.
In der Praxis sind diese Punkte bei normalen Weiterbildungen unproblematisch. Wer aber über Monate jeden Tag bis Mitternacht lernt und parallel einen anspruchsvollen Job macht, sollte das im Blick haben.
Welche Förderung es ohne Arbeitgeber gibt
Drei Wege stehen offen, die den Arbeitgeber nicht brauchen.
Aufstiegs-BAföG
Der wichtigste Weg. Aufstiegs-BAföG (AFBG) zahlt 50 Prozent Zuschuss plus 50 Prozent zinsloses Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. In Summe bleibt ein Eigenanteil von rund 25 Prozent. Gilt für Aufstiegsfortbildungen: Fachwirt, Meister, Techniker, Betriebswirt. Keine Altersgrenze, keine Einkommensgrenze.
Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung deines Bundeslandes. Die Firma wird informiert, wenn der Kurs Freistellungstage verlangt, muss aber nicht zustimmen. Bei reinen Abend- und Wochenendformaten erfährt die Firma von der Förderung oft gar nichts. Details auf aufstiegs-bafoeg.de target=“_blank” rel=“noopener”.
Bildungsgutschein bei drohender Arbeitslosigkeit
Wenn deine Beschäftigung gefährdet ist (befristeter Vertrag, angekündigter Stellenabbau, Transfergesellschaft), kann die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein nach §81 SGB III ausstellen. 100 Prozent der Kurskosten, keine Arbeitgeber-Beteiligung nötig. Das ist eine Ermessensleistung, also kein Rechtsanspruch, aber bei klarer Bedrohungslage eine realistische Option.
Steuerliche Absetzung
Wenn du selbst zahlst, kannst du die Kosten als Werbungskosten absetzen. Fortbildung im ausgeübten Beruf ist nach §9 EStG vollständig absetzbar. Das senkt deine Steuerlast und gibt dir einen Teil der Kosten über die Einkommensteuererklärung zurück. Bei Grenzsteuersätzen von 30 bis 42 Prozent bekommst du etwa ein Drittel bis zwei Fünftel.
Details im Artikel Weiterbildung steuerlich absetzen.
Die praktischen Formate
Abendkurse
Viele Fachwirte und IHK-Zertifikatskurse laufen als Abendformat, typisch Dienstag und Donnerstag von 18 bis 21 Uhr. Gut machbar neben Vollzeitjob, Laufzeit meist zehn bis zwölf Monate. Mehr dazu im Artikel Weiterbildung am Abend.
Wochenendkurse
Zertifikatskurse, Blockformate und Fernlehrgänge mit Wochenend-Präsenz. Pro Monat ein bis zwei Wochenenden, über sechs bis zwölf Monate. Anstrengend, aber kalkulierbar.
Fernlehrgänge
Komplett zeitlich flexibel. Du bekommst Lernmaterial, reichst Einsendeaufgaben ein, machst ein oder zwei Präsenzphasen und die Abschlussprüfung. Gut für Selbstdisziplinierte, gefährlich wenn du im Job schon am Limit bist (Dropout-Quote bei Fernlehrgängen liegt teilweise bei 40 Prozent).
Teilzeit-Studium
Bachelor oder Master berufsbegleitend. Drei bis vier Jahre, hoher Zeitaufwand, aber staatlich anerkannter Abschluss. Förderung möglich über BAföG (Zweitstudium eingeschränkt) oder über private Stipendien. Aufstiegs-BAföG gilt hier nicht.
Was du deinem Chef sagst
Du musst gar nichts sagen, wenn die Weiterbildung komplett in deiner Freizeit läuft und keine Freistellung verlangt. Wenn du trotzdem transparent sein willst, halte es sachlich:
“Ich mache parallel einen Abendkurs zum Fachwirt. Das findet Dienstag und Donnerstag abends statt und berührt meine Arbeit nicht. Ich wollte das kurz erwähnen.”
Keine Rechtfertigung nötig, keine Zustimmung eingeholt, nur eine Information.
Unnötig ist dagegen, ausführliche Erklärungen zu geben oder zu versichern, dass du der Firma treu bleibst. Das wirkt defensiv.
Was wenn dein Chef davon erfährt und stört
Manche Chefs reagieren komisch. Sie sehen darin einen Warnschuss, dass du wechselwillig bist. Drei Reaktionsmuster, die du kennen solltest:
Neugierig, aber positiv. “Gut, dass du dich weiterentwickelst. Wollen wir überlegen, ob die Firma das unterstützen könnte?” Ein Tür-Öffner für ein zweites Gespräch.
Neutral. “Okay, notiert.” Keine Reaktion. Läuft.
Irritiert bis warnend. “Erwarten Sie, dass wir Sie dann höher einstufen?” Schwieriger Moment. Deine Antwort: “Nein, ich mache das für mich. Ob und wie das intern relevant wird, sehen wir später.” Klar, nicht aggressiv.
Wichtig: Weiterbildung ist kein Anspruch auf Gehaltssprung. Wenn du das andeutest, baust du Druck auf, der nach hinten losgeht.
Grenzfälle
Dein Job überschneidet sich mit Kurszeiten
Wenn ein Abendkurs um 17:30 Uhr beginnt und du bis 18 Uhr arbeitest, brauchst du entweder eine Arbeitszeitanpassung oder eine einmalige Freistellungszustimmung. Das ist dann doch wieder Arbeitgeber-Sache.
Du willst tagsüber zur Abschlussprüfung
Prüfungstage fallen meist auf Werktage. Du brauchst Urlaub oder ggf. Sonderurlaub (nicht gesetzlich geregelt, aber viele Tarifverträge sehen das vor). Sprich das früh an.
Dein Vertrag hat eine Nebentätigkeitsklausel
Lies sie genau. Die meisten Klauseln erlauben Nebentätigkeiten, verlangen aber eine Meldung. Eine bloße Weiterbildung ist selten eine “Nebentätigkeit” im arbeitsrechtlichen Sinne, aber im Zweifel melden und schriftlich bestätigen lassen.
Aus meiner Beratungspraxis
Was Teilnehmer mir nach Abschluss eines Abend- oder Fernlehrgangs häufig sagen: Sie hatten vor dem Start mehr Sorgen als sich im Nachhinein als nötig herausgestellt haben. Die Sorge “Was denkt der Chef” war im Alltag klein. Die Sorge “Schaffe ich das neben dem Job” war präsent, und hat sich durch klare Zeitfenster (feste Lerntage, feste Lerndauer) lösen lassen.
Wer mich fragt ob er das Gespräch mit dem Chef suchen soll, bekommt meist die Antwort: Nur wenn du Freistellung brauchst, sonst nicht.
Checkliste vor dem Start
- Kurs passt zeitlich zu deinem Arbeitsvertrag (keine Kollision)
- Ruhezeiten nach ArbZG werden eingehalten
- Nebentätigkeitsklausel im Vertrag gecheckt
- Förderung beantragt (AFBG oder ggf. BG)
- Steuerliche Absetzung geplant (Belege sammeln)
- Lernzeit realistisch eingeplant (zwei bis drei feste Wochen-Slots)
- Familie/Partner eingebunden
FAQ
Muss ich meinem Arbeitgeber eine Weiterbildung melden?
Nein, solange sie in deiner Freizeit stattfindet und keine Nebentätigkeitsklausel greift. Wenn dein Vertrag explizit Nebentätigkeiten meldepflichtig macht, ist eine kurze formlose Mitteilung ausreichend.
Kann ich Aufstiegs-BAföG auch beantragen, wenn der Chef nichts davon weiß?
Ja. Aufstiegs-BAföG ist eine individuelle Förderung und läuft über das Amt für Ausbildungsförderung. Der Arbeitgeber wird in der Regel nicht einbezogen, es sei denn die Maßnahme umfasst Freistellungstage.
Was ist mit einem Ganztagskurs während der Arbeitszeit?
Ohne Zustimmung nicht möglich. Ganztagsformate während der Arbeitszeit verlangen Freistellung, Teilzeitvereinbarung oder eine unbezahlte Freistellung. Dafür brauchst du den Arbeitgeber.
Wirke ich illoyal, wenn ich das heimlich mache?
Heimlich ist nicht nötig. Es geht nicht um Geheimhaltung, sondern um Trennung zwischen deiner Freizeit und deiner Arbeit. Wenn das Thema aufkommt, sag es sachlich. Wenn nicht, musst du nichts erklären.
Was wenn der Kurs doch Präsenzzeiten während der Arbeitszeit hat?
Dann brauchst du eine Urlaubsregelung, eine Vereinbarung zur unbezahlten Freistellung, oder du verlegst den Kursanteil auf Urlaubstage. Eine Einzelabsprache ist meist möglich und einfacher als ein formales QCG-Verfahren.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige zu Förderwegen und unterrichtet in Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsmarkt. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: §9 EStG Werbungskosten target=“_blank” rel=“noopener”, Arbeitszeitgesetz beim Gesetze-im-Internet target=“_blank” rel=“noopener”.
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