Weiterbildung als pflegende Angehörige: Wege und Grenzen
Wer einen Angehörigen pflegt und gleichzeitig eine Weiterbildung machen will, bewegt sich in zwei gesetzlichen Rahmen gleichzeitig: dem Pflegezeitgesetz und den Weiterbildungsförderungen. Beide sind getrennt geregelt, lassen sich aber kombinieren. Die Kernfrage lautet oft: Wie viel Zeit bleibt tatsächlich, wenn Pflegezeit einen großen Teil deines Tages ausmacht.
Dieser Artikel zeigt, welche Rahmen greifen, welche Kursformen realistisch sind und wo die Pflegekasse Entlastung schafft, die dir Lernzeit zurückgibt.
Die zwei wichtigsten Gesetze
Für pflegende Angehörige gelten zwei Hauptregelungen auf Arbeitsseite:
Pflegezeitgesetz (PflegeZG). Du kannst bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise freigestellt werden, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Dazu gehört auch ein Recht auf bis zu 10 Arbeitstage kurzfristige Auszeit bei akutem Pflegebedarf.
Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Du kannst deine Arbeitszeit bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren. Dazu gibt es ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das den reduzierten Lohn teilweise ausgleicht.
Beide Gesetze gelten für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern (Pflegezeit) beziehungsweise mehr als 25 (Familienpflegezeit). Ausführlich bei den gesetzlichen Grundlagen zum PflegeZG{rel=“noopener” target=“_blank”}.
Was du von der Pflegekasse bekommst
Die Pflegekasse deines Angehörigen finanziert vieles, das dir Zeit verschafft:
| Leistung | Umfang |
|---|---|
| Pflegegeld | Je nach Pflegegrad 316 bis 990 Euro pro Monat |
| Pflegesachleistungen | Pflegedienst-Stunden, je nach Pflegegrad bis zu 2.095 Euro pro Monat |
| Verhinderungspflege | Bis 1.685 Euro pro Jahr, wenn du verhindert bist (z. B. wegen Kurs) |
| Kurzzeitpflege | Bis 1.774 Euro pro Jahr, stationäre Pflege zeitlich begrenzt |
| Entlastungsbetrag | 125 Euro pro Monat für niedrigschwellige Angebote |
| Tages- und Nachtpflege | Eigene Budgets, zusätzlich zu den oben genannten |
Die Summen sind Stand der aktuellen Pflegeversicherungs-Regelungen. Die konkrete Zuordnung macht die Pflegekasse nach Pflegegrad. Ein Pflegestützpunkt vor Ort beantragt das mit dir oder zeigt dir den Weg. Beratung kostenfrei.
Welche Kursform zu dir passt
Nicht jede Weiterbildung funktioniert neben Pflege. Die drei wichtigsten Fragen bei der Kursauswahl:
- Wie flexibel sind die Lernzeiten? Aufgezeichnete Online-Module mit asynchronem Lernen passen fast immer. Feste Live-Unterrichts-Zeiten jeden Tag passen selten.
- Wie lang ist der Kurs am Stück? Ein viermonatiger Vollzeit-Kurs ist neben Pflege unrealistisch. Ein zwölfmonatiger berufsbegleitender Kurs mit zwei Abenden pro Woche oft machbar.
- Wie viel Eigenarbeit ist nötig? Portfolioarbeit, Transferaufgaben, Prüfungsvorbereitung. Realistisch einschätzen.
Gute Kursformen:
- Berufsbegleitende Weiterbildungen mit 6 bis 8 Unterrichtsstunden pro Woche (Abend, Samstag).
- Online-Kurse mit flexibel einteilbaren Lernzeiten und monatlichen Live-Check-Ins.
- Modulare Fortbildungen mit Einzelblöcken und Pausen zwischen den Modulen.
Schwierige Kursformen:
- Präsenzkurse mit festem Stundenplan ohne Home-Office-Option.
- Vollzeit-Maßnahmen mit täglichen Pflichtterminen.
- Kurse mit viel Gruppen- und Präsentationsarbeit in festen Zeiten.
Finanzielle Förderung der Weiterbildung
Als pflegender Angehöriger in Beschäftigung hast du grundsätzlich alle Förderwege offen, die auch andere Beschäftigte nutzen können:
- Qualifizierungschancengesetz (QCG) über den Arbeitgeber
- Aufstiegs-BAföG bei Aufstiegsfortbildungen (Wirtschaftsfachwirt, Meister)
- Bildungsprämie oder steuerliche Absetzung
- In einigen Bundesländern spezielle Programme für Wiedereinsteiger
Eine Besonderheit: Wenn du während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit in reduzierter Arbeitszeit bist, gilt die Weiterbildung oft als Wiedereinstiegsqualifikation. Das kann die Tür zum Bildungsgutschein öffnen, wenn deine Beschäftigung nicht garantiert weiterläuft.
Zeitplan: wann du überhaupt planen solltest
Der Moment der Pflegeübernahme ist nicht der Moment für Weiterbildung. In der Regel dauert es 3 bis 6 Monate bis:
- Du die Routine im Pflegealltag hast.
- Die Pflegegradeinstufung durchgelaufen ist.
- Die Unterstützungsleistungen fließen.
- Du einschätzen kannst, wie lange die Pflege dauert und wie sie sich entwickelt.
Erst dann macht die Weiterbildungsplanung Sinn. Wer früher startet, überfordert sich. Das ist keine Schwäche, sondern realistisch.
Der Pflegestützpunkt als erster Anker
Der kostenfreie Pflegestützpunkt deiner Region ist der wichtigste Verbündete. Er:
- beantragt mit dir den Pflegegrad
- kennt alle örtlichen Entlastungsangebote
- hilft bei Formularen und Widersprüchen
- kennt Tages- und Kurzzeitpflegen in der Nähe
- kann kombinierte Entlastungs- und Weiterbildungspläne mitdenken
Termine bekommst du über die Webseite des Zentrums für Qualität in der Pflege{rel=“noopener” target=“_blank”} oder über die Pflegekasse direkt.
Was Partnerinnen und Partner häufig entlastet
Aus der Beratungspraxis und aus Gesprächen mit Angehörigen zeigen sich Muster. Was häufig hilft:
- Ein festes Pflegedienst-Fenster am Vormittag, das für die Lernzeit reserviert ist.
- Ein Geschwister oder Freundeskreis, der einmal pro Woche zwei Stunden übernimmt.
- Eine Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung für einen Tag pro Woche, finanziert über die Pflegekasse.
- Ein ruhiger Raum im Haus, der deutlich als Lernzone markiert ist.
- Strukturierte Zeitfenster, nicht “wenn gerade Ruhe ist” (das funktioniert selten).
Wer sich das selbst zusammenbaut, verliert oft die Energie. Ein oder zwei Beratungstermine beim Pflegestützpunkt können die gleiche Last professionell aufteilen.
Die emotionale Seite
Pflege und Weiterbildung gleichzeitig kann funktionieren, es ist aber kein leichtes Projekt. Viele Angehörige berichten von Phasen großer Erschöpfung, schlechtem Gewissen gegenüber dem Pflegebedürftigen oder dem eigenen Partner und Abenden an denen sie einfach zu müde zum Lernen sind.
Das ist normal. Es ist kein Zeichen dass du die Weiterbildung nicht schaffst. Es ist ein Zeichen dass die Lebenssituation gerade anders ist als in einer durchschnittlichen Biografie.
Was hilft: Pausen einplanen, nicht immer die maximal schnelle Kursvariante wählen, den Partner oder die Partnerin einbeziehen. Und bei anhaltender Erschöpfung den Gang zum Hausarzt. Weiterbildung ersetzt keine Selbstfürsorge.
Was du heute tun kannst
Wenn du pflegst und über Weiterbildung nachdenkst, in dieser Reihenfolge:
- Pflegegrad beantragen oder überprüfen, falls noch nicht getan. Ohne Einstufung keine Leistungen.
- Termin beim Pflegestützpunkt: Welche Entlastung ist möglich, welche passt zu deinem Alltag?
- Realistische Schätzung deiner verfügbaren Lernzeit pro Woche. Ehrlich, nicht optimistisch.
- Kursauswahl mit diesem Zeitfenster abgleichen. Nur passende Formate in die nähere Auswahl nehmen.
- Gespräch mit Arbeitgeber, wenn Freistellung oder Reduzierung nötig ist. PflegeZG als Rechtsgrundlage erwähnen.
Wenn du einen Überblick über Förderwege für deine spezifische Situation willst, nimm den Förder-Pfad Quiz oder buch 10 Minuten mit Jens. Beides kostet nichts und dauert nicht lang.
FAQ
Bekomme ich während der Pflegezeit auch Lohn?
Während der vollständigen Pflegezeit nach PflegeZG ist dein Arbeitsverhältnis unbezahlt ruhend. Du behältst Kranken- und Rentenversicherung, aber kein Gehalt. In der Familienpflegezeit bekommst du reduziertes Gehalt plus zinsloses Darlehen. Manche Tarifverträge sehen zusätzlich Aufstockung vor.
Kann ich QCG beantragen, wenn ich in Pflegezeit bin?
Das ist eine Einzelfallfrage. Grundsätzlich ist das Arbeitsverhältnis in Pflegezeit nicht gekündigt, du bist also Beschäftigter. Ob dein Arbeitgeber einen QCG-Antrag stellt, ist seine Entscheidung. Die Agentur für Arbeit lehnt es nicht grundsätzlich ab.
Gibt es spezielle Weiterbildungsangebote für pflegende Angehörige?
Ja, aber sie sind meist nicht gefördert. Manche Krankenkassen und Pflegekassen bieten Kurse zur eigenen Pflege-Kompetenz an, auch als Rückenschule oder Stressmanagement. Das sind aber keine beruflichen Weiterbildungen, sondern Gesundheitsförderung.
Was wenn mein Angehöriger verstirbt während der Weiterbildung?
Das ist eine schwere Situation. Praktisch: Der Kurs läuft weiter, du musst dich entscheiden ob du fortführst oder pausierst. Die meisten Träger bieten Härtefall-Regelungen an, etwa Aussetzen des Kurses und späterer Wiedereinstieg. Emotional: Gib dir Zeit, und nutze Gesprächsangebote (Hausarzt, Trauerberatung, Pflegekasse).
Wo finde ich den Pflegestützpunkt in meiner Region?
Die Übersicht beim ZQP{rel=“noopener” target=“_blank”} hilft. Alternativ bei deiner Pflegekasse nachfragen, sie zahlt die Beratung und kennt den Weg.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Berufstätige zu Förderwegen und unterrichtet in Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsmarkt. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: Pflegezeitgesetz bei gesetze-im-internet.de{rel=“noopener” target=“_blank”}, Zentrum für Qualität in der Pflege{rel=“noopener” target=“_blank”}.
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