Zum Inhalt springen
Weiterbildung vom Staat bezahlt

Aufstiegs-BAföG für Berufstätige: wer es bekommt

· 8 Min. Lesezeit · Dr. Jens Aichinger
Mann im späten Dreißig studiert abends am Küchentisch Unterlagen über Aufstiegsförderung

Aufstiegs-BAföG für Berufstätige zahlt 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten als echten Zuschuss, die anderen 50 Prozent als zinsloses Darlehen. Wer die Prüfung besteht, bekommt noch einmal 50 Prozent des Darlehens erlassen. Es gibt keine Altersgrenze und keine Einkommensgrenze, du musst nicht arbeitslos sein.

Das macht Aufstiegs-BAföG zur wichtigsten Förderung für Beschäftigte, die sich beruflich weiterentwickeln wollen, ohne ihren Job aufzugeben. Dieser Artikel klärt, wer den Anspruch hat, was gefördert wird und wie du vorgehst.

Was ist Aufstiegs-BAföG genau?

Aufstiegs-BAföG (offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) ist eine Bundesförderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es fördert Lehrgänge, die auf einen höherwertigen Berufsabschluss vorbereiten. Typische Beispiele: Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt, Erzieher.

Der Bund übernimmt:

  • 50 Prozent der Kosten als Zuschuss (keine Rückzahlung)
  • 50 Prozent der Kosten als zinsloses KfW-Darlehen
  • Bei bestandener Prüfung: 50 Prozent Erlass auf das Darlehen
  • Zusätzlich möglich: Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen

In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig, dass Berufstätige zuerst an Bildungsgutschein oder Arbeitgeberförderung denken und Aufstiegs-BAföG übersehen. Für Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung machen wollen, ist es oft der direkteste Weg.

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Drei Voraussetzungen musst du erfüllen:

  1. Erster Berufsabschluss: Eine abgeschlossene Berufsausbildung ODER mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis. Beides reicht.
  2. Anerkannte Aufstiegsfortbildung: Dein Kurs muss auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach BBiG, HwO oder entsprechendem Landesrecht vorbereiten.
  3. Qualifizierte Dauer: Bei Teilzeitmaßnahmen mindestens 400 Unterrichtseinheiten, in der Regel nicht länger als vier Jahre.

Was nicht gilt: Keine Altersgrenze. Keine Einkommensgrenze. Kein Erfordernis, arbeitslos zu sein. Auch kein Verbot, nebenbei zu arbeiten.

Das macht Aufstiegs-BAföG für klassisch Berufstätige passend: Du bleibst im Job, bildest dich abends oder am Wochenende weiter und lässt dir die Kosten über den Bund finanzieren.

Was wird konkret bezahlt?

Zwei Bausteine: Maßnahmekosten und ein möglicher Unterhaltsbeitrag.

BausteinWas umfasst erZuschuss-Anteil
Lehrgangs- und PrüfungskostenKursgebühr, Prüfungsgebühr, Lehrmaterial-Anteil50 Prozent
Darlehensanteil MaßnahmekostenZinsloses KfW-Darlehen über die andere HälfteBei Bestehen 50 Prozent erlassen
Unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit)Lebenshaltungskosten während der MaßnahmeEinkommens- und familienabhängig
KinderbetreuungszuschlagPro Kind unter zehn Jahren oder mit BehinderungPauschal pro Kind

Bei einer Teilzeit-Aufstiegsfortbildung, die du neben dem Beruf machst, entfällt der Unterhaltsbeitrag. Gefördert werden dann nur die Maßnahmekosten. Für die meisten Berufstätigen ist das die relevante Variante.

Rechenbeispiel: Wirtschaftsfachwirt in Teilzeit

Ein klassisches Beispiel: Eine Beschäftigte in einem mittelständischen Unternehmen macht den Wirtschaftsfachwirt (IHK) in elf Monaten Teilzeit abends. Die Kursgebühr liegt bei etwa 4.000 Euro, dazu kommen Prüfungsgebühren der IHK.

So rechnet der Bund:

  • Gesamte förderfähige Kosten: rund 4.500 Euro
  • Zuschuss (50 Prozent): 2.250 Euro geschenkt
  • Darlehen (50 Prozent): 2.250 Euro zinslos
  • Bei bestandener Prüfung: 50 Prozent des Darlehens erlassen, also 1.125 Euro weg
  • Zurückzuzahlen: 1.125 Euro über mehrere Jahre

Von 4.500 Euro trägst du am Ende rund 1.125 Euro selbst. Wenn dein Bundesland zusätzlich eine Aufstiegsprämie zahlt (z.B. Bayern 3.000 Euro, Hessen 3.500 Euro), ist die Rechnung für dich am Ende sogar positiv.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag läuft nicht über die Arbeitsagentur, sondern über die zuständige Behörde deines Bundeslandes. In der Regel sind das die Ämter für Ausbildungsförderung der Bezirke oder Städte, ähnlich dem normalen BAföG-Amt.

Die wichtigsten Schritte:

  1. Kurswahl und AZAV-Zertifizierung prüfen (der Anbieter muss zertifiziert sein)
  2. Online-Antrag auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  3. Nachweise einreichen: Berufsabschluss, Anmeldebestätigung, Kursbeschreibung
  4. Bescheid abwarten (Bearbeitungszeit vier bis acht Wochen je nach Bundesland)
  5. Bei Bewilligung: Maßnahmekosten werden direkt an den Träger gezahlt, Darlehen über KfW abgewickelt

Tipp aus der Praxis: Antrag möglichst vor Kursbeginn stellen. Rückwirkende Förderung gibt es, aber der Zeitraum ist eng begrenzt (in der Regel auf den laufenden Förderungszeitraum).

Aufstiegs-BAföG und Arbeitgeber: geht beides?

Ja. Aufstiegs-BAföG schließt nicht aus, dass dein Arbeitgeber einen Teil übernimmt. In vielen Fällen stocken Firmen auf: Sie zahlen den Eigenanteil oder geben Bildungsurlaubstage dazu. Du kannst die Förderung parallel zu einer Arbeitgeberzahlung nutzen.

Kritisch wird es nur, wenn dein Arbeitgeber die Maßnahme vollständig zahlt. Dann bleibt keine Förderlücke, die Aufstiegs-BAföG schließen könnte, und die Förderung ruht anteilig. In der Praxis ist das selten das Problem, weil die wenigsten Arbeitgeber 100 Prozent übernehmen.

Wenn du dein Chef-Gespräch vorbereitest, kannst du Aufstiegs-BAföG als Entlastungsfaktor einbringen: “Die Hälfte ist eh Zuschuss, wir kombinieren das mit einer anteiligen Firmenzahlung.”

Aufstiegs-BAföG vs. QCG: der Unterschied

Beide Förderungen sprechen Beschäftigte an, funktionieren aber unterschiedlich. Ein kurzer Überblick:

MerkmalAufstiegs-BAföGQualifizierungschancengesetz (QCG)
AnsprechpartnerBAföG-Amt des BundeslandesAgentur für Arbeit, Arbeitgeberservice
AntragstellerDu selbstDein Arbeitgeber
ZielgruppeBeschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung machenBeschäftigte, die weitergebildet werden (breiter)
Förderquote50 Prozent Zuschuss plus Darlehen25 bis 100 Prozent je nach Firmengröße
KurstypenNur anerkannte AufstiegsfortbildungenAuch viele nicht-aufstiegsbezogene Lehrgänge
Arbeitgeber muss mitmachenNeinJa, Arbeitgeber stellt den Antrag

Die Kurzversion: Aufstiegs-BAföG geht ohne Arbeitgeber. QCG braucht ihn. Beides kombinieren ist in vielen Fällen möglich.

Was tun, wenn du durchfällst?

Eine ehrliche Frage, die in der Beratung oft kommt. Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst:

  • Der 50-Prozent-Erlass entfällt. Du zahlst das volle Darlehen zurück.
  • Zinslos bleibt es. Auch in der Rückzahlungsphase zahlst du keine Zinsen auf das KfW-Darlehen.
  • Rückzahlungsbeginn: Zwei Jahre nach Kursende.
  • Rückzahlungsdauer: Bis zu zehn Jahre.
  • Bei geringem Einkommen: Stundung oder Teilerlass möglich.

Eine Wiederholungsprüfung ist in den meisten Aufstiegsfortbildungen möglich. Wenn du sie bestehst, bekommst du den 50-Prozent-Erlass rückwirkend. Es lohnt sich, nicht aufzugeben.

Was Aufstiegs-BAföG nicht finanziert

Damit du keine falschen Erwartungen hast:

  • Keine reinen Zertifikatskurse ohne anerkannten Abschluss
  • Keine akademischen Bachelor- oder Masterstudiengänge (die laufen über normales BAföG)
  • Keine Sprachkurse oder Hobby-Weiterbildungen
  • Keine kurzen Trainings unter 400 UE

Für nicht-aufstiegsbezogene Weiterbildungen als Beschäftigter schau in Richtung QCG oder, wenn dich Digitalisierung interessiert, in Richtung Bildungsgutschein (auch Beschäftigte, denen Arbeitslosigkeit droht, können ihn bekommen).

Der erste Schritt

Wenn du grob eine Aufstiegsfortbildung im Blick hast, ist der nächste Schritt ein Anruf beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung deines Bundeslandes. Die kennen die regionalen Eigenheiten und können dir sagen, ob dein Kurs gefördert ist. Parallel kannst du auf aufstiegs-bafoeg.de den Online-Antrag schon vorbereiten.

FAQ

Muss ich Aufstiegs-BAföG zurückzahlen, wenn ich den Job wechsle?

Nein. Aufstiegs-BAföG ist an deine Person gekoppelt, nicht an den Arbeitgeber. Ein Jobwechsel während oder nach der Maßnahme ändert nichts an deinem Förderanspruch. Das ist ein wichtiger Unterschied zu arbeitgeberfinanzierten Weiterbildungen mit Rückzahlungsklausel.

Kann ich Aufstiegs-BAföG auch als Teilzeit-Beschäftigter bekommen?

Ja. Es gibt keine Mindest-Arbeitszeit. Auch mit 20 Stunden pro Woche hast du Anspruch. Relevant ist nur, ob du die Grundvoraussetzungen erfüllst (Berufsabschluss, anerkannte Aufstiegsfortbildung).

Wie lange läuft die Förderung?

Bei Teilzeitmaßnahmen bis zu 48 Monate, bei Vollzeitmaßnahmen bis zu 24 Monate. Das deckt die meisten Aufstiegsfortbildungen ab. Der Wirtschaftsfachwirt braucht typisch elf Monate, der Handwerksmeister oft länger.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Weiterbildung nicht unterstützt?

Aufstiegs-BAföG braucht keine Zustimmung des Arbeitgebers. Du kannst den Antrag stellen, auch wenn dein Chef neutral oder ablehnend ist. Der einzige Punkt, an dem der Arbeitgeber relevant wird, ist die Freistellung während der Unterrichtszeiten. Bei Abendkursen ist das oft gar kein Thema.

Gibt es Aufstiegs-BAföG auch für den zweiten Aufstieg?

Ja. Du kannst die Förderung mehrfach in Anspruch nehmen, wenn jede Fortbildung auf einen höherwertigen Abschluss vorbereitet. Wer erst den Fachwirt und später den Betriebswirt macht, kann für beide Aufstiegs-BAföG beantragen.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige zu Förderwegen und unterrichtet in Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsmarkt. Mehr unter Über den Autor.

Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.

Weitere Quellen: Offizielles Portal zum Aufstiegs-BAföG target=“_blank” rel=“noopener”, §82 SGB III QCG beim Bundesgesetzblatt target=“_blank” rel=“noopener”.


Dein persönlicher Förder-Pfad in 2 Minuten Das Förder-Pfad-Quiz zeigt dir, welche Förderung zu deiner Situation passt. Zum Förder-Pfad

Wenn du lieber direkt sprechen willst: 10 Minuten mit Jens

Weiterlesen