Steuerfachwirt als Selbstständiger: Weg und Förderung
Die Steuerfachwirt-Prüfung ist eine Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz, die von der Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslands abgenommen wird. Für Selbstständige, die im Steuerwesen tätig sind oder in die Steuerberatung einsteigen wollen, ist sie der Standardweg zur qualifizierten Mitarbeit oder zur Selbstständigkeit als Steuerfachwirt. Die Vorbereitungskurse dauern typisch 24 bis 36 Monate berufsbegleitend, kosten zwischen 4.000 und 8.000 Euro und sind über Aufstiegs-BAföG förderfähig. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des AFBG-Darlehens erlassen, was die effektiven Kosten auf 1.000 bis 2.500 Euro drückt.
Dieser Artikel zeigt den Weg für Selbstständige vom Zulassungsantrag bis zur Prüfung. Er richtet sich an Steuerfachangestellte oder Kaufleute mit Steuerbezug, die die nächste Qualifikationsstufe anstreben.
Wer als Steuerfachwirt-Prüfling zugelassen wird
Die Zulassung zur Steuerfachwirt-Prüfung regelt §5 der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammern. Drei Wege führen zur Prüfung:
Weg 1: Steuerfachangestellter plus Berufserfahrung. Du hast die Ausbildung zum Steuerfachangestellten abgeschlossen und drei Jahre in einem Steuerberaterbetrieb oder einer vergleichbaren Einrichtung gearbeitet. Das ist der klassische Weg.
Weg 2: Kaufmännische Ausbildung plus längere Berufserfahrung. Du hast eine andere kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und mindestens fünf Jahre in Steuerangelegenheiten gearbeitet (Buchhaltung, Bilanzierung, Steuererklärungen).
Weg 3: Ohne Ausbildung mit langjähriger Praxis. Acht Jahre qualifizierte Steuerpraxis ohne Berufsabschluss. Die Steuerberaterkammer prüft den Einzelfall.
Für Selbstständige bedeutet das: Wer bereits als Buchhalter, Lohnabrechner oder Bilanzbuchhalter arbeitet und einige Jahre Steuerpraxis mitbringt, kommt über Weg 2 oder 3 meist durch. Die Kammer prüft die Praxisnachweise individuell. In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig Selbstständige, die ihre Praxis unterschätzen und nicht zur Prüfung zugelassen werden wollen, obwohl sie faktisch seit Jahren qualifiziert arbeiten.
Der Kursaufbau: Präsenz, Online, Fernlehre
Steuerfachwirt-Kurse werden meist von den Steuerberaterkammern selbst oder von spezialisierten Bildungsträgern angeboten. Drei Formate sind gängig:
Präsenzkurs berufsbegleitend. Abends und samstags über 24 Monate. Typisch an zwei Abenden pro Woche plus vier Samstage pro Monat. Hoher Lernaufwand, intensiver Austausch mit Kollegen.
Fernlehre mit wenigen Präsenzwochen. Du lernst allein mit Unterlagen, es gibt vier bis sechs Präsenzphasen im Jahr. Flexibler, erfordert hohe Selbstdisziplin. Dauer 24 bis 36 Monate.
Online-Live-Kurse. Neuere Format, seit 2020 verbreitet. Abends per Videokonferenz, Teilnahme von zu Hause. Typisch 24 Monate Dauer.
Die Kosten variieren nach Träger zwischen 4.000 und 8.000 Euro reine Kursgebühr. Dazu kommen Fachliteratur (etwa 400 bis 600 Euro) und die Prüfungsgebühr der Steuerberaterkammer (typisch 450 bis 700 Euro).
In meiner Beratungspraxis sehe ich, dass Selbstständige mit vollem Kundenkontakt meist die Fernlehre oder den Online-Kurs wählen, weil sie Arbeitszeit flexibler einteilen können. Präsenzkurse lohnen sich für Menschen, denen die Gruppendynamik und der direkte Austausch wichtig sind.
Aufstiegs-BAföG für Steuerfachwirte
Aufstiegs-BAföG (AFBG) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist der klassische Förderweg für die Steuerfachwirt-Prüfung. Die Eckdaten:
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Zuschussanteil Kursgebühr | 50 Prozent, nicht rückzahlbar |
| Darlehensanteil Kursgebühr | 50 Prozent, zinsloses KfW-Darlehen |
| Darlehenserlass bei bestandener Prüfung | 50 Prozent des Darlehens |
| Prüfungsgebühr | Bis 2.000 Euro förderfähig |
| Meisterstück oder vergleichbares Projekt | Bis 2.000 Euro zuschussfähig |
| Antragstelle | Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises |
Bei einem Kurs, der 6.000 Euro kostet, bezahlst du im besten Fall: 3.000 Euro Zuschuss (geschenkt), 3.000 Euro zinsloses Darlehen. Nach bestandener Prüfung werden 1.500 Euro des Darlehens erlassen. Rückzahlen musst du am Ende 1.500 Euro über mehrere Jahre verteilt. Die effektiven Nettokosten: 1.500 Euro bei einem 6.000-Euro-Kurs, zuzüglich der Prüfungsgebühr.
Mehr zum AFBG für Selbstständige im Artikel Weiterbildung als Selbstständiger: Fördertöpfe.
Der Antragsweg als Selbstständiger
Das AFBG-Amt prüft für Selbstständige zwei Dinge zusätzlich zu der üblichen Fachprüfung: die wirtschaftliche Situation und die Relevanz der Fortbildung für die Selbstständigkeit. Der Ablauf:
Schritt 1: Kurswahl und Anmeldung. Du meldest dich bei einem Kursträger an. Der Träger bescheinigt dir die Anmeldung.
Schritt 2: AFBG-Antrag stellen. Online über das Portal meinbafoeg.de oder direkt beim Amt für Ausbildungsförderung deines Landkreises. Unterlagen: Kursbescheinigung, Einkommensteuerbescheid der letzten beiden Jahre, aktuelle BWA, Gewerbeanmeldung.
Schritt 3: Einkommensanrechnung. Das Amt rechnet dein Einkommen und das deines Ehepartners auf den zinslosen Darlehensteil an. Bei Selbstständigen ist die Rechnung komplexer als bei Angestellten, die typische Bearbeitungszeit liegt bei acht bis zwölf Wochen.
Schritt 4: Zusage und Auszahlung. Die Bewilligung kommt schriftlich. Der Zuschussanteil fließt direkt, der Darlehensanteil über die KfW-Bank nach Abruf.
Schritt 5: Prüfung ablegen. Nach 24 bis 36 Monaten Kursteilnahme legst du die Prüfung bei der Steuerberaterkammer ab.
Schritt 6: Darlehenserlass beantragen. Bei bestandener Prüfung reichst du bei der KfW den Erlassantrag ein. 50 Prozent des Darlehens werden gestrichen, die Rückzahlung des Rests beginnt nach einer Karenzphase.
Die Kombination mit anderen Fördertöpfen
AFBG ist für Steuerfachwirt-Vorbereitung der Hauptweg. Andere Fördertöpfe können ergänzen:
KOMPASS kann für begleitende Zusatzkurse genutzt werden (Zeitmanagement, digitale Buchhaltung, spezielle DATEV-Schulungen), wenn du Solo-Selbstständig bist und KOMPASS gerade Anträge annimmt. Nicht für den Hauptkurs, weil AFBG die bessere Förderung ist.
Steuerliche Absetzung als Betriebsausgabe für den Eigenanteil. Die Rückzahlungsraten des AFBG-Darlehens sind zwar nicht direkt als Betriebsausgabe absetzbar, der einmalige Eigenanteil (Prüfungsgebühr, nicht von AFBG gedeckte Fachliteratur) schon.
Landesprämien. Bayern (3.000 Euro), Hessen (3.500 Euro), Thüringen (2.000 Euro), Rheinland-Pfalz (2.000 Euro) und Sachsen-Anhalt (1.000 Euro) zahlen nach bestandener Steuerfachwirt-Prüfung eine Landesprämie (sofern sie als Aufstiegsfortbildung anerkannt ist, Kammerauskunft prüfen).
Die Gesamtrechnung: Ein Steuerfachwirt-Kurs für 6.000 Euro kann mit AFBG-Erlass (effektiv 1.500 Euro Eigenanteil) plus Landesprämie in Bayern (3.000 Euro) im besten Fall einen negativen Nettokostenstand produzieren: Du hast nach Prüfung mehr Geld in der Tasche als vorher, plus neue Qualifikation. Das ist der Idealfall und funktioniert nur, wenn alle Fördertöpfe greifen.
Was nach der Prüfung kommt
Ein Steuerfachwirt-Abschluss eröffnet für Selbstständige drei typische Wege:
Anstellung in einer Steuerberaterkanzlei als qualifizierter Sachbearbeiter. Typisches Einstiegsgehalt 45.000 bis 55.000 Euro, mit Erfahrung 60.000 bis 75.000 Euro.
Eigene Selbstständigkeit als Steuerfachwirt. Du darfst die Bezeichnung “Steuerfachwirt” führen, aber keine Steuerberatung im Vorbehaltsbereich anbieten (das dürfen nur Steuerberater). Du kannst Buchhaltung, Lohnabrechnung und bestimmte Deklarationsaufgaben übernehmen, oft als Spezialist für KMU.
Weiterführung zum Steuerberater. Der Steuerfachwirt ist oft die Vorstufe zur Steuerberaterprüfung, die weitere intensive Vorbereitung und viel Praxis verlangt.
Mehr zum IHK-Zugang für Selbstständige im Artikel IHK-Kurse als Selbstständiger.
Was Kollegen in meinen Beratungsgesprächen erzählen
Selbstständige, die den Weg gegangen sind, berichten fast einheitlich: Die Hürde war der Zeitaufwand während der laufenden Selbstständigkeit. Drei Abende pro Woche plus ein Samstag verlangen eine Umstellung der Kundenakquise und des Familienlebens. Wer das zwei Jahre durchgezogen hat, sagt rückblickend meist, dass die Prüfung nicht das Härteste war, sondern das Durchhaltevermögen im zweiten Halbjahr. Die fachliche Substanz lohnt sich aber: Steuerfachwirte mit Selbstständigen-Hintergrund bringen Praxisrelevanz mit, die reine Angestellte oft nicht haben.
Checkliste vor der Anmeldung
- Zulassungsvoraussetzungen mit der Steuerberaterkammer deines Bundeslands geklärt?
- Praxisnachweise gesammelt (Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitszeugnisse, Steuerunterlagen)?
- Kurswahl zwischen Präsenz, Fernlehre und Online-Live getroffen?
- AFBG-Antrag vorbereitet (Einkommenssteuerbescheid, BWA, Gewerbeanmeldung)?
- Zeitplan für die nächsten 24 bis 36 Monate aufgestellt?
- Familie und Kunden über die zeitliche Belastung informiert?
- Landesprämie deines Bundeslands recherchiert?
FAQ
Kann ich als Selbstständiger ohne Festanstellung AFBG bekommen?
Ja. AFBG setzt keine Festanstellung voraus. Selbstständige müssen nur die Zulassungsvoraussetzungen der Prüfung und die einkommensbezogenen Kriterien erfüllen. Die BWA und die Einkommensteuerbescheide werden als Einkommensnachweis akzeptiert.
Wie lange habe ich nach Kursende Zeit, die Prüfung abzulegen?
Das hängt von der Prüfungsordnung der jeweiligen Steuerberaterkammer ab. Typisch sind ein bis zwei Jahre nach Kursende, um zur Prüfung anzutreten. Wer länger wartet, muss oft einen Auffrischungskurs machen.
Darf ich mich nach bestandener Prüfung direkt selbstständig machen?
Als Steuerfachwirt darfst du bestimmte Tätigkeiten anbieten (Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuerdeklarationen auf Nicht-Vorbehaltsbereiche). Die Tätigkeit im Vorbehaltsbereich der Steuerberater (komplexere Steuerberatung) ist nur Steuerberatern erlaubt. Die Steuerberaterkammer klärt die genauen Grenzen.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Du kannst sie meist zweimal wiederholen. Der AFBG-Darlehenserlass entfällt, wenn du die Prüfung endgültig nicht bestehst. Du musst dann das vollständige Darlehen zurückzahlen (immer noch zinslos, über bis zu zehn Jahre).
Kann ich während der Kursteilnahme die Selbstständigkeit reduzieren?
Ja, das machen viele. Eine Reduktion auf 60 bis 80 Prozent der üblichen Arbeitszeit ist für das AFBG unproblematisch, solange du weiterhin ein Einkommen aus der Selbstständigkeit ausweist. Eine komplette Pause der Selbstständigkeit kann rechtlich als Wechsel gewertet werden, das solltest du mit deinem AFBG-Amt klären.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger (AZAV). Promovierter Naturwissenschaftler, über zehn Jahre Erfahrung in Bildung und Digitalisierung. Er berät Selbstständige in Steuer-, Buchhaltungs- und Beratungsberufen zu Weiterbildungs- und Förderwegen. Mehr unter Über den Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
Weitere Quellen: Aufstiegs-BAföG bei der Bundesregierung target=“_blank” rel=“noopener”, Bundessteuerberaterkammer target=“_blank” rel=“noopener”.
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